- 18.07.2012, 12:34:16
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Bericht über die Lebensmittelsicherheit für das Jahr 2011 liegt vor Nur 0,5 % der Proben wurden als gesundheitsschädlich eingestuft
Der Bundesminister für Gesundheit hat nunmehr zum zweiten Mal den
Lebensmittelsicherheitsbericht vorgelegt, der auf 56 Seiten über die
Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in diesem Bereich informiert
(III-339 d.B.). In diesem Bericht werden die - im Zuge der
Überwachung der dem LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz) unterliegenden Waren - österreichweit
erhobenen Daten kompakt zusammengefasst und dargestellt, stellt der
zuständige Minister Alois Stöger im Vorwort fest. Konsumentinnen und
Konsumenten hätten ein Recht auf sichere Lebensmittel und
ausreichende Informationen über deren Zusammensetzung, Nährwerte,
Herstellungsverfahren oder besondere Eigenschaften. Der
Lebensmittelsicherheitsbericht soll nach Auffassung des Ministers ein
fundiertes Nachschlagewerk für alle Interessierten sein, zur
Vertrauensbildung beitragen und auch die Leistungen der
LebensmittelinspektorInnen, der amtlichen TierärztInnen, der
GutachterInnen und Laborkräfte der AGES (Österreichische Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit) und der
Landesuntersuchungsanstalten sowie der MitarbeiterInnen des
Gesundheitsressorts aufzeigen.
Das nationale und europäische Kontrollsystem
Die Sicherheit von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial, Spielzeug und
Kosmetik ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
(LMSVG) und den darauf aufbauenden Verordnungen geregelt. Es handelt
sich dabei um harmonisiertes EU-Recht. Die Lebensmittel am gesamten
EU-Markt unterliegen somit den gleichen Sicherheits- und
Kennzeichnungsregeln. Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten herrscht
freier (und reger) Warenverkehr. Die Kontrolle der Einhaltung der
Vorschriften erfolgt national in der Verantwortung der
Mitgliedstaaten, die diesbezüglich regelmäßig vom Food and Veterinary
Office der Europäischen Kommission (FVO) überprüft werden. So soll
sichergestellt werden, dass die Einhaltung der Vorschriften in allen
Mitgliedsländern möglichst gleich verlässlich und ausreichend
kontrolliert wird. Es existieren auch europäische Warnsysteme zum
Austausch von Informationen über gesundheitsschädliche oder unsichere
Waren zwischen den für die Überwachung zuständigen Behörden.
Einerseits ist hier das RASFF zu nennen (für Lebens- und
Futtermittel), andererseits das RAPEX (für Spielzeug und kosmetische
Mittel).
Mit dem amtlichen Kontrollsystem wird überprüft und dafür gesorgt,
dass die Betriebe ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Im LMSVG
sind entsprechend präventiv wirkende maximale Strafhöhen bzw.
Öffentlichkeitsinformationen vorgesehen. Die tatsächliche Strafhöhe
wird in jedem Einzelfall individuell festgelegt, bei
Verwaltungsverstößen wie z. B. Kennzeichnungs- oder Hygienemängeln
durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, bei
Gesundheitsschädlichkeit durch das zuständige Gericht.
85,9 % der Proben ergaben keine Grund zur Beanstandung
Das Gesundheitsministerium koordiniert die Kontroll- und
Überwachungstätigkeiten der beteiligten Stellen. Dazu werden jährlich
ein Revisionsplan (Kontrolle der Betriebe) und ein Probenplan (Anzahl
an zu ziehenden Proben je Kategorie) erstellt, die für die
Aufsichtsbehörden in jedem Bundesland den Rahmen für ihre Tätigkeiten
vorgeben. Proben werden routinemäßig, ganzjährig, über das gesamte
Warenspektrum verteilt gezogen. Die Ergebnisse aus diesen
Probenziehungen ("Routineproben") ermöglichen repräsentative
Gesamtaussagen zur Lebensmittelsicherheit.
Zusätzlich werden im Probenplan auch sogenannte Schwerpunktaktionen
(SPAs) berücksichtigt. Im Jahr 2011 wurden etwa Spielzeug oder
Kochgeschirr näher ins Visier genommen, die Dioxinbelastung in
bestimmten Lebensmitteln erhoben und Reis, Mais, Soja nach
gentechnisch veränderten Organismen hin untersucht. Darüber hinaus
gibt es noch Probenpläne im Zuge von Überwachungsprogrammen, die von
der Europäischen Kommission vorgegeben werden (z. B. die EU-weite
Pestizidrückstandskontrolle). Neben den geplanten Proben werden auch
Proben aus Verdachtsmomenten heraus gezogen ("Verdachtsproben").
Diese können u.a. durch Wahrnehmungen der Aufsichtsbehörden, aufgrund
von Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten oder aufgrund von
Meldungen über die Schnellwarnsysteme begründet sein.
Im Jahr 2011 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder
4.550 Betriebskontrollen durchgeführt und insgesamt 31.782 Proben von
der AGES oder den Untersuchungsanstalten der Länder (Wien, Kärnten,
Vorarlberg) untersucht und begutachtet. Die Landesveterinärbehörden
wurden 24.747 Mal im Rahmen von Betriebskontrollen in
Fleischbetrieben und 2.212 Mal in Milcherzeugerbetrieben tätig.
Die Untersuchung und Begutachtung ergab bei 27.287 Proben (85,9 %)
keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 159
Proben (0,5 %) beurteilt, 1.177 Proben (3,7 %) wurden als für den
menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch als
ungeeignet bewertet. Der häufigste Beanstandungsgrund waren
Kennzeichnungsmängel bei 1.359 Proben (4,3 %) und zusätzlich wiesen
weitere 1.260 Proben (4 %) zur Irreführung geeignete Angaben auf.
Insgesamt lag die Beanstandungsrate bei 14,1 %.
Wichtig für eine umfassende Bewertung dieser Zahlen ist eine
differenzierte Betrachtungsweise anhand detaillierterer Auswertungen
der Ergebnisse, die in einem eigenen Kapitel dargestellt sind, geben
die AutorInnen zu bedenken. Daran zeige sich beispielsweise, dass bei
den als gesundheitsschädlich beurteilten Proben mehr als die Hälfte
(89 Proben, 56 %) gezielt auf Verdacht entnommen wurden. Der höchste
Anteil an gesundheitsschädlichen Proben (5 von 58 Proben; 8,6 %) fand
sich bei den Wildbreterzeugnissen, gefolgt von den Materialien mit
Lebensmittelkontakt (16 von 428 Proben; 3,7 %), den Arbeitsgeräten
aus der Lebensmittelerzeugung (7 von 197 Proben; 3,6 %) und den
Spielwaren (12 von 367 Proben; 3,3 %). Von den gesundheitsschädlichen
Gebrauchsgegenständen wurde der Großteil (10 von 16 Materialien mit
Lebensmittelkontakt, 6 von 7 Arbeitsgeräten aus der
Lebensmittelerzeugung und 9 von 12 Spielwaren) gezielt auf Verdacht
entnommen.
Die höchsten Beanstandungsraten bei den Planproben fanden sich bei
Speisesalz, Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung und bei
Spirituosen, vor allem wegen Hygiene- und Kennzeichnungsmängeln. Im
Vorjahr waren die höchsten Beanstandungsraten bei
Gebrauchsgegenständen, Lebensmittelkontaktmaterialien und
Nahrungsergänzungsmitteln zu finden. Die Ergebnisse zeigen, dass der
risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen
Lebensmittelkontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken und
Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben bringen nicht
automatisch mehr Sicherheit. Die "richtigen" Proben, statistisch
abgesichert hinsichtlich des Stichprobenumfangs und repräsentativ
gezogen, sind für eine effiziente und effektive Kontrolle
ausschlaggebend, lautet das Resümee der AutorInnen. (Schluss)
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