- 20.06.2012, 16:10:52
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Opposition für mehr Bundeskompetenz in der Familienpolitik FPÖ: volles Kinderbetreuungsgeld bei Mehr- und Folgegeburten
Wien (PK) - Nach der Aktuellen Aussprache mit Bundesminister Reinhold
Mitterlehner standen im heutigen Familienausschuss mehrere Anträge
der Opposition zur Debatte. Behandelt wurden dabei die
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in den Bereichen
Frühpädagogik und Tageseltern, die gesundheitliche Vorsorge für
Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulpflicht sowie
Auszahlungsmodalitäten des Kinderbetreuungsgeldes.
Grüne: Frühpädagogik braucht bundesweite Regelungen
Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern kamen in einem
Antrag der Grünen und in zwei Anträgen des BZÖ zur Sprache. Alle drei
Entschließungsanträge wurden mit S-V-Mehrheit vertagt.
Die Frühpädagogik zur Bundessache zu machen, forderte G-Abgeordnete
Daniela Musiol in einem Entschließungsantrag (1867/A[E]) und
erinnerte daran, dass sich bei der ersten Sitzung des Besonderen
Ausschusses zur Behandlung des Bildungsvolksbegehrens alle Fraktionen
für eine Bundeskompetenz im elementarpädagogischen Bereich
ausgesprochen haben. Je nach Bundesland gebe es derzeit
unterschiedliche Regelungen bei den Betreuungskosten, dem
Eintrittsalter, den Öffnungszeiten, dem Betreuungsschlüssel sowie den
Anforderungen an das Personal, bemängelte die G-Mandatarin. Sie sah
ebenso wie Abgeordnete Ursula Haubner (B) erhöhten "Handlungsbedarf"
bei der Kompetenzverteilung, um eine qualitativ gleichwertig hohe
Betreuung in allen Ländern, Regionen und Gemeinden sicherzustellen.
So sei ein verpflichtendes zweijähriges Kindergartenjahr noch nicht
installiert und auch die Frage der tertiären Ausbildung aller
PädagogInnen sei noch ungeklärt, monierte Musiol. Von Minister
Mitterlehner wollte sie wissen, welche Schritte die Regierung zur
Umsetzung der Forderungen im Bildungsvolksbegehren nun setze.
Der Familienminister betonte die Wichtigkeit, pädagogische
Qualitätsstandards gerade in der Elementarpädagogik zu verbessern. Er
sah die Problematik dabei allerdings in der derzeitigen
Kompetenzenlage Österreichs, durch die Kindergärten und Horte in die
Verantwortung der Bundesländer fallen. Auch die
Finanzierungsgegebenheiten sollten bedacht werden, so Mitterlehner,
immerhin müssten die Gemeinden die Kosten für Kindergärten tragen.
Damit bestätigte er Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V), die als
Bürgermeisterin die pädagogischen und baulichen Herausforderungen
ihrer Gemeinde in der Funktion des Kindergartenerhalters beschrieb.
Einen ersten Ansatzpunkt für eine Änderung der Situation sehe er
daher im nächsten Finanzausgleich meinte der Bundesminister und sagte
in diesem Zusammenhang seine Unterstützung der Forderungen zu.
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) bekannte sich zwar zur
föderalistischen Struktur Österreichs, machte sich aber dafür stark,
pädagogische Bundesqualitätsstandards mit dem Ländern
auszuverhandeln. An dem von den Grünen beantragen Rechtsanspruch auf
einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr fand
Mitterlehner jedoch ebenso wenig gefallen wie Abgeordnete Haubner
(B). F-Abgeordnete Carmen Gartelhuber (F) und Norbert Hofer sprachen
sich zudem gegen eine zweijährige Kindergartenverpflichtung aus,
wobei Gartelhuber auch die Notwendigkeit einer tertiären Ausbildung
für sämtliche PädagogInnen bezweifelte. Zur Ausbildungsfrage
pädagogischen Personals merkte Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S)
an, realistischerweise werde es in naher Zukunft an Kindergärten
einen Mix aus HochschulabsolventInnen und anders geschulten
MitarbeiterInnen geben.
BZÖ fordert bundesgesetzliche Rahmenregelungen für Tageseltern und
gegen Kindeswohlgefärdung
Den B-Abgeordneten Ursula Haubner und Martina Schenk zufolge solle
Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung von Tageseltern bundesweit
einheitlich geregelt werden (1139/A[E]). Angesichts des Mangels an
Tagesmüttern und Tagesvätern sei außerdem eine gesetzlich verankerte
Basisförderung für Tageselternorganisationen nötig. Tageseltern
bilden einen notwendigen Baustein in der Gesamtbetreuung von Kindern,
hielt Haubner eingangs fest, ein Rahmengesetz für qualitätsvolle
Tageselternbetreuung sei daher dringend erforderlich.
Diesen Standpunkt teilten auch die Abgeordneten Rosemarie Schönpass
(S), Christine Marek (V) und Musiol (G) sowie Bundesminister
Mitterlehner, der auf das Gütesiegel für Tageseltern-Ausbildung
verwies. Nach Durchlaufen eines entsprechenden Ausbildungscurriculums
können Tagesmütter und -väter das Gütesiegel ihrer Betreuungsqualität
erhalten, doch leider werde diese Initiative des Familienministeriums
noch nicht von Vielen in Anspruch genommen, erwiderte Mitterlehner
auf eine diesbezügliche Frage von Schönpass (S). Der Minister teilte
die Meinung der Abgeordneten Marek (V), dass eine bundeseinheitliche
Regelung für Tageseltern angesichts der Bundesländerkompetenzen, die
auch diesen Betreuungsbereich betreffen, derzeit schwer zu
realisieren sei.
Die Thematik des folgenden BZÖ-Antrags von Abgeordneten Ursula
Haubner und Martina Schenk für eine Bundes-Rahmenregelung bei Fällen
von Kindeswohlgefährdung (1406/A[E]) scheiterte dem Bundesminister
zufolge ebenfalls bislang am Widerstand der Länder. Diese würden
grundsätzliche finanzielle Hemmnisse der Umsetzung geltend machen.
Das BZÖ erwartet noch für die jetzige Gesetzgebungsperiode, dass die
Regierung einen Gesetzesentwurf auf Basis des weiterzuentwickelnden
Ministerialentwurfs vorlegt, durch den ein Bundes-Kinder- und
Jugendhilfegesetz geregelt wird. Mitterlehner bekräftigte das
intensive Bemühen seines Ministeriums, eine einheitliche Regelung
herbeizuführen und nannte eine 15a-Vereinbarung mit einigen
Bundesländern als Möglichkeit, Bedenken bei sämtlichen Ländern
auszuräumen. Diesen Lösungsvorschlag hieß auch Abgeordnete Angela
Lueger (S) gut, wobei sie wie Marek (V) und Kitzmüller (F) die
Bedeutung einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage gegen
Kindeswohlgefährdung hervorhob.
BZÖ für nachhaltige Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen
Um den Entwicklungsverlaufs jedes Kindes zumindest bis zum Ende des
Pflichtschulalters fortlaufend zu dokumentieren, setzt sich
Abgeordnete Ursula Haubner für einen Eltern-Jugend-Pass anstelle des
Mutter-Kind-Passes ein (1924/A[E]). Dadurch erhielten die
EntscheidungsträgerInnen vergleichbare Daten für ein kind- bzw.
jugendgerechtes diagnostisch-therapeutisches Angebot und könnten
diese als "Frühwarnsystem" bei Fällen von Vernachlässigung oder
Missbrauch nützen, sagte Abgeordnete Martina Schenk (B). Die B-
Mandatarin verwies auch auf den Kinder- und Jugendgesundheitsbericht
2012, in dem das fehlende Monitoring zur objektiven Abbildung von
Veränderungen und Entwicklungen aufgezeigt wird. Für eine Reform des
derzeitigen Mutter-Kind-Passes plädierten auch Abgeordnete Musiol und
Edith Mühlberhuber (F). Abgeordneter Franz Riepl (S) erwähnte dazu
die laufende Arbeit im Gesundheitsministerium, mit der die Vorsorge
im Feld der Kindergesundheit optimiert werden soll.
FPÖ gegen Einschränkung des Kinderbetreuungsgelds bei Mehrlings- und
Folgegeburten
Die FPÖ trat in zwei Anträgen gegen Einschränkungen beim
Kinderbetreuungsgeld auf. Beide Anträge blieben bei der Abstimmung in
der Minderheit.
In ihrem ersten Entschließungsantrag (1901/A[E]) kritisiert
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F), das derzeitige österreichische
Kinderbetreuungsgeld entspreche nicht dem erhöhten finanziellen
Aufwand bei Mehrlingsgeburten, da dann für das zweite und jedes
weitere Kind nur ein 50-prozentiger Zuschlag vorgesehen ist. Die F-
Mandatarin fordert daher die volle Höhe des Kinderbetreuungsgelds für
jedes Kind einer Mehrlingsgeburt. Ihr Anliegen, die Auszahlung des
Kinderbetreuungsgeldes für ein Kind nicht automatisch zu beenden,
falls kurz darauf ein Geschwisterkind folgt, teilte die F-Mandatarin
der Regierung in einem weiteren Antrag (1902/A[E]) mit. Damit solle
vermieden werden, dass die Familienplanung sich nach der
Auszahlungsdauer der Familienbeihilfe für jedes Kind orientiere. Das
Kindergeld müsse ohne Einschränkung für beide Kinder zustehen,
plädierte sie.
Abgeordnete Marek (V) machte Kitzmüller darauf aufmerksam, dass die
Kinderbeihilfe für Fälle von Mehrlingsgeburten oder Folgegeburten im
Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes vom Gesetzgeber vorgesehen
sei. Damit würde den Bezugsberechtigten der entsprechende finanzielle
Mehraufwand abgegolten.(Schluss)
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