- 21.06.2012, 10:46:26
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AKNÖ: Ferialjob kann Familienbeihilfe kosten!
So viel darf der Nachwuchs verdienen
Wien (OTS/AKNÖ) - Eltern kann der Ferialjob der Kinder die
Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag kosten. Töchter und Söhne
über 18 dürfen maximal 14.512 Euro brutto verdienen.
Kinder unter 18 Jahren können ganzjährig beliebig viel verdienen,
ohne dass den Eltern Einbußen drohen. Ist der Nachwuchs aber über 18
schaut es ganz anders aus.
"Das Jahreseinkommen darf 10.000 Euro betragen. Das heißt, um die
Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag nicht zu verlieren, darf
ein Kind im Jahr maximal 14.512 Euro brutto, 13. und 14. Monatsgehalt
inklusive, verdienen. Fallen bei der Tätigkeit keine Sonderzahlungen
an, darf der Betrag 12.439 Euro brutto pro Jahr nicht überschreiten",
erklärt AKNÖ-Steuerexpertin Elisabeth Holub.
Diese Einkünfte zählen
Es zählen die Einkünfte aus aktiver Tätigkeit - das sind Lohn- oder
Gehaltsbezüge, Einkünfte aus einer selbstständigen oder gewerblichen
Tätigkeit, aber auch sämtliche der Einkommensteuer unterliegenden
Einkünfte. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen sowie
einkommensteuerfreie Bezüge und Einkünfte, die vor oder nach den
Zeiträumen, für die Familienbeihilfe zustand, erzielt wurden, zählen
nicht.
Meldung ans Finanzamt
"Eltern müssen den zu hohen Verdienst ihres Kindes dem Finanzamt
melden", sagt Holub. Wer eine solche Meldung unterlässt, riskiert
zusätzlich zur Rückforderung der Familienbeihilfe und des
Kinderabsetzbetrages auch eine Zinsvorschreibung.
Die SteuerexpertInnen der AKNÖ beantworten Fragen dazu unter 05
7171-1105.
Rückfragehinweis:
AKNÖ-Steuerrecht
Elisabeth Holub, Telefon: 05 7171-1401
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