• 22.05.2012, 21:52:00
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  • OTS0272 OTW0272

FPÖ: Graf weist im ORF-Report erhobene Vorwürfe zurück

Stellungnahme der Gertrud Meschar Privatstiftung wurde nicht ausreichend berücksichtigt

Wien (OTS) - Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ)
weist die in der ORF-Sendung Report erhobenen Vorwürfe zurück und übt
Kritik an den Sendungsverantwortlichen und der Redakteurin. Diese
habe sich nicht nur unter falschem Vorwand zu einem Interview
eingefunden, sondern in der Folge auch die Stellungahme des
Rechtsvertreters der Gertrud Meschar Privatstiftung nicht ausreichend
berücksichtigt. Rechtliche Schritte wurden bereits eingeleitet.

Um anderen Medien die Möglichkeit zu geben, sich ein objektives Bild
dieser in keinem politischen Zusammenhang stehenden Angelegenheit zu
machen, stellt Graf in der Folge die vom Rechtsanwalt der Gertrud
Meschar Privatstiftung, Dr. Hannes Füreder, an den ORF während dessen
Recherchen übermittelte Stellungahme zur Verfügung:

Sehr geehrte Frau Redakteurin!

Aufgrund der nunmehrigen ots-Aussendung zur Ankündigung der heutigen
"Report"-Sendung, in der Sie den Sachverhalt unrichtig darstellen,
sehen wir uns veranlasst, eine Klarstellung im Anschluss an das
gestrige Telefonat zu übermitteln:

Die Begünstigte und Stifterin hat einen Teil ihres Vermögens, wie dem
öffentlich zugänglichen Firmenbuch unschwer entnommen werden kann, in
eine von ihr errichtete Privatstiftung im Jahr 2006 eingebracht. Bei
einer Privatstiftung handelt es sich um eine eigenständige
juristische Person! Herr Dr. Graf wurde von der Stifterin lediglich
als eines der Mitglieder des Stiftungsvorstandes, der seit 6 Jahren
unentgeltlich tätig ist, bestellt. Als solcher unterliegt er den
strengen Vorschriften des Privatstiftungsgesetzes und wurde die
Verwaltung des Stiftungsvermögens durch den Stiftungsvorstand seither
von einem unabhängigen, vom Gericht bestellten Stiftungsprüfer
jährlich geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken
versehen.

Im Zuge der Errichtung der Privatstiftung wurde die Dame sowohl vom
Stiftungsvorstand als auch dem beurkundenden Notar und sogar vom
Gericht nachweislich ausführlich belehrt und blieb sie bei ihrem in
die Stiftungsurkunde aufgenommenen Stiftungswillen. Diesen
ursprünglichen, in der Stiftungsurkunde vorgesehenen, Willen ist der
Stiftungsvorstand verpflichtet zu vollziehen, ungeachtet einer
allfälligen zwischenzeitigen Änderung desselben durch die Stifterin,
aufgrund welcher Einflüsse nunmehr immer.

Die von der nunmehr 90-jährigen Dame erhobenen Vorwürfe entbehren
jeglicher Grundlage und sind derzeit Gegenstand eines
Außerstreitverfahrens vor dem Handelsgericht Wien. Eine Verhandlung
hat noch nicht einmal stattgefunden. Auch aus Schutz der Begünstigten
und Stifterin hat ein Verfahren nicht in der Öffentlichkeit vor
Journalisten abgeführt zu werden, sondern vor einem unabhängigen
Gericht. Dieses Gericht wird unabhängig zu beurteilen haben, ob der
Stifterwille und die Stiftungsurkunde und die Gesetze vom
Stiftungsvorstand ordnungsgemäß vollzogen wurden und dies unabhängig
davon, ob die Stifterin es sich anders überlegt oder beeinflusst
worden ist.

Wir erwarten insbesondere vom ORF im Sinne aller Beteiligten
journalistische Fairness und Anerkennung rechtsstaatlicher
Prinzipien.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Füreder

Rückfragehinweis:

Dr. Hannes FÜREDER
   SIEMER-SIEGL-FÜREDER & PARTNER, RECHTSANWÄLTE
   
   T: +43-1-512 14 45
   F: +43-1-513 79 84
   E: [email protected]
   W: www.ssfp-law.at

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