- 25.05.2012, 19:46:57
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FPÖ: Graf: Welche Interessen verfolgen neue Vorstandsanwärter für Gertrud Meschar Privatstiftung?
Eigeninteresse von Rechtsanawalt Hofmann bleibt unerwähnt - Graf entkräftet weitere abstruse Vorwürfe
Wien (OTS) - Der Wiener Rechtsanwalt Alexander Hofmann hat heute
gegenüber mehreren Journalisten in einem "Hintergrundgespräch" alte
Vorwürfe gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf und
die übrigen Vorstände der "Gertrud Meschar Privatstiftung" aufgewärmt
und neue erhoben. Was aus den bisherigen Medienberichten nicht
ersichtlich wird, soll der interessierten Öffentlichkeit nicht
verschwiegen werden: Rechtsanwalt Hofmann ist nicht nur "Gertrud
Meschars Anwalt", sondern auch einer der drei von Frau Meschar
vorgeschlagenen neuen Stiftungsvorstände.
Was die Medien offenbar weniger interessierte, ist die Frage, mit
welchen Motiven der Justizsprecher des Liberalen Forums und einer
seiner führenden Nationalratskandidaten 2008 in den Vorstand der
Stiftung will. "Diese Frage ist jedoch entscheidend. Ich habe mich
auf Grund jahrelanger Freundschaft mit Frau Meschar und wegen der von
ihr gewünschten hehren Stiftungszwecke dazu bereit erklärt", erklärt
Graf. Bei Hofmann hingegen sei davon auszugehen, dass er schon jetzt
an Frau Meschar - schon durch die anwaltliche Vertretung - Geld
verdiene. "Wenn Frau Meschar jetzt tatsächlich - wie von ihrem Anwalt
behauptet - auf jeden Luxus verzichten muss, dann liegt dies gewiss
nicht an der Stiftung, sondern eher an ihrem neuen Beraterumfeld",
hält Graf fest.
Zu teilweise neu aufgetauchten Vorwürfen nimmt Graf folgendermaßen
Stellung:
1. Die persönlichen Einschätzungen diverser "Experten", ab welchem
Vermögen die Gründung einer Stiftung sinnvoll ist, sind im
vorliegenden Fall völlig irrelevant. Die Motive der Stifterin waren
vor allem Steuerschonung und Entzug des Vermögens vor staatlichem
Zugriff. Konkret wollte Frau Meschar ihr Vermögen vor allfälligen
Zugriffen schützen, sollte sie ein Pflegefall werden. Ihr Wille war
es, dass ihr das Vermögen - weder wenn sie in ein Heim kommt noch
wenn die Politik die Steuern erhöht - weggenommen werden kann und es
nach ihrem Tod auch nicht dem Staat anheimfällt. Zusätzlich wollte
sie, dass ihr Name über ihren Tod hinaus erhalten bleibt und mit den
Erträgen ihres Vermögens gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Ihr
war - auch auf Grund ihrer langjährigen Tätigkeit im kaufmännischen
Bereich - bewusst, dass diese Ziele nur mit einer Stiftung zu
verwirklichen sind. Es war daher die Gründung dieser Stiftung kein
Ergebnis einer durch mich erfolgten Beratung oder gar - wie jetzt
dargestellt - eines von mir ausgeübten Drucks, sondern die Erfüllung
eines klaren Auftrags von Frau Meschar in Kenntnis aller anderen
Möglichkeiten wie zB eines Testaments.
2. Das von Frau Meschar 2006 eingebrachte Liegenschaftsvermögen
erwirtschaftete keinen Ertrag, sondern verursachte ausschließlich
Kosten. Der einzige Ertrag kam aus einem Wertpapierdepot, dessen
Ausschüttungen jedoch bereits vor 2006 sukzessive geringer wurden,
weshalb es - rechtzeitig vor dem anschließend durch die Finanzkrise
verursachten Kursverfall - verkauft wurde. Hatte Frau Meschar zum
Zeitpunkt der Stiftungsgründung daraus einen Ertrag vor Steuern von
rund 10.000 Euro jährlich, so musste sie davon noch die
Betriebskosten der Liegenschaften bestreiten, die diesen Ertrag zum
Großteil aufbrauchten. Heute bezahlt diese Betriebskosten natürlich
die Stiftung, die durch die Umschichtung des Vermögens in
Ertragsimmobilien zusätzliche Einnahmen generiert, von denen Frau
Meschar erheblich profitiert. Zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes
stehen ihr neben den Erträgen der Stiftung auch eine stattliche
Pension und ihr nicht in die Stiftung eingebrachtes Vermögen zur
Verfügung, welches hoffentlich nicht in den letzten sechs Monaten
abgezockt wurde.
3. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass für eine eventuell nötige
Pflege von Frau Meschar keine Mittel vorhanden wären. Einerseits
verfügt die Stiftung über liquide Mittel, andererseits können im
Bedarfsfall auch Immobilien wieder verkauft werden. Für die um
500.000 Euro erworbenen Hausanteile in Wien-Döbling treten laufend
Kaufinteressenten auf, die einen bedeutend höheren Betrag bezahlen
würden. Wenn das Vermögen bisher durch umsichtige Geschäftsführung im
Wert mehr als erhalten wurde, so kann es natürlich jederzeit auch
abgerufen werden, wenn dies der im Stiftungszweck bei Bedarf
vorgesehenen Pflege von Frau Meschar dient.
4. Dass nun von Gericht ein neuer Wirtschaftsprüfer bestellt wurde,
entspringt nicht einer behaupteten Unvereinbarkeit, sondern schlicht
der Tatsache, dass ein Wechsel alle drei Jahre in der
Stiftungsurkunde vorgesehen ist. Den Antrag, einen neuen
Wirtschaftsprüfer zu bestellen, hat die Stifterin daher im Vorjahr
eingebracht. Nun wurde dieser neue Wirtschaftsprüfer vom Gericht
routinemäßig bestellt.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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