• 08.05.2012, 09:12:56
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Grundbuch-neu - Neueste Technologie bei Gericht

Wien (OTS) - Das österreichische Grundbuch hat mit 7. Mai 2012 in
einer technisch und funktional erneuerten Version seinen Betrieb
aufgenommen. Damit steht den BürgerInnen dieses zentrale Service in
optimierter Form für Verfügung.
Das elektronische Grundbuch steht schon seit Jahrzehnten für die
Vorreiterrolle der österreichischen Justiz beim E-Government. "Mit
dem Grundbuch-neu holen wir das mittlerweile 30 Jahre alte
elektronische Grundbuch ins 21. Jahrhundert. Die Anwendung wird damit
deutlich benutzerfreundlicher und einfacher zu bedienen - ganz im
Zeichen einer bürgerorientierten Justiz" betont Ministerin Karl.

Das Grundbuch-neu bringt den BürgerInnen viele Vorteile:
-) Beschleunigung der Grundbuchsverfahren durch
automationsunterstützte Bearbeitung der Anträge,
-) zeitgemäße Benutzeroberfläche und damit einfachere Bedienbarkeit,
-) verbesserte Einbindung von Urkunden,
-) transparentes (pauschaliertes) Gebührenmodell statt der bislang
üblichen Verrechnung nach Zeilen.
Zusätzlich wurden die bislang gemeinsam geführten Datenbanken von
Kataster und Grundbuch getrennt, um die konzeptionell
unterschiedlichen Anforderungen der beiden Bereiche optimal
unterstützen zu können.

Entwicklungen im Grundbuch
Die österreichische Grundstücksdatenbank (GDB) wurde in den Jahren
1973 bis 1978 entsprechend dem damaligen technologischen Stand
entwickelt. Nach mehr als drei Jahrzehnten problemlosen Betriebs war
die Zeit für eine umfassende Erneuerung gekommen.
Um den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die stetig
wachsenden Anforderungen der BürgerInnen, der Wirtschaft, der
öffentlichen Verwaltung, aber auch der Justiz selbst bestmöglich zu
erfüllen, wurde eine grundlegende technologische Erneuerung der
Grundstücksdatenbank in all ihren Anwendungen in Angriff genommen.
Dabei wurde als erster Schritt bereits 2006 die elektronische
Urkundensammlung eingeführt. Mittlerweile werden mehr als 70 % der
Urkunden ausschließlich elektronisch vorgelegt.
In einer weiteren Phase wurde im Jahr 2009 u.a. der elektronische
Rechtsverkehr (ERV) - eine auch auf europäischer Ebene prämierte Form
der strukturierten Kommunikation der Justiz mit ihren KundInnen - im
Grundbuch eingeführt. Dadurch konnten weitere Optimierungen für die
BürgerInnen und JustizmitarbeiterInnen erzielt werden; durch die
Verwendung des ERV können jährlich knapp eine Million Euro an
Portogebühren allein im Bereich des Grundbuchs eingespart werden.
Im weiteren Projektverlauf wurde das Projekt schließlich aufgrund der
sehr komplexen Anforderungen in mehrere Auslieferungen unterteilt.
Mit den nunmehrigen Erneuerungen ist der erste Projektabschnitt
abgeschlossen. Die zweite Phase zielt auf die vollständige
Digitalisierung der Datenflüsse zwischen Kataster und Grundbuch ab.
An der Umsetzung wird bereits gearbeitet; die Fertigstellung dieses
Projektabschnitts ist für Juli 2013 in Aussicht genommen.

Rückfragehinweis:
Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin
Bundesministerium für Justiz,
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik
E-Mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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