- 28.06.2012, 15:00:41
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Schultes: UVP-Novelle bringt Verkürzung der Verfahrensdauer und mehr Rechtssicherheit für Investoren und Bürger
ÖVP-Umweltsprecher: Überprüfungsrecht für NGOs im Feststellungsverfahren
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Novelle zum
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-Gesetz) bringt eine
Verkürzung der Verfahrensdauer durch die Möglichkeit der Durchführung
einer freiwilligen UVP und mehr Rechtssicherheit für Investoren, die
in den Ausbau von erneuerbarer Energie investieren, und für Bürger.
Dadurch können Projekte wie der Ausbau der Wasserkraft oder der
kleinen Windkraft leichter umgesetzt werden. Damit die Ergebnisse und
die Zusagen des Flughafens Wien an die Bürger der Region aus dem
Mediationsverfahren auch wirklich umgesetzt und eingefordert werden
können, wird für UVP-pflichtige Flughäfen die Sicherstellung der
notwendigen Flächen gewährleistet. Das sagte heute, Donnerstag,
ÖVP-Umweltsprecher Abg. Ing. Hermann Schultes anlässlich der Sitzung
des Umweltausschusses. Damit wird ein einjähriger Prozess intensiver
Gespräche zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und NGOs
erfolgreich beendet, verwies Schultes u.a. auf die im vorigen Sommer
bei einer ÖVP-Klubtagung mit dem Titel "Energie.Zukunft.Österreich"
verabschiedete Deklaration zur Energiezukunft Österreichs als
Ausgangspunkt.
"Energie betrifft alle", hob Schultes die Bedeutung des Themas
hervor. Durch die Novelle werde die Abwicklung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung umwelt- und
gesellschaftspolitischer Notwendigkeiten schneller.
Über Antrag der Projektwerber soll nun statt einer Einzelfallprüfung
sogleich eine volle UVP durchgeführt werden können. Zudem entfällt
die Parteistellung von mitwirkenden Behörden im
Feststellungsverfahren. Es bleibt aber ein Anhörungsrecht. Damit wird
einer Forderung der Länder aus dem Deregulierungspaket zur UVP
entsprochen. "Diese Änderungen ermöglichen eine deutliche
Verfahrensvereinfachung", so der ÖVP-Umweltsprecher.
Positiv hob Schultes auch die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags
bzw. einer Beschwerde für anerkannte Umweltorganisationen bei
negativen UVP-Feststellungsentscheidungen sowie die Vereinfachung bei
den Einreichunterlagen der Projektwerber hervor. Weiters werden
Sonderregelungen für Industrie- oder Gewerbeparks sowie
Städtebauvorhaben festgelegt.
"Die im Winter heiß diskutierten Pläne der OMV zur
Schiefergasförderung haben es notwendig gemacht, einen neuen
UVP-Tatbestand für Schiefergas-Fracking (Probebohrung und Förderung)
zu schaffen. In erster Linie ging es für mich immer um die Sicherheit
und den Schutz der Menschen in den betroffenen Gebieten", fuhr
Schultes fort. Für Fracking (= hydromechanisches Aufbrechen von
Gesteinsschichten) bei unkonventionellen Erdöl- und Erdgasvorkommen
(Schiefergas) wird eine UVP-Pflicht festgelegt. Dies gilt für Probe-
und Erkundungsbohrungen wie auch für die Förderung.
In dieser Novelle sei es gelungen, Österreichs Standort für
Investoren attraktiv zu machen und trotzdem eine nachhaltige
Umweltpolitik zu betreiben.
"Österreich ist bereits Vorreiter bei der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energieträgern in Europa", so Schultes weiter. "Mit
diesen neuen Regelungen wird das UVP-Gesetz effizienter und auch
hinsichtlich der Verfahrensabläufe verbessert."
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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