• 21.06.2012, 13:48:04
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Justizausschuss beschließt Lobby-Gesetz und Korruptionsstrafrecht Erster Teil des Transparenzpakets auf dem Weg ins Plenum

Wien (PK) - Der Justizausschuss verabschiedete heute das sogenannte
Lobbying-Gesetz sowie Änderungen im Korruptionsstrafrecht und brachte
damit den ersten Teil des Transparenzpakets unter Dach und Fach. Für
die neuen Lobbyingregeln stimmte neben den Regierungsparteien auch
die FPÖ, während Grüne und BZÖ ihre Ablehnung vor allem mit
Ausnahmebestimmungen für Rechtsanwälte begründeten. Die Änderungen im
Korruptionsstrafrecht, die u.a. eine Verschärfung des
"Anfütterungsverbots" enthalten, gehen auf einen gemeinsamen Antrag
von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ zurück. Weiters beschloss der Ausschuss
eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes, durch die das
Bezirksgericht Purkersdorf in das Bezirksgericht Hietzing
eingegliedert wird, sowie einen Antrag der Grünen, der eine
unterschiedslose Ahndung von Sexualdelikten fordert. Vertagt wurde
hingegen die Regierungsvorlage eines Kartellrechts-Änderungsgesetzes.

Offenlegungs- und Registrierungspflichten für Lobbyisten

Im Einzelnen sieht das Lobbying-Gesetz, für das eine Zwei-Drittel-
Mehrheit erforderlich war, Registrierungs- und Offenlegungspflichten
für Lobbying-Unternehmen vor, die der Interessenvertretung nachgehen.
Zu diesem Zweck soll nun ein öffentlich einsehbares elektronisches
Lobbying- und Interessensvertretungs-Register eingerichtet werden, in
dem Lobbying-Unternehmen ihre Grunddaten und die Namen der bei ihnen
mit Lobbying beschäftigten Personen bekanntzugeben haben. In einem
nur eingeschränkt zugänglichen Teil des Registers sollen überdies
Auftraggeber und -gegenstand jedes Lobbyingauftrags ausgewiesen
werden. Von den Bestimmungen des Gesetzes ausgenommen sind neben den
politischen Parteien, den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern,
den Kirchen und Religionsgesellschaften nun im Sinne eines S-V-F-
Abänderungsantrags auch Rechtsanwälte und andere rechtsberatende
Berufe, was in der Debatte auf heftige Kritik von Grünen und BZÖ
stieß.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) bedauerte, man habe offenbar auf
weitere Verhandlungen mit den Grünen verzichtet, zumal man die FPÖ
"relativ billig haben konnte". Der gute Entwurf des Gesetzes sei
sukzessive entschärft worden, der FPÖ sei es nun auch noch gelungen,
die Rechtsanwälte aus dem Gesetz heraus zu reklamieren. Steinhauser
kritisierte überdies, dass jener Teil des Registers, der Angaben über
die konkreten Lobbying-Aufträge enthält, nicht öffentlich einsehbar
ist, und meinte, dies verstoße gegen den vom Gesetz an sich
verfolgten Transparenzgedanken, da dadurch jetzt nicht mehr
nachverfolgt werden könne, wer bei wem in welcher Sache eingewirkt
habe. Die Ausnahmen für die Rechtsanwälte wiederum legten für den
Justizsprecher der Grünen die Befürchtung nahe, dass sich die
Lobbyingbranche nunmehr hin zu den Rechtsanwälten verlagern werde.
Einen weiteren Mangel des Gesetzes sah Steinhauser auch darin, dass
der Aufgabenbereich von Politikern seiner Einschätzung nach nicht
exakt definiert werde. Gewünscht hätte sich der G-Mandatar auch
Klarheit über die Einflussnahmen beim Zustandekommen von Gesetzen im
Sinne eines "Footprints", sowie eine "Cooling-off-Phase" für eine
gewisse Zeit nach der Beendigung der Tätigkeit von Politikern.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) schloss sich den Kritikpunkten
Steinhausers an und resümierte, gerade die medial diskutierten Fälle
der letzten Jahre würden von diesem Gesetz nun nicht erfasst. Er sah
ebenfalls Unklarheiten bezüglich des vom Lobbying-Verbot erfassten
Aufgabenbereichs der Politiker und erhob darüber hinaus schwere
Bedenken gegen die Herausnahme von Rechtsanwälten und Notaren, aber
auch von Unternehmenslobbyisten aus dem Geltungsbereich des Gesetzes.
Dies sei ein "Persilschein" für Lobbying durch Abgeordnete, die
diesen Tätigkeiten beruflich nachgehen. Die Entschärfungen im Zuge
des Abänderungsantrages würden bereits die Einflussnahme von
Lobbyisten zeigen, stellte Grosz fest.

Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) konterte, die Einwände des BZÖ
würden einer Diffamierung von Politikern mit einem Zivilberuf
gleichkommen, Grosz wolle offensichtlich ein Parlament aus reinen
Berufspolitikern.

Als herzeigbar würdigte hingegen Abgeordneter Johannes Jarolim (S)
das vorliegende Gesetz, wobei er die Ausnahmeregelung für
Rechtsanwälte verteidigte und mit Nachdruck betonte, die Bestimmungen
würden keinerlei Begünstigungen für diesen Berufsstand enthalten.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) erinnerte an die ursprüngliche
Skepsis seiner Fraktion und unterstrich, mit der FPÖ sei "gar nichts
billig abgegangen". Den Bedenken des BZÖ und der Grünen hinsichtlich
der Ausnahme der Rechtsanwälte hielt Fichtenbauer die strengen
Standesregeln für diesen Beruf entgegen und meinte, die Forderungen
nach Einbeziehung der Rechtsanwaltstätigkeit in das Lobbying seien
abwegig und würden bloß gänzliche Unkenntnis der Situation
offenbaren. So sei für die Ausübung des Lobbyistenberufs gerade die
Erfüllung der Schulpflicht erforderlich, Rechtsanwälte hätten
hingegen ein Studium der Rechtswissenschaften und die Ablegung der
Anwaltsprüfung nachzuweisen, argumentierte Fichtenbauer.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) wies den Vorwurf der
Verwässerung zurück und meinte, das Gesetz sein ein großer Schritt
nach vorne, gehe es doch über die bloße Registrierung des Namens
hinaus und dokumentiere auch die Lobbyingtätigkeit. Der Forderung der
Grünen nach einem legislativen "Footprint" konnte sich der V-
Justizsprecher allerdings nicht anschließen. Die vollständige
Transparenz jeglicher Kontakte von Politikern würde bloß dazu führen,
dass viele wichtige Kontakte einfach dann nicht mehr zustande kommen.

Justizministerin Beatrix Karl erwartete sich von dem Gesetz klare
Verhältnisse im legislativen und politischen Entscheidungsprozess und
maß der Regelung auch Vorbildwirkung auf europäischer Ebene bei. Es
gehe nicht darum, Lobbying und Interessensvertretung zu verbieten,
stand dabei für die Ministerin fest. Lobbying habe vielmehr eine
zentrale Bedeutung bei politischen Entscheidungen, da es ja wichtig
sei zu wissen, welche Interessen von den Gesetzen betroffen sind.
Politik brauche daher die Meinung und die Stimmung von außen, betonte
Karl und pflichtete in diesem Punkt auch der Abgeordneten Karin Hakl
(V) bei. Es sei nie Intention des Gesetzes gewesen, Lobbying aus der
Politik herauszuhalten, man habe vielmehr die Absicht verfolgt, für
Transparenz zu sorgen, stellte Karl mit Nachdruck klar.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des S-
V-F-Abänderungsantrages mit dem Stimmen der Regierungsparteien und
der Freiheitlichen angenommen. Diese Mehrheit ergab sich auch für
eine in der Debatte seitens des Abgeordneten Gerald Grosz (B) heftig
kritisierten Ausschussfeststellung, die auf einen erleichterten
Zugang von Lobbyisten zum Parlament durch Ausgabe eines eigenen
Ausweises abzielt.

Breiter Konsens über Änderung des Korruptionsstrafrechts

Die von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ beantragte Änderung des
Korruptionsstrafrechts wiederum präzisiert nun, dass die aktive und
passive Bestechung von Abgeordneten im vollen Umfang wie bei allen
anderen Amtsträgern strafbar ist. Hinsichtlich des Tatbestands des
"Anfütterns" gilt darüber hinaus, dass die Gewährung eines nicht
geringfügigen Vorteils unter Strafe gestellt wird, wenn sie darauf
abzielt, den Amtsträger wohlwollend zu stimmen und dadurch seine
Tätigkeit zu beeinflussen. Ein S-V-G-B-Abänderungsantrag stellt
ferner u.a. klar, dass Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke nicht
unter das "Anfütterungsverbot" fallen.

Abgeordneter Johannes Hübner (F) begrüßte grundsätzlich den
vorliegenden Antrag, kritisierte allerdings die Ausnahmen für
Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke vom "Anfütterungsverbot".
Sämtliche Zuwendungen an Organisationen und Einrichtungen im
Dunstkreis politischer Parteien würden dadurch von der
Kriminalisierung nicht erfasst, warnte er und forderte in einem
Abänderungsantrag eine Streichung dieser Ausnahmen.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) sprach von einem bemerkenswerten
Gesetz und meinte, am Ende eines langen Diskussionsprozesses sei es
gelungen, auf wesentliche Einwände einzugehen. Er begrüßte in diesem
Sinn die Erfassung der Abgeordneten und die Wiedereingliederung der
staatsnahen Unternehmen ins Gesetz als weiteren Schritt zur
Verschärfung des österreichischen Korruptionsstrafgesetzes.
Verständnis äußerte er für die Bedenken der FPÖ, wobei er allerdings
feststellte, der Gesamtnutzen des Gesetzes überwiege einzelne
Kritikpunkte.

Als vorbildlich würdigten auch die Abgeordneten Heribert Donnerbauer
(V), Johannes Jarolim (S) und Gisela Wurm (S) den
Gesetzwerdungsprozess. Wurm begrüßte zudem, dass nunmehr auch den
Vorgaben des Europarats entsprochen werden konnte.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) lobte die Verhandlungen als
Musterbeispiel einer Gesetzwerdung. Es sei gelungen klarzustellen,
was Politikern verboten sein soll, ohne dabei in
Pauschalverdächtigungen zu verfallen, hob der Justizsprecher des BZÖ
als positiv hervor.

Justizministerin Beatrix Karl zeigte sich erfreut darüber, dass es
innerhalb von so kurzer Zeit möglich war, acht der zehn GRECO-
Empfehlungen umzusetzen, und meinte, das Ergebnis könne sich auch
international sehen lassen. Zur Kritik der FPÖ an den Ausnahmen für
gemeinnützige Zuwendungen erläuterte die Ministerin, es gehe bei der
Bestimmung darum, Spenden für legitime Zwecke nicht zu
kriminalisieren.

Der vorliegende Antrag wurde nach Ablehnung des FP-Abänderungsantrags
in der Fassung des S-V-G-B-Abänderungsantrags teils einstimmig, teils
mit S-V-G-B-Mehrheit angenommen. Ein S-V-G-B-Entschließungsantrag,
der die Justizministerin auffordert, binnen vier Jahren nach
Beschlussfassung Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zu
erstatten, erhielt einhellige Zustimmung.

Zum Thema Korruption lagen dem Ausschuss auch Anträge des BZÖ
(1467/A/E)) sowie der Grünen (1478/A, 1479/A/(E), 1487/A(E)) vor, die
mit der Beschlussfassung des Vier-Parteien-Antrags zum
Korruptionsstrafrecht als erledigt galten.

Bezirksgericht Purkersdorf wird in BG Hietzing integriert

Eine Gerichtsorganisationsgesetznovelle Wien-Niederösterreich,
die die rechtlichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung des
Bezirksgerichts Purkersdorf mit dem Bezirksgericht Hietzing trifft,
passierte den Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ.
Hintergrund der Strukturmaßnahme sind neben der schwachen Auslastung
auch gravierende infrastrukturelle und standortbedingte Nachteile des
BG Purkersdorf. Der neue Standort sichert nun nicht nur eine moderne
behindertengerechte und aktuellen Sicherheitsstandards entsprechende
Unterbringung, sondern auch eine optimale verkehrstechnische
Erschließung und Erreichbarkeit.

Die Zusammenlegung der beiden Bezirksgerichte wurde mit Ausnahme der
Freiheitlichen von allen Fraktionen begrüßt. So wies Abgeordneter
Albert Steinhauser (G) auf die gute Anbindung aller im Sprengel
liegenden Gemeinden an die Westbahn und damit die rasche
Erreichbarkeit von Wien hin. Abgeordnete Karin Hakl (V) machte
geltend, dass laut Statistik ein Österreicher nur 0,4 Mal in seinem
Leben auf ein Gericht muss. Abgeordneter Johannes Jarolim (S) wies
darauf hin, dass die Gemeinde Purkersdorf Wien gegenüber St. Pölten
bevorzugt habe.

Abgeordneter Johannes Hübner (F) und sein Fraktionskollege Christian
Lausch äußerten hingegen generelle Bedenken gegen die Schließung von
Bezirksgerichten. Es zeuge nicht gerade von Bürgernähe, wenn der
Regierung keine andere Verwaltungsreformmaßnahme einfalle, als "mit
dem Rotstift drüberzufahren" und Bezirksgerichte zu schließen, meinte
etwa Lausch. Seiner Ansicht nach sollte es in jedem Bezirk ein
Bezirksgericht geben, mit Schließungen tue man weder der Bevölkerung
noch der Justiz etwas Gutes. Abgeordneter Hübner verwies auf die
bevorstehende Aufwertung der Bezirksgerichte durch die Anhebung von
Streitwertgrenzen und hielt in diesem Sinn Gerichtsschließungen für
kontraproduktiv.

Justizministerin Beatrix Karl betonte, dass es ihr vorrangig nicht um
Einsparungen, sondern um Qualitätsfragen gehe. Ihrer Auffassung nach
bringen größere Berzirksgerichts-Einheiten mehr Bürgernähe, weil man
leichter RichterInnen vor Ort antreffe und eine Spezialisierung der
RichterInnen möglich sei. Im Fall Purkersdorf kommt ihr zufolge noch
hinzu, dass die bauliche Situation dort inadäquat ist. Für Karl ist
es, wie sie sagte, "ein schönes Signal", dass die Zusammenlegung
nicht an den Landesgrenzen scheitert.

Insgesamt werden laut Karl einer Vereinbarung mit den betroffenen
Bundesländern zufolge in Niederösterreich neun und in Oberösterreich
zehn Bezirksgeriche zusammengelegt. Da es in den anderen Fällen zu
keiner Überschreitung von Landesgrenzen komme, reiche dafür eine
Verordnung aus.

Beratungen über Änderung des Kartellrechts vertagt

Ohne weitere Debatte vertagte der Justizausschuss ein Kartell- und
Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz, das unter anderem darauf abzielt,
die Effizienz der Vollziehung des Kartellrechts und die Befugnisse
der Bundeswettbewerbsbehörde zu stärken. Abgeordneter Johannes
Jarolim (S) begründete diesen Schritt damit, dass noch weitere
Verhandlungen über das Gesetz nötig seien. Dabei geht es insbesondere
um die Frage der Beweislastumkehr - Jarolim zufolge werden
Überlegungen angestellt, wonach nicht nur
Energieversorgungsunternehmen, sondern auch andere monopolartig
agierende Unternehmen künftig beweisen müssen, dass sie ihre
Marktmacht nicht missbrauchen.

Ausschuss fordert unterschiedslose Ahndung von Sexualdelikten

Schließlich fasste der Ausschuss auf Initiative von Grün-Abgeordneter
Helene Jarmer einstimmig eine Entschließung zu jener Bestimmung im
Strafgesetzbuch, die den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder
psychisch beeinträchtigen Person unter Strafe stellt. Die
Abgeordneten drängen darauf, bei Sexualdelikten nicht zwischen Opfern
mit Behinderung und Opfern ohne Behinderung zu unterscheiden.

Wie Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) erklärte, ist im
Justizministerium bereits eine entsprechende Gesetzesnovelle in
Ausarbeitung. Seiner Meinung nach braucht es in dieser Frage eine
Gesamtlösung, die auch den Aspekt der Beweiswürdigung umfasst. Er
sieht es als Problem, dass bei Gerichtsverfahren die Glaubwürdigkeit
von Behindertenbetreuern grundsätzlich höher eingestuft wird, als die
Glaubwürdigkeit von behinderten Menschen.

Kritisch zur genannten Strafbestimmung äußerten sich neben
Abgeordneter Jarmer auch die Abgeordneten Christoph Hagen (B), Gerald
Grosz (B), Albert Steinhauser (G), Anneliese Kitzmüller (F) und
Gisela Wurm (S). Grosz wertete es als "Irrsinn", behinderte Menschen
im Strafgesetzbuch als "Menschen zweiter Klasse" zu behandeln.

Der Antrag der Grünen wurde unter Berücksichtigung einer kleinen
textlichen Änderung einhellig angenommen. Zuvor hatte
Justizministerin Beatrix Karl darauf aufmerksam gemacht, dass der
Antrag juristisch nicht ganz richtig formuliert ist und das
Strafgesetzbuch zwischen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung
unterscheide. (Schluss)

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OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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