• 19.06.2012, 18:19:52
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Menschenrechte im Fokus der Volksanwaltschaft UN-Konvention: Volksanwaltschaft ist für neue Aufgabe gut vorbereitet

Wien (PK) - Ab 1. Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft mit der
Zuständigkeit für Schutz und Förderung der Menschenrechte betraut.
Der Menschenrechtsbeirat wandert dann vom Innenministerium zur
Volksanwaltschaft, wie die VolksanwältInnen dem
Volksanwaltschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung berichteten.
Mit dieser Kompetenzerweiterung setzt die Volksanwaltschaft das
Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und den darin
geforderten "Nationalen Präventionsmechanismus" (NPM) um.

Der neue Prüfungsauftrag umfasst alle Einrichtungen, in denen
Menschen mit und ohne Behinderungen besonders stark Gefahr laufen,
Misshandlung, unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden
Maßnahmen wehrlos ausgesetzt zu sein. Geprüft werden etwa
Justizanstalten, Kasernen, Dienststellen der Sicherheitsexekutive,
psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime,
Wohngemeinschaften für Jugendliche und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen.

Grundlage für die Diskussion bildete der 35. Bericht der
Volksanwaltschaft über die Tätigkeit im Jahr 2011. In der nächsten
Ausschusssitzung am 21. Juni 2012 werden unter anderem Anregungen an
den Gesetzgeber näher beleuchtet.

Eingehende Prüfungen sollen Fälle von Menschenrechtsverletzung
aufzeigen

Die Übernahme der Aufgaben nach OPCAT stellt die größte Reform seit
Bestehen der Volksanwaltschaft dar. Insgesamt werden in Zukunft etwa
4.000 öffentliche und private Einrichtungen nach Maßstäben der
Menschenrechte kontrolliert.

Die Frage nach der Umsetzung dieser enormen Kompetenzerweiterung
stand zunächst auch im Mittelpunkt der Fragen der Abgeordneten Hannes
Fazekas (S), Anna Höllerer (V), Carmen Gartelgruber (F), Wolfgang
Zinggl (G) und Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B). Man habe im
letzten halben Jahr enorm viel Energie verwendet, um die Umsetzung
gut vorzubereiten, die MitarbeiterInnen zu motivieren und dafür Sorge
zu tragen, dass die bisherigen Kompetenzen nicht ins Hintertreffen
gelangen, stellte Volksanwältin Gertrude Brinek fest. Es wäre ein
fatales Signal, wenn man den Anschein vermitteln würde, die neuen
Kompetenzen seien wichtiger als die "alten Kernkompetenzen der
Volksanwaltschaft". Man werde die Balance halten, versicherte sie.

Mit Ablauf des gestrigen Tages seien alle Kommissionen mit den
LeiterInnen bestellt worden, die Auswahl habe nach den gesetzlichen
Maßgaben sowie nach den jeweiligen Prüfbereichen stattgefunden. Die
Entscheidungen seien im Einvernehmen mit dem Menschrechtsbeirat und
NGOs gefallen. Man setze die Standards der Prüfungen sehr hoch und
werde nach Individualbeschwerden und Systemprüfungen trennen,
erläuterte Brinek. Die Aufgabe der Kommissionen sieht die Vorsitzende
der VolksanwältInnen als "Augen und Ohren", jene des
Menschenrechtsbeirats, der nun als ein Organ der Volksanwaltschaft
fungiert, als ein Beratungsgremium. Man habe ihrer Ansicht nach
genügend Personal aufgenommen, sagte Brinek, sie appellierte aber an
die Abgeordneten, bei der Beratung des nächsten
Bundesfinanzrahmengesetzes dafür Sorge zu tragen, dass auch nach dem
Jahr 2015, wo ein Engpass zu erwarten ist, entsprechende Mittel zur
Verfügung stehen, um alle Aufgaben auch erfüllen zu können.

Ausschuss diskutiert Verstöße gegen Menschenrechte in Österreich

Problemfelder in Österreich sind dem vorliegenden
Volksanwaltschaftsbericht zufolge immer noch Verstöße gegen das Recht
auf Freiheit (Art. 5 EMRK), etwa durch unrechtmäßige Verhängung der
Schubhaft, das Recht auf angemessene Verfahrensdauer (Art 6. MRK)
sowie die Missachtung des Gleichheitssatzes (Art. 7 B-VG).

Volksanwältin Terezija Stoisits beleuchtete vor allem die bisherigen
Arbeit des Asylgerichtshofs kritisch. Sie reagierte damit auf eine
Frage von Abgeordnetem Wolfgang Zinggl (G). Es sei nicht alles so
optimal gelaufen wie erhofft, weil die politischen Rahmenbedingungen
nicht geschaffen wurden, nahm sie die MitarbeiterInnen des
Gerichtshofs in Schutz. Stoisits hegte große Zweifel daran, dass der
"Rucksack" bis 2013 abgearbeitet werden kann. Von den 717 Beschwerden
seien in 417 Fällen Missstände festgestellt worden, rechnete sie vor.
Das sei eine enorm hohe Zahl, bis Ende Mai 2012 habe die
Volksanwaltschaft sogar 99 Doppelmissstände in diesem Bereich
festgestellt. Daher sei es notwendig, entsprechende Voraussetzungen
für den ab 2014 arbeitenden Bundesverwaltungsgerichtshof zu schaffen,
um ihn nicht mit alten Verfahren zu belasten, warnte sie
eindringlich.

Im Bereich des Rechts auf Privat- und Familienleben (Art. 8 MRK)
bemängelt die Volksanwaltschaft die fehlende gesetzliche Grundlage
für die Weitergabe gesundheitsbezogener Daten durch AmtsärztInnen.
Dies wurde auch von Abgeordneter Anna Höllerer (V) thematisiert. Auch
bei der Antidiskriminierung orten die VolksanwältInnen
Verbesserungsbedarf. Es gebe Hinweise auf ein bestehendes
"Underreporting" von Diskriminierungsfällen aufgrund der Nationalität
und ethnischer Zugehörigkeit von Personen, wodurch das wahre Ausmaß
des Problems verschleiert werde.

In diesem Zusammenhang kritisierte Abgeordneter Ewald Sacher (S)
insbesondere das Fehlen einer bundeseinheitlichen Vollziehung des
Diskriminierungsverbots. Die Vorgangsweise sei nicht nur von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern auch unter den
verschiedenen Bezirksverwaltungsbehörden, erläuterte daraufhin
Volksanwalt Peter Kostelka und ging damit auch auf Abgeordneten
Wolfgang Zinggl (G) ein. Man dürfe keinesfalls nach der
Diskriminierungsabsicht vorgehen, mahnte Kostelka, denn diese sei
nicht nachzuweisen. Er bemängelte auch, dass sich in vielen Fällen
die Ermittlungen so lange hinausziehen, dass das Delikt verjährt. Bei
mehrmals nachgewiesener Diskriminierung von AusländerInnen durch
Gewerbetreibende sei die allerschärfste Waffe der Entzug der
Gewerbeordnung, so Kostelka.

Was die Diskriminierungsvorwürfe im Rahmen der Kunstförderung
betrifft, so ortete Volksanwältin Stoisits bei der Entscheidung von
Beiräten vielfach eine intransparente Vorgangsweise.

Volksanwältin Brinek erwiderte auf die Fragen der Abgeordneten
Gertrude Aubauer (V) und Johan Hell (S) zur Barrierefreiheit im
öffentlichen Verkehr, es gebe eine klare Stellungnahme der
Volksanwaltschaft, dass die barrierefreie Nutzbarkeit öffentlicher
Verkehrsmittel ein wichtiges Element der Mobilität sei. Entsprechende
bauliche Maßnahmen müssten daher in Bahnhöfen gesetzt werden. Für die
barrierefreie Umgestaltung öffentlicher Gebäude ist eine Frist bis
2015 gesetzt worden, fügte die Volksanwältin hinzu, meinte jedoch,
dringliche Umbauten sollten nicht aufgeschoben werden.

Zur Forderung der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller (F), dass im
Namen des Gleichheitssatzes sowohl bei Totgeburten als auch bei
Fehlgeburten der Mutterschutz gewährt werden sollte, merkte
Volksanwalt Kostelka an, tatsächlich sei die diesbezügliche WHO-
Empfehlung für ihn nicht nachvollziehbar. Zu welchem Zeitpunkt in der
Schwangerschaft eine Tot- oder Fehlgeburt erfolgt, gebe in seinen
Augen mehr Aufschluss über die Notwendigkeit eines Mutterschutzes als
die derzeitige Regelung, die sich am Geburtsgewicht des Kindes
orientiert. (Schluss)

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