- 29.05.2012, 19:00:24
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Umweltausschuss zum Gipfel für Nachhaltigkeit in Rio Österreich für Green Jobs und ökologisches Wirtschaftswachstum
Wien (PK) - Der Umweltausschuss befasste sich in einer Aktuellen
Aussprache mit der Vorbereitung des Weltgipfels für nachhaltige
Entwicklung, der von 20. bis 22. Juni in Rio unter dem Titel "Rio+20"
stattfinden wird. "Rio+20" erinnert an die Vorgängerkonferenz im Jahr
1992, die als ein Meilenstein in der globalen Umwelt- und
Entwicklungspolitik gilt. In weiterer Folge ging es um die Pläne der
OMV, im Weinviertel nach Schiefergas zu bohren. Abgeordnete und
Ministzer Berlakovich wandten sich gegen das "Fracking", die
Abbaumethode für Schiefergas und sprachen sich unisono für eine
Umweltverträglichkeitsprüfung aus, die der Minister mit einer UVP-
Gesetz-Novelle, die noch vor dem Sommer beschlossen werden soll, in
Aussicht stellte. Das BZÖ mahnte die Verankerung internationaler
Standards beim Klagsrecht für Umweltorganisationen ein und forderte
die Lösung der noch offenen Sicherheitsprobleme beim tschechischen
AKW Temelin. Dann wollte die FPÖ Winzern helfen und ihnen mit einer
Änderung des Bundesluftreinhaltegesetzes erlauben, Rebholz im Freien
zu verbrennen. Außerdem machten sich die Freiheitlichen für den
Einsatz energiesparender LED-Lampen in Bundesgebäuden stark und
plädierten für die Förderung neuer Technologien bei der Luftreinigung
sowie für eine Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes, um im
Interesse von Landwirten und Häuselbauern eine unbürokratische
Vorgangsweise bei der Verwendung von Aushub-Materialen zu
ermöglichen. Alle Anträge der Opposition wurden vertagt.
Berlakovich: Green Economy als weltweites Wirtschaftsmodell
Mit "Green Economy" müsse ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum für
die Welt geschaffen werden, es gebe global keine andere Option, hielt
Umweltminister Nikolaus Berlakovich im heutigen Umweltausschuss
eingangs fest. Anlass war die allgemeine Aussprache zur UNO-
Weltkonferenz über nachhaltige Entwicklung, Rio+20, zu der es im
Rahmen von EU und OECD bereits mehrere Vorbesprechungen gegeben hat,
wie Berlakovich beschrieb. Die Mitgliedsstaaten der EU hätten zur
Green Economy in den Bereichen Fischerei, Landnutzung, Ökosysteme und
nachhaltige Energie eine gemeinsame Position für die Konferenz in Rio
bezogen, führte der Umweltminister aus und betonte, die Konferenz
diene nicht nur als Jubiläumsfeier zur Rio-Konferenz 1992, sondern
solle vor allem mit Inhalten gefüllt werden. Österreich werde mit
seinem Erfolgsmodell der "Green Jobs", die auch in Krisenzeiten
Wachstum schaffen könnten, einen Schwerpunkt in Rio setzen.
Differenzen der Staatengemeinschaften hinsichtlich einer ökologisch
nachhaltigen Ökonomie sprach Berlakovich ebenfalls an.
Entwicklungsländer befürchteten durch ökologische Auflagen ein
Abbremsen ihrer Wirtschaft. Es gelte daher, so der Bundesminister,
den Nutzen von Green Economy auch den Entwicklungs- und
Schwellenländern zu verdeutlichen. Letztendlich diene die Konferenz
zu einem hohen Grad der "Vertrauensbildung" zwischen den Staaten,
Österreich könne dabei etwa mit seinen Umwelttechnologien in
Erscheinung treten.
Ausschussobfrau Christiane Brunner (G) äußerte Verständnis für die
kritische Haltung der Entwicklungsländer bezüglich der Auswirkung von
Green Economy auf ihre Wirtschaft. Immerhin könnten diese Länder
angesichts der hohen Lebensstandards in den Industriestaaten selbst
keine Einschränkungen akzeptieren. Auf europäischer Ebene und in
Österreich sei daher eine Diskussion über den politischen Stellenwert
ökologischer Themen notwendig, denn ein Weiterführen gewohnter
Praktiken sei im globalen Vergleich unmöglich. Brunner regte außerdem
zu vermehrten Treffen der Umweltausschüsse aus den EU-Staaten an, um
die Thematik der Umweltpolitik zu vertiefen.
Abgeordneter Hannes Weninger (S) begrüßte den Gedanken, vermehrten
Dialog zwischen den Umweltausschüssen verschiedener Staaten zu
suchen. Die Konferenz in Rio wertete der S-Mandatar als Chance,
angesichts der derzeit den politischen Diskurs dominierenden
Wirtschaftskrise den Themenbereichen Nachhaltigkeit und sozialer
Zusammenhalt die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Jedoch müsse das
Thema Green Economy mit Bedacht auf die Situation der
Entwicklungsländer diskutiert werden, unterstrich Weninger und schlug
vor, Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit mit Umweltprogrammen
zu verbinden. Bundesminister Berlakovich sprach sich in diesem
Zusammenhang für einen fairen Dialog mit den Entwicklungsländern aus,
wies jedoch darauf hin, dass Rio+20 keine Geberkonferenz sei, sondern
vielmehr die Rahmenbedingungen für eine Green Economy festlege.
Abgeordneter Norbert Hofer (F) sprach seine Befürchtung aus, die
Konferenz in Rio werde ohne große Ergebnisse enden, da es der
Versammlung an Durchsetzungskraft fehle. Er wies darauf hin, dass
Länder wie China oder die USA einem ökologischen Wachstum ihrer
Wirtschaft wenig Bedeutung beimäßen und plädierte dafür, dass
Österreich sich vor allem auf sein eigenes umweltverträgliches
Wirtschaftswachstum konzentrieren sollte. Umweltminister Berlakovich
bemerkte an Hofer gewandt, die Regelungen der Green Economy müssten
für alle Staaten der Erde gelten, allerdings seien in Verbindung mit
den Entwicklungsländern auch Investitionen in die Infrastruktur, wie
nachhaltige Wasser- oder Abfallwirtschaft, miteinzubeziehen. Eine
ökologische Wirtschaftspolitik sichere somit die Lebensqualität und
die lokale Wirtschaft in Entwicklungsländern, meinte Berlakovich.
Abgeordneter Rainer Widmann (B) beurteilte den Nutzen der
Weltkonferenz für die einzelnen Regionen der Erde sowie die
Rechtsverbindlichkeit der Ergebnisse als fraglich und erkundigte sich
nach einer Evaluierung der letzten Weltkonferenz in Rio vor 20
Jahren. Österreich solle im Rahmen der Expertentreffen seine eigenen
Erfolge im Bereich nachhaltiger Wirtschaft präsentieren, so Widmann.
Außerdem forderte er von der österreichischen Delegation, sich für
einen erweiterten Schutz der Meere einzusetzen. Widmann richtete an
Berlakovich ebenso wie Hofer zuvor die Frage nach den Kosten der
Konferenz, die der Minister mit Hinweis auf die Sparsamkeit der
österreichischen Delegation bei internationalen Treffen beantwortete.
Als Bilanz der Rio-Konferenz 1992 führte der Bundesminister die
Agenda 21, die Klimakonvention und zahlreiche heimische Umweltgesetze
an.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sah den ökologischen Fußabdruck
der Industriestaaten als Kern der weltweiten Umweltzerstörung und
verbat sich daher, nur von den Entwicklungsländern ökologische
Maßnahmen zu erwarten. Von der Konferenz Rio+20 versprach sich
Pirklhuber die Möglichkeit, Schlüsselthemen des 21. Jahrhunderts wie
Beschäftigung oder nachhaltiges Wirtschaftswachstum global zu
lancieren. So könnten Themen wie Ressourceneffizienz nur auf
internationaler Ebene behandelt werden, gehe es dabei doch auch um
die Haltung von Konzernen aus Industriestaaten bei Transport, Nutzung
und Recycling von Ressourcen. Der Umweltminister vermerkte zur Frage
des G-Mandatars nach österreichischen Projekten zur Unterstützung der
Ressourceneffizienz, Österreich sei das erste Land mit einem
Ressourceneffizienzaktionsplan, der gemeinsam mit VertreterInnen der
Wirtschaft und NGOs ausgearbeitet wurde.
Abgeordneter Hermann Schultes (V) beschrieb es als notwendig, dass
Österreich an der Konferenz Rio+20 teilnimmt und hoffte auf einen
globalen Mehrwert bei diesen Verhandlungen über die Zukunft der
Wirtschaft. Österreichs umweltbewusste Entwicklung der Wirtschaft und
im Feld erneuerbare Energie würden international anerkannt. Das
Umweltministerium biete den gemeinsamen Anstrengungen von
Wissenschaft und Wirtschaft in diesem Bereich die richtigen
Weichenstellungen, erklärte Schultes.
Auf weitere Detailfragen der Abgeordneten eingehend teilte der
Umweltminister mit, dass Österreich beim Thema Ressourceneffizienz
eine Vorreiterposition einnehme, insofern es das erste Land sei, das
einen Aktionsplan für die effiziente Nutzung von Ressourcen erstellt
hat. Das von den Abgeordneten Werner Neubauer (F) und Rainer Widmann
(B) angesprochene Thema "Atomkraft" sei an sich kein Thema auf dem
Gipfel in Rio, wohl aber die Frage der verstärkten Nutzung
erneuerbarer Energieträger. Österreich habe schon in der
Vergangenheit erreicht, dass Atomstrom nicht zu den erneuerbaren
Energieträgern gezählt wird. Weiters werden auf der Tagesordnung in
Rio das Menschenrecht auf einen nachhaltigen Lebensmittelzugang, die
Verbesserung der Biodiversität sowie Maßnahmen zum stärkeren Schutz
der Meere, etwa vor Überfischung, stehen.
Abgeordnete und Umweltminister unisono gegen Schiefergas-Fracking
Mit ihrem Entschließungsantrag 1827/A(E) trat Grün-Abgeordnete Tanja
Windbüchler-Souschill der Absicht der OMV entgegen, im Weinviertel
Schiefergas zu fördern. Die Vorkommen liegen in erheblicher Tiefe und
müssten mit gefährlichen Chemikalien, darunter aggressiven Säuren,
giftigen Korrosionsschutzmitteln und Bioziden sowie enormen Mengen an
Wasser aus dem Gestein gelöst werden, erklärte Brunner. Außerdem
entweichen beim "Fracking" 4 % bis 8 % des Methangases ungenutzt in
die Atmosphäre. Gegenüber Ankündigung der OMV, "ökologisch
vertretbare" Fördermethoden einzusetzen, zeigten sich die
Antragteller skeptisch und warnten vor starken Verschlechterungen der
lokalen Umweltsituation. Von der Bundesregierung verlangen die
Grünen, Eigentümerrechte an der OMV zur Beendigung aller
Schiefergasprojekte der OMV zu nutzen und die Schiefergasförderung in
Österreich gesetzlich zu verbieten. Die Schwellenwerte im UVP-Gesetz,
die bei der Exploration und Förderung von Erdgas keine UVP bei
Schiefergas-Bohrungen vorsehen, will Abgeordnete Brunner beseitigen
und legte dazu einen Antrag (1829/A) vor.
Eine UVP-Pflicht bei Erdgas-Probebohrungen verlangte auch BZÖ-
Abgeordneter Rainer Widmann (1946/A(E)). Auch sie lehnen das
"Fracking" als ein weltweit umstrittenes und teilweise verbotenes
Verfahren zur Förderung von Gas ab und widersprechen der Behauptung
der OMV, es gebe eine "Clean Fracking"-Technologie ohne negative
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
In seinem Entschließungsantrag 1947/A(E) verlangte BZÖ-Abgeordneter
Rainer Widmann ein Klagsrecht für Umweltorganisationen, wie dies
unter anderem die Aarhus-Konvention vorsieht.
Umweltschutzorganisationen müssen auch in Österreich das Recht haben,
gegen umweltrelevante Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen
durch Behörden und Private den Klagsweg zu beschreiten, verlangte der
Antragsteller und drängte darauf, das fehlende Klagsrecht für
Umweltorganisationen im Sinne des Beschlusses des ACCC (Aarhus
Convention Compliance Committees) im nationalen Recht zu verankern.
In der ausführlichen Debatte über Pläne der OMV, im Weinviertel
Schiefergas abzubauen, machte Abgeordneter Hermann Schultes (V)
darauf aufmerksam, dass der Bundesminister kürzlich einen Entwurf für
eine UVP-Gesetz-Novelle in Begutachtung gegeben hat. Schiefergas soll
seiner Meinung nach nur dann eine Energiequelle darstellen, wenn es
auf eine Weise gewonnen werden könne, die die Region nicht
beeinträchtigt. "Sicherheit geht vor Profit", sagte Schultes und
sprach Minister Berlakovich seinen Dank für die Vorlage des Novellen-
Entwurfs aus. Abgeordneter Rainer Widmann gab seiner Hoffnung auf ein
gutes Gesetz Ausdruck und meinte, die OMV sei bislang jeden Beweis
schuldig geblieben, dass sie über eine Green-Fracking-Technologie
verfüge.
Abgeordnete Christiane Brunner (G) kritisierte, dass der Novellen-
Entwurf nicht ausreichend auf die Rechte von AnrainerInnen und
BürgerInnen in Umweltverfahren eingehe.
Abgeordneter Harald Jannach (F) machte auf massive Kritik der
Wirtschaftskammer am Novellen-Entwurf zum UVP-Gesetz aufmerksam und
hielt es für "spannend", wer sich in dieser Frage letztlich
durchsetzen werde, die ÖVP oder die Wirtschaftskammer.
Abgeordneter Konrad Steindl (V) beantragte die Vertagung des BZÖ-
Antrags bis zur Umsetzung der geplanten UVP-Novelle.
Den Vertagungsantrag zum Antrag der Grünen auf Änderung des UVP-
Gesetzes legte Abgeordneter Rudolf Plessl (S) vor und begründete dies
mit den sehr unterschiedlichen Meinungen, die zum Schiefergasabbau
bestehen. Schiefergas biete Möglichkeiten der Energienutzung, das
Wohl der Menschen müsse aber im Vordergrund stehen, hielt Plessl
fest.
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) brachte ihre Ablehnung
des Schiefergasabbaus im Waldviertel pointiert zum Ausdruck, indem
sie sagte: "Das Weinviertel darf nicht Schiefergas-Viertel werden".
Außerdem problematisierte die Rednerin die Ausweitung des
Entlastungsprivilegs auf Flughäfen im UVP-Gesetz-Novellenentwurf des
Ressorts.
Abgeordneter Norbert Hofer (F) zeigte Verständnis für das Interesse
der OMV an dem Milliardengeschäft Schiefergasabbau, wies aber darauf
hin, dass das "Fracking" in Frankreich verboten sei und in der
Schweiz zu Erdbeben geführt hat. Hofer ortete einen Konsens gegen
"Fracking" im Umweltausschuss.
Abgeordneter Franz Hörl (V) wandte sich ebenfalls gegen das
"Fracking", sah bei der UVP-Gesetz-Novelle Fortschritte zur
Verkürzung der Verfahrensdauer und begrüßte die Möglichkeit,
Wasserkraftprojekte voranzutreiben.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) kritisierte die zu kurze
Begutachtungsfrist beim UVP-Gesetz-Novellen-Entwurf und plädierte für
Investitionen der OMV in Forschungsprojekte für erneuerbare
Energieträger. "Die Zeit von Öl und Schiefergas ist vorbei", sagte
Pirklhuber.
Für Abgeordneter Erwin Hornek (V) stellte das Schiefergas im
Waldviertel einen wertvollen Schatz dar, der erst dann gehoben werden
könne, wenn dies technologisch möglich sei, ohne die Bevölkerung zu
gefährden.
Umweltminister Nikolas Berlakovich bezeichnete "Fracking" als ein
schlimmes Verfahren, bei dem hoch giftige Substanzen verwendet
werden. Mit seiner UVP-Gesetz-Novelle bemühe er sich, divergierende
Interessen zwischen Wirtschaft, BürgerInnen und Regionen unter einen
Hut zu bringen. Eile sei geboten, um ein Landschaftsdesaster in einer
Region zu verhindern, die auf Weinkulinarik und Tourismus setze. Der
parlamentarische Prozess bei der UVP-Gesetz-Novellierung sei
gesichert, sagte der Minister, der die Hoffnung aussprach, die
Novelle im Juli im Nationalrat beschließen zu können. Der Entwurf
enthalte eine "freiwillige UVP", die es möglich machen soll, das
Feststellungsverfahren zu vermeiden und so rascher zu einem Ergebnis
zu gelangen. BürgerInnenrechte werden gestärkt und den NGOs ein
Beschwerderecht in Feststellungsverfahren eingeräumt. Die Ausweitung
des Entlastungsprinzips entspreche dem Gleichheitsgrundsatz, führte
der Minister aus, der sich gegen ein Klagsrecht für NGOs wandte, weil
dies nicht in die österreichische Rechtssystematik passe.
In der Debatte über den Antrag der Grünen auf ein Verbot des
Schiefergasabbaus sprach sich Abgeordnete Windbüchler-Souschill (G)
dafür aus die hohen Förderungskosten für Forschungsprojekte im
Bereich der erneuerbaren Energieträger einzusetzen. Ihre
Fraktionskollegin Christiane Brunner (G) schloss sich mit der
Forderung auf Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare
Energien an und sah Schiefergas-Projekte in einer Sackgasse. Ähnlich
argumentierte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G).
Seinen Vertagungsantrag begründete Abgeordneter Konrad Steindl (V)
mit der Notwendigkeit sich Klarheit über neue Abbaumethoden für
Schiefergas zu verschaffen.
Alle Anträge wurden mit S-V-Mehrheit vertagt.
BZÖ drängt auf Lösung von Sicherheitsproblemen beim AKW Temelin
Mit einem Entschließungsantrag seiner Fraktion (1736/A(E))
thematisierte BZÖ-Mandatar Rainer Widmann die nach wie vor offenen
Sicherheitsfragen beim AKW-Temelin, die für Tschechien seit der
Betriebsgenehmigung des AKW im November 2006 offensichtlich kein
Thema mehr sind, wie Widmann klagte. Der Redner kritisierte auch die
tschechischen AKW-Ausbaupläne und forderte die Regierung auf, sich so
rasch wie möglich für eine Lösung der AKW-Sicherheitsprobleme
einzusetzen.
Der Antragsteller warf der Bundesregierung vor, nicht alle
rechtlichen Möglichkeiten beim Thema Kernkraftwerk Temelin
auszuschöpfen und brachte zahlreiche Probleme beim UVP-Verfahren
gegen den Ausbau des AKW Temelin zur Sprache.
Abgeordneter Josef Auer (S) wies die Behauptung des Antragstellers,
die Bundesregierung unternehme nichts gegen den Ausbau des AKW
Temelin, zurück und machte auf das Ergebnis des jüngsten Atomgipfels
aufmerksam, bei dem vereinbart wurde, Österreich bis 2015 frei von
Atomstromimporten zu machen.
Demgegenüber unterstützten Abgeordnete Christiane Brunner und ihr
Fraktionskollege Wolfgang Pirklhuber (beide G) den Antrag des BZÖ und
forderten, Temelin zuzusperren statt auszubauen. Eine ordnungsgemäße
UVP könne nicht stattfinden, weil nicht bekannt sei, welche
Technologie die Kernkraftwerksbetreiber beim Ausbau der Anlage
einsetzen wollen.
Abgeordneter Werner Neubauer (F) kritisierte die aus seiner Sicht
mangelhafte Information der 22.000 Menschen und 377 Gemeinden, die
gegen die Erweiterung Temelins Einwendungen unterschrieben haben.
Empört zeigte sich der Redner auch über die Begründung, mit der die
Finanzbehörden einer Anti-AKW-Organisation die Spendenbegünstigung
verwehrten. In deren Schreiben stehe zu lesen, dass die Atomkraft
angesichts der Ressourcenknappheit wieder im Raum stehe, zitierte der
Abgeordnete aus dem behördlichen Schriftstück.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) schloss sich der Kritik
Neubauers an, wies auf die Mängel des UVP-Verfahrens zur Temelin-
Erweiterung hin und forderte die Verantwortung der Politik für eine
intakte Umwelt ein.
Abgeordneter Rainer Widmann (B) machte darauf aufmerksam, dass
Temelin beim AKW-Stresstest schlecht abgeschnitten habe und wandte
sich gegen die Vertagung des Antrags.
Abgeordneter Hannes Weninger (S) sprach die Hoffnung auf die
Verabschiedung eines 5-Parteien-Antrags zum Thema Atomkraftwerke aus.
Abgeordnete Christiane Brunner hielt dabei fest, dass dieser Antrag
der diesbezüglichen Petition entsprechen müsse, während Abgeordneter
Werner Neubauer (F) in einer solchen Entschließung klar formulierte
Ziele einmahnte.
Umweltminister Nikolaus Berlakovich teilte den Abgeordneten mit, dass
bei der Anhörung in Budweis am 22. Juni diskriminierungsfreier
Zugang, Übersetzungen in die deutsche Sprache und eine hochrangige
Vertretung Österreichs vorgesehen sei. Die Bundesregierung habe in
Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, dass sie mit der Erweiterung
des AKW Temelin nicht einverstanden sei. Der Weg einer
völkerrechtlichen Klage könne derzeit nicht gegangen werden, weil
kein Klagsgrund gegeben sei.
FPÖ will Winzern das Verbrennen von Rebholz ermöglichen
FPÖ-Abgeordneten Susanne Winter beantragte eine Änderung des
Bundesluftreinhaltegesetzes (1879/A), um es Winzern zu erlauben,
Rebholz in schwer zugänglichen Lagen während der Monate Jänner bis
April zu verbrennen. - Der Antrag wurde auf Vorschlag des
Abgeordneten Michael Hammer (V) mit S-V-Mehrheit vertagt, nachdem der
Umweltminister auf die Flexibilitätsklausel im Gesetz hingewiesen
hatte, die ein Verbrennen von Rebholz schon jetzt ermöglicht.
FPÖ: LED-Lampen für Bundesgebäude
FPÖ-Abgeordnete Carmen Gartelgruber (1545/A(E)) verlangte die
Umstellung aller Bundesgebäude auf LED-Beleuchtung. Die üblichen
Energiesparlampen seien teuer, leuchten weniger lang als angegeben
und verursachen durch ihren hohen Quecksilbergehalt erhebliche
Entsorgungsprobleme (Sondermüll). LED-Lampen lieferten hingegen ein
warmweißes Licht wie herkömmliche Glühbirnen und haben eine um 50 %
höhere Energieeffizienz, erklärte Carmen Gartelgruber ihren
Abgeordnetenkollegen. - Die Vertagung erfolgte auf Antrag der
Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl (S), die auf die bereits bestehende
Förderung von LED-Lampen und auf die Vorbereitung eines
Energieeffizienz-Gesetzes aufmerksam machte.
FPÖ will luftreinigende Fassaden- und Lärmschutzwandbeschichtungen
FPÖ-Abgeordneter Werner Neubauer brachte in einem weiteren
Entschließungsantrag (1937/A(E)) seiner Fraktion die Möglichkeiten
der photokatalytischen Luftreinigung im Umwelt- und Klimaschutz zur
Sprache. Photokatalytisch beschichtete Oberflächen bilden mit Hilfe
von Lichtenergie und Katalysatoren Sauerstoffradikale, die organische
Partikel und Treibhausgase, Stickoxide und Feinstaub zersetzen.
Norbert Hofer regte an, die photokatalytische Beschichtung von
Fassaden und Lärmschutzwänden zu fördern, um klimaschädliche
Treibhausgase zu verringern. - Gegen diesen Antrag machte
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) Bedenken wegen schädlicher
Formaldehyd-Emissionen geltend. Der Antrag wurde auf Vorschlag des
Abgeordneten Josef Lettenbichler (V) mit S-V-Mehrheit vertagt.
FPÖ: Weniger Bürokratie bei der Ablagerung von Erdaushub
FPÖ-Abgeordneter Harald Jannach legte dem Ausschuss schließlich einen
Entschließungsantrag zur Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes
(1936/A(E)) vor. Er zielt auf eine angemessenere Vorgangsweise bei
der Klassifizierung von Erdaushub und anderen natürlichen Materialen.
Wer Erdaushub oder Ausbaggerungen aus Flüssen und Bächen auf Felder
ausbringen möchte, muss verschiedene Landesgesetze, das
Abfallwirtschaftsgesetz und das Altlastensanierungsgesetz beachten
und braucht teure Gutachten als Voraussetzung für eine Genehmigung.
Das Ablagern von Erde - auch auf Eigengrund - werde überschießend
reglementiert und kriminalisiert, kritisierte der Abgeordnete und
verlangte eine unbürokratische Lösung im Interesse vieler kleiner
Häuselbauer und Landwirte. - Abgeordneter Walter Schopf (S)
begründete seinen letztlich erfolgreichen Vertagungsantrag mit dem
Argument, es sei gut, dass bei der Verwendung von Aushubmaterialien
strenge Regeln einzuhalten seien. Abgeordneter Jannach kritisierte
hingegen "Abzocke" bei den für die Klassifizierungen notwendigen
Gutachten, während sich Abgeordneter Hermann Schultes für die
Vertagung aussprach, um Zeit für Überlegungen für eine ausgewogene
Vorgangsweise zu gewinnen. (Schluss)
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