- 25.05.2012, 09:47:56
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Krisch und Steinhauser: Einreichung VfGH-Beschwerde zu Vorratsdatenspeicherung Mitte Juni
Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung ist schon Erfolg
Wien (OTS) - Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
(AKVorrat) und dem Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser
initiierte Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof erlebte in den
letzten Wochen regen Zuspruch. Die mit Inkrafttreten der
Vorratsdatenspeicherung Anfang April gestartete Kampagne mit der
möglichst viele BürgerInnen zum Mitklagen gegen die
Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof gewonnen werden
sollten, ist zu Ende. AK-Vorrat und Grüne ziehen zufrieden Bilanz.
"Wir wollten über 1000 MitklägerInnen. Fest steht jedenfalls, dass
wir diese Zahl weit übertroffen haben", resümiert der Obmann des
AK-Vorrat Andreas Krisch.
"Schön langsam entsteht auch in Österreich ein neues
Grundrechtsbewusstsein. Es war eine richtige Entscheidung, viele
MitstreiterInnen zu gewinnen. Damit zeigt sich, dass es nicht bloß
einige wenige sind, die sich den Eingriff in Grundrechte und den
Ausbau des Überwachungsstaats nicht mehr gefallen lassen", beurteilt
der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser die letzten Wochen
positiv.
"Jetzt geht es uns darum, die bestmögliche Beschwerde einzureichen"
erläutert Christof Tschohl vom AKVorrat. Die von den JuristInnen des
AKVorrat entworfene Beschwerde werde derzeit von einem Team an
AnwältInnen und juristischen ExpertInnen gegengelesen. Um deren
wertvolle Beiträge in die Beschwerde einfließen zu lassen, wird die
Beschwerde Mitte Juni eingereicht. "Die Verzögerung begründet sich
auch mit dem hohen Administrationsaufwand durch die rege Beteiligung
an der Klage", ergänzt Tschohl. Mitte Juni wird auch bekannt gegeben,
wie viele UnterstützerInnen die Klage einbringen.
Seit 1. April besteht in Österreich die Pflicht zur
Vorratsdatenspeicherung. Unabhängig von jedem Verdacht wird
gespeichert wer, wen, wann, von wo anruft bzw. SMS oder E-Mails
schickt. KritikerInnen sehen diese verdachtsunabhängige Speicherung
als zu tiefen Eingriff in die Privatsphäre. Der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und der Grüne Justizsprecher
Steinhauser bringen deshalb gemeinsam mit den zahlreichen
MitklägerInnen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.
Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]
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