- 02.05.2012, 18:45:07
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Pädagogische Hochschulen bekommen neues Dienstrecht Verfassungsausschuss diskutiert über direkte Demokratie
Wien (PK) - Vom Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen
von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen wurde heute auch ein neues
Dienstrecht für Pädagogische Hochschulen. Damit reagieren die
Abgeordneten auf deren nunmehrigen Hochschulcharakter. Der Ausschuss
folgte einem Gesetzesvorschlag der Regierung, anders als im
Regierungsentwurf vorgesehen, soll das neue Dienstrecht aber erst mit
dem Studienjahr 2013/14 voll wirksam werden. Die Koalitionsparteien
begründeten einen entsprechenden Abänderungsantrag damit, dass die
neuen Bestimmungen wesentliche Änderungen bei der
Ressourcenbewirtschaftung und der Diensteinteilung bewirken, die
Planungen für das kommende Studienjahr im Wesentlichen aber bereits
abgeschlossen sind.
In Abkehr vom herkömmlichen Lehrerdienstrecht werden die
Dienstpflichten für das Lehrpersonal an Pädagogischen Hochschulen
künftig neu festgelegt, die Besoldungsbestimmungen vereinfacht und
ein mehrgliedriges Verwendungsbild eingeführt. Der Zugang zur
höchsten Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe setzt einen
facheinschlägigen Doktorgrad und eine wissenschaftliche Tätigkeit
voraus, derartige Positionen können zudem ausschließlich im Wege
eines Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens besetzt werden. Zudem
werden mit dem Gesetzentwurf im Zusammenhang mit der bevorstehenden
Überführung der Neuen Mittelschule in das Regelschulwesen sowie der
Einführung der modularen Oberstufe Adaptierungen im Gehaltsgesetz
vorgenommen und etwa die Abgeltung für die neue individuelle
Lernbegleitung geregelt.
Die Abgeordneten Elmar Mayer (S) und Ferdinand Maier (V) erwarten
sich ebenso wie Abgeordneter Harald Walser (G) eine wesentliche
Verbesserung der Qualität der Ausbildung an den Pädagogischen
Hochschulen, wobei Walser allerdings mehr Flexibilität und
insbesondere die Einbeziehung der Kindergartenpädagogik wünschte.
Positive Ansätze konnte auch Abgeordneter Werner Herbert (F)
erkennen, der vor allem das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren
und die besoldungsrechtlichen Passagen des Gesetzes begrüßte.
Kritisch bemerkte er aber, dass viele Anregungen des Rechnungshofs
nicht umgesetzt wurden, so etwa die einheitliche Aus- und Fortbildung
für alle LehrerInnen oder die einheitliche Ressortzuständigkeit.
Zudem befürchtete Herbert Einbußen bei der Qualität des Lehrbetriebs
durch administrative Tätigkeiten.
Abgeordneter Ernest Windholz (B) forderte ebenfalls einen Abbau der
Bürokratie und meinte, Lehrkräfte sollten sich mehr dem pädagogischen
Bereich widmen können. Auf der besoldungsrechtlichen Ebene vermisste
er eine stärkere Ausprägung des Leistungsgedankens und bemängelte,
das Gesetz schreibe bloß das bisherige Dienstzulagenwesen fort.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek sprach von einem modernen
Dienstrecht, das eine Aufteilung in Unterrichtsverpflichtung und
Forschungstätigkeit vorsieht, eine Verbesserung der Qualität der
Ausbildung ermöglicht und insgesamt kostenneutral ist. Zu den
Änderungen im Gehaltsgesetz stellte sie fest, die zusätzlichen Kosten
für das Lerncoaching würden in keinem Verhältnis zu jenen Kosten
stehen, die durch das im Zuge der Oberstufenreform vermiedene
Sitzenbleiben eingespart werden können.
Opposition urgiert mehr Direkte Demokratie
Weiters befasste sich der Verfassungsausschuss heute mit einem
Diskussionsblock "Direkte Demokratie". Dazu lagen insgesamt sechs
Oppositionsanträge - FPÖ-Anträge 1566/A(E), 204/A(E) und 1856/A(E),
G-Anträge 151/A und 1689/A(E), BZÖ-Antrag 1688/A(E) - vor. Auf dem
Tisch liegt unter anderem der Vorschlag, besonderes erfolgreiche
Volksbegehren einer zwingenden Volksabstimmung zu unterziehen, zudem
geht es etwa um die generelle Erleichterung von Gesetzesinitiativen
des Volkes, mögliche Veto-Referenden gegen Gesetzesbeschlüsse, das
elektronische Sammeln von Unterstützungserklärungen und die Abhaltung
einer Volksabstimmung bei wichtigen EU-Vertragsänderungen. Daneben
fordert die FPÖ die Beschränkung der Briefwahl auf
AuslandsösterreicherInnen, die Grünen drängen auf ein Wahlrecht für
alle AusländerInnen auf Kommunalebene.
Die Anträge wurden nach einer ersten Diskussionsrunde mit dem
Argument vertagt, dass sich derzeit eine Untergruppe der
Arbeitsgruppe "Parlamentarismusreform" mit dem Thema direkte
Demokratie beschäftigt.
In der Debatte äußerten sich grundsätzlich alle Abgeordneten in Bezug
auf einen Ausbau der direkten Demokratie offen. SPÖ-Klubobmann Josef
Cap und ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl warnten aber davor, die
notwendige Handlungsfähigkeit der Politik durch überschießende
direktdemokratische Elemente einzuschränken. Man brauche in einer
globalisierten Welt immer wieder rasche Entscheidungen, um die
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, machte etwa Gerstl geltend. Mit
mehr direkter Demokratie lässt sich seiner Ansicht nach die europa-
bzw. weltweite Krise der Politik durch die zunehmende Abhängigkeit
von Finanzmärkten außerdem nicht lösen. Zum Vorbild der Schweiz
merkte Gerstl an, dort gebe es durch den Proporz in der Regierung
eine andere Ausgangsbasis, die direkte Demokratie fungiere als
Ausgleich dazu.
Zu den einzelnen Vorschlägen der Opposition äußerte sich Gerstl
dennoch positiv, seiner Darstellung nach kann sich die ÖVP die Hälfte
davon ebenfalls vorstellen.
SPÖ-Klubobmann Cap hob die Notwendigkeit hervor, die Wirksamkeit und
die Effizienz des Parlaments auszubauen. Für ihn hat die
repräsentativen Demokratie die schwierige Aufgabe, einen
Interessensausgleich zwischen verschiedenen Gruppen herzustellen.
Zudem müsse die Handlungsfähigkeit der Regierung, aber auch der
Länder und der Gemeinden, gewahrt bleiben, unterstrich er.
Abgeordneter Norbert Hofer (F) sprach sich dafür aus,
Gesetzesinitiativen des Volkes zu erleichtern. Er erwartet sich von
einem solchen Schritt eine intensivere Auseinandersetzung des
Parlaments mit Sachthemen. Hofer ist überzeugt, dass die Bevölkerung
mit neuen Rechten verantwortungsbewusst umgehen würde. Die
BürgerInnen seien reif genug, um Entscheidungen zu treffen. Tabu für
Volksabstimmungen sollen nach Meinung Hofers Forderungen sein, die
den Menschenrechten oder dem Völkerrecht widersprechen.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) meinte, er bekenne sich zur
repräsentativen Demokratie. Ein Ausbau der direkten Demokratie dürfe
nicht dazu führen, dass sich politische Entscheidungsträger auf das
Volk ausreden. Scheibner zufolge braucht es aber neue
direktdemokratische Elemente, es werde immer schwieriger, Menschen zu
bewegen, ein Volksbegehren zu unterstützten, da sie das Gefühl
hätten, mit einer Unterschrift nichts zu bewirken. Was die
Arbeitsgruppe "Parlamentarismusreform" betrifft, äußerte Scheibner
die Hoffnung, dass es bald zu konkreten Ergebnissen kommt.
Den Antrag der FPÖ betreffend Einschränkung der Briefwahl lehnt
Scheibner mit dem Argument ab, dass sich das BZÖ grundsätzlich zur
Briefwahl bekenne. Man müsse die Situation aber weiter beobachten, um
Missbrauch zu verhindern.
Abgeordnete Daniela Musiol (G) sprach sich dafür aus, das
Zusammenspiel zwischen repräsentativer Demokratie und direkter
Demokratie zu überdenken. Die repräsentative Demokratie könne mehr
direkte Demokratie auch als Chance sehen, aus der Krise
herauszukommen, meinte sie. Wichtig ist für Musiol, dass
direktdemokratische Elemente nicht von etablierten politischen
Parteien instrumentalisiert werden, sondern die BürgerInnen die
Möglichkeit erhalten, Gesetze von unten zu initiieren. Generell hielt
sie fest, sie glaube nicht, dass mehr direkte Demokratie ein Rezept
gegen Politikverdrossenheit ist, man könnte aber mehr Menschen die
Gelegenheit geben, sich an Politik zu beteiligen.
Zu den Anträgen der Oppositionsparteien hielt Musiol fest, es sei
nicht sinnvoll, von der Briefwahl abzugehen. Ihrer Meinung nach
wurden mit der letzten Wahlrechtsnovelle viele Probleme beseitigt.
Voraussetzung für eine verstärkte Nutzung neuer Medien bei
Abstimmungen ist für Musiol, dass die bestehenden Wahlgrundsätze
eingehalten werden.
Abgeordneter Johannes Hübner (F) meinte, zentrale Frage sei, wie viel
direkte Demokratie zugelassen werde. Seiner Auffassung nach geht es
darum, dass im Wesentlichen das Volk bestimmt, was geschieht. Er
sieht die repräsentative Demokratie in einer Vertrauenskrise, die
gelindert werden könnte, wenn man der Bevölkerung die Gelegenheit
geben würde, zwischen Wahlterminen über einzelne Sachfragen zu
entscheiden.
Die bestehenden direktdemokratischen Instrumente in Österreich
erachtet Hübner als teilweise ungeeignet. So lässt sich ihm zufolge
das Volksbegehren in der geltenden Form nicht reformieren. Man müsse
eine Regelung finden, die es der Politik nicht ermögliche, Ergebnisse
von Volksbegehren zu ignorieren. Mit der Ausweitung der Briefwahl
wurden laut Hübner bewährte Wahlgrundsätze in Frage gestellt, seiner
Meinung nach soll eine Stimmabgabe in Österreich künftig nur noch in
Wahllokalen, eventuell auch zu einem vorgezogenen Termin, möglich
sein. Skeptisch äußerte er sich darüber hinaus in Bezug auf
elektronische Wahlen und Abstimmungen über das Internet.
Staatssekretär Sebastian Kurz hielt fest, eine Demokratiereform sei
ihm auch persönlich ein Anliegen. Viele der vorliegenden Ideen
deckten sich mit seinen Vorschlägen. So könne er sich eine
verpflichtende Volksabstimmung vorstellen, wenn 10% der
Wahlberechtigten ein Volksbegehren unterzeichnen. Kurz plädierte
außerdem für ein stärker personenbezogenes Wahlrecht und die
Einbeziehung neuer Medien.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hat laut Kurz die Wahlabteilung
des Innenressorts beauftragt, diverse Vorschläge zur
Demokratiereform, die öffentlich diskutiert werden, zu prüfen.
Insgesamt betonte Kurz, es gehe bei der Frage repräsentative bzw.
direkte Demokratie nicht um ein "Entweder-Oder", sondern um
zusätzliche Instrumente.
EU-Vorhabensbericht zum Thema Gleichbehandlung
Vertagt wurde schließlich der gemeinsame Bericht von Bundeskanzler
Werner Faymann und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über
aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zur Debatte
standen dabei in der heutigen Sitzung Fragen der Gleichbehandlung,
die insbesondere von den Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher (S),
Angela Lueger (S), Johann Singer (V), Judith Schwentner (G) und
Daniela Musiol (G) aufgeworfen wurden.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek rechnet, wie sie sagte, erst
für die nächsten Jahre mit konkreten Auswirkungen der verpflichtenden
Einkommensberichte auf die Einkommenssituation der Frauen, meinte
aber, was die richtigen Reaktionen auf diese Berichte betreffe, so
verlasse sie sich auf die Gewerkschaften. Die Erhöhung des
Frauenanteils in Führungspositionen bei Betrieben in öffentlichem
Eigentum interpretierte sie als Zwischenschritt, wobei die Ministerin
an ihrer Forderung nach einer gesetzlichen Quotenregelung auch für
die Privatwirtschaft festhielt. Einer Meinung war Heinisch-Hosek
überdies vor allem mit den Sprecherinnen der Grünen hinsichtlich der
Ausgestaltung eines verpflichtenden Papa-Monats sowie der Ausweitung
des Kündigungsschutzes nach der Geburt, verwies allerdings auf noch
bestehende Widerstände seitens der Wirtschaft und kündigte weitere
Gespräche mit den zuständigen Ressortkollegen an. (Schluss)
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