- 24.05.2012, 13:33:39
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FPÖ: Kickl: Richtigstellung der haltlosen Vorwürfe gegen Martin Graf
Wien (OTS) - FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl wies heute
die haltlosen Angriffe der politischen Mitbewerber auf den Dritten
Nationalratspräsidenten Dr. Martin Graf auf das Schärfste zurück.
Diese Anschuldigungen könnten nur durch völlige Unkenntnis der
tatsächlichen Sachlage oder durch bewusste Verdrehung zustande
kommen.
Seit Tagen geistern schwere Vorwürfe gegen Graf durch die Medien. Die
nunmehr 90-jährige Gertrud Meschar behauptet, Graf habe sie dazu
überredet, eine Stiftung zu Gründen und ihr damit ihre Vermögen
herausgelockt. Außerdem habe er seine Familie dadurch begünstigt,
schlecht gewirtschaftet und Entscheidungen gegen den Willen der
Stifterin getroffen. Darüber hinaus erhalte sie aus der Stiftung viel
zu wenig Geld.
Diese Vorwürfe sind allesamt falsch und nur dadurch erklärbar, dass
Frau Meschar seit Spätsommer 2011 von einem neuen Beraterkreis, der
über exzellente Politik- und Medienkontakte verfügen dürfte,
angestachelt wird. Bis vor einem halben Jahr war sie mit Graf und den
übrigen Stiftungsvorständen zufrieden und in freundschaftlichem
Kontakt, was sich schlagartig ohne jede Anzeichen geändert hat.
Behauptet wird:
Der Dritte Nationalratspräsident und Rechtsanwalt Martin Graf hat der
alten Dame eine Stiftung eingeredet, um sie ihres Vermögens zu
erleichtern.
Wahr ist:
Frau Meschar selbst wollte eine Stiftung gründen und unbedingt Martin
Graf im Vorstand haben, der damals weder im Nationalrat noch
Rechtsanwalt, sondern in der Privatwirtschaft tätig war. Er wollte
das selbst ursprünglich nicht, ist nur eingesprungen, weil einer der
vorgesehenen Vorstände im Sommer 2005 plötzlich verstorben ist. Sie
wurde vom Vorstand, von zwei unterschiedlichen Notaren und von einer
unabhängigen Richterin eingehend über die Konsequenzen der
Stiftungsgründung informiert und rechtsbelehrt. Auch darüber, dass
sie dann nicht mehr frei über das eingebrachte Vermögen verfügen
kann. Dem hat sie nicht nur ausdrücklich zugestimmt, sondern explizit
im Gerichtsprotokoll erklärt, dass dies ihr Wille ist. Der
Gründungsprozess dauerte von den ersten Gesprächen bis zur Eintragung
im Firmenbuch fast zwei Jahre. (Auftrag zur Stiftungsgründung am
13.4.2005; 1. Notariatsakt am 22.5.2006, 2. Notariatsakt am
30.6.2006; Rechtsbelehrung vor Gericht am 10.10.2006). Frau Meschar
hätte in dieser Periode den Gründungsprozess jederzeit beenden
können.
Behauptet wird:
Martin Graf wollte die Stiftung gründen, damit er nach dem Tod der
Frau über ihr Vermögen verfügen kann.
Wahr ist:
Das Vermögen ist einem klar festgeschriebenen Zweck gewidmet. Zu
Lebzeiten wird Frau Meschar mit den Erträgen unterstützt. Nach ihrem
Tod kommt das erwirtschaftete Geld ihrer Grabpflege, dem Tierschutz
sowie der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Augenheilkunde
zugute. Diese hehren Stiftungszwecke waren es auch, die Martin Graf
dazu bewogen haben, ein Amt im Stiftungsvorstand zu übernehmen-
Behauptet wird:
Martin Graf hat sich durch die Gründung der Stiftung persönlich
bereichert.
Wahr ist:
Martin Graf und auch die anderen Stiftungsvorstände sind seit nunmehr
sechs Jahren völlig unentgeltlich tätig und arbeiten nur zum Wohle
der Stiftung und der Begünstigen.
Behauptet wird:
Die Stiftung verwaltet das ihr anvertraute Vermögen schlecht.
Wahr ist:
Das Stiftungsvermögen wurde in Zeiten der Finanz- und
Wirtschaftskrise um 20 Prozent - von rund 1 auf 1,2 Millionen -
vermehrt. Die Erträge der Stiftung wurden verdreifacht. Die Stiftung
besaß bei Gründung 3 Liegenschaften, heute sind es 5.
Behauptet wird:
Frau Meschar hat nichts mehr von ihrem Vermögen, bekommt nur ein
kleinen Taschengeld.
Wahr ist:
Die vollen Erträge der Stiftung fließen Frau Meschar in Cash zu.
Zusätzlich zur laufenden Unterstützung ihres Lebensunterhalts
übernimmt die Stiftung auch die laufenden Betriebskosten für die
Liegenschaft, auf der sie wohnt und für die sie auch ein
grundbücherlich eingetragenes lebenslanges Fruchtgenuss- und
Wohnungsgebrauchsrecht hat. Die Betriebskosten für die eingebrachten
Liegenschaften trägt jetzt die Stiftung, davor musste sie sie selbst
tragen. Zudem werden zahlreiche weitere Ausgaben übernommen, etwa
für Spitalskosten in beträchtlicher Höhe. Darüber hinaus verfügt Frau
Meschar auch über eine stattliche Pension.
Behauptet wird:
Die Stiftung hat einen Hausanteil in Döbling gekauft, um damit dem
dort eingemieteten Restaurant der Familie Graf einen Vorteil zu
verschaffen.
Wahr ist:
Der Kauf dieses Hausanteils mit zwei Wohnungseigentumsobjekten war
eine besonders günstige Gelegenheit, von der die Stiftung nur dadurch
Kenntnis erlangte, dass das Restaurant Mietereines dieser Anteile
ist. Der Betrieb hat dadurch keinerlei Vorteil, zahlt sogar mehr
Miete als vorher. Für die Stiftung hat dieser Kauf die Erträge massiv
gesteigert, weil vorher das Geld in ertragslosen Liegenschaften und
Wertpapieren investiert war, die durch die Finanzkrise massiv an Wert
verloren hätten. Es ist auch falsch, dass der Hausanteil von der
Familie Graf oder anderen im Naheverhältnis zu Martin Graf stehenden
Personen gekauft wurde. Der Verkäufer war weder Martin Graf noch
sonstigen Stiftungsvorständen bekannt.
Behauptet wird:
Der Hausanteil in Döbling wurde zu teuer gekauft.
Wahr ist:
Für die Hausanteile in Döbling wurde ein Quadratmeterpreis von
weniger als 1500 Euro bezahlt, was in dieser Lage ausgesprochen
günstig ist. Obwohl die Stiftung nicht verkaufen will, gibt es
laufend Interessenten, die dafür wesentlich mehr als den von der
Stiftung bezahlten Preis beten.
Behauptet wird:
Frau Meschar erhält keinerlei Informationen über die Geschäfte der
Stiftung und sie werden gegen ihren Willen getätigt.
Wahr ist:
Frau Meschar war belegbar in alle Entscheidungen schon im Vorfeld
eingebunden und hat sich immer sehr detailliert über alle Vorgänge
informiert, ohne jemals daran Kritik zu übern. Sie wusste auch über
den Kauf des Hausanteils in Döbling Bescheid, kannte das Objekt
persönlich und hat den Kauf ausdrücklich gutgeheißen. Frau Meschar
war jahrelang auch privat Gast im Haus der Familie Graf.
Behauptet wird:
Martin Graf klammerst sich an das Amt als Stiftungsvorstand und will
nicht zurücktreten, obwohl sich Frau Meschar das wünscht.
Wahr ist:
Martin Graf wurde von Frau Meschar persönlich niemals gebeten
zurückzutreten. Ohne jede Vorzeichen hat sie ein Ersuchen auf
Abberufung des Vorstands bei Gericht eingebracht und werden dabei
völlig haltlose Vorwürfe erhoben. Gegen diese Vorwürfe müssen sich
Martin Graf und die anderen Stiftungsvorstände zur Wehr setzen, schon
um ihre Reputation zu wahren. Wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist
und die Korrektheit der Vorgänge - die übrigens jährlich vom Gericht
und von einem vom Gericht bestellten Wirtschaftsprüfer bestätigt
wurde - festgestellt ist, ist Martin Graf gerne bereit, sein Amt
niederzulegen, wenn Frau Meschar dies weiterhin wünscht.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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