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OTS0256   24. Mai 2012, 15:11

Kopf: Graf muss für rasche und lückenlose Aufklärung sorgen

ÖVP-Klubchef: keine gute Optik bei Graf - aber es gilt die Unschuldsvermutung


"Ein Vorwurf kann so lange keine formalen
Konsequenzen nach sich ziehen, solange er nicht bewiesen ist. Daher
gilt für den freiheitlichen Nationalratspräsidenten Graf natürlich
die Unschuldsvermutung. Nichts desto trotz ist die Optik der Causa
alles andere als gut. Sie schadet der Politik im allgemeinen und dem
Präsidentenamt im besonderen" meinte heute, Donnerstag,
ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf. Daher sollte Graf rasch für lückenlose
Aufklärung sorgen.

Zur Abwahlfrage meinte Kopf, Konsequenzen aus rein moralischen
Gründen könnten nur die Betroffenen, allenfalls auf öffentlichen
Druck, selbst ziehen. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass
er vor längerer Zeit gemeinsam mit Präsident Neugebauer einen
Vorschlag für die "Verantwortlichkeit von Staatsorganen" gemacht
habe, dem die anderen Fraktionen leider nicht gefolgt seien. Diesem
Vorschlag zufolge könnte der Nationalrat im Falle einer
strafrechtlichen Verurteilung (und zwar anders als heute, unabhängig
von der Strafhöhe) die Absetzung beim VfGH beantragen.
(Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0256 2012-05-24 15:11 241511 Mai 12 VPK0004 0173



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