- 27.04.2012, 11:47:10
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Verfassungsgerichtshof prüft Übergangsregelung bei Hausapotheken: Landarztsterben wird weitergehen
NÖ Ärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, vernünftige Schritte im Sinne der Landbevölkerung zu setzen
Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit, ob die 2006
zwischen der Ärztekammer und der Apothekerkammer akkordierte und vom
Gesetzgeber umgesetzte Übergangsbestimmung für ärztliche
Hausapotheken in Zweiarztgemeinden verfassungskonform ist. "Wenn
diese Übergangsbestimmung fällt, wird sich das von uns befürchtete
Landarztsterben noch verschärfen", so Dr. Christoph Reisner,
Präsident der NÖ Ärztekammer. Die Funktionäre der NÖ Ärztekammer
befürchten, dass dann auch Kassenplanstellen für Allgemeinmediziner
in größeren Orten nicht mehr besetzt werden können, wobei die
Situation in den kleinen Landgemeinden schon derzeit sehr bedrohlich
ist.
Hausapotheke sichert die Patientenanzahl, die für einen
Arztbetrieb notwendig ist
MR Dr. Dietmar Baumgartner, Chef der niedergelassenen Ärzte in
Niederösterreich erläutert: "Die Arbeitssituation im Bereich
niedergelassener Allgemeinmediziner hat sich in den vergangenen
Jahren kontinuierlich verschlechtert. Ein niedergelassener Arzt führt
nun einmal einen Wirtschaftsbetrieb und braucht daher auch eine
gewisse Mindestauslastung." Wenn die Hausapotheke geschlossen werden
muss, ist eine unverzichtbare Serviceeinrichtung für Menschen auf dem
Lande nicht mehr vorhanden. "Patienten wandern zur medizinischen
Betreuung dorthin ab, wo die Versorgung mit Medikamenten für sie
ideal ist. Beispielsweise zu anderen Ärzten mit Hausapotheke. Ohne
die notwendige Mindestauslastung lässt sich daher in kleinen
Landgemeinden eine Arztpraxis nicht mehr rentabel betreiben und in
letzter Konsequenz auch nicht mehr besetzen", so Dr. Baumgartner.
Wir brauchen keine öffentlichen Apotheken auf Berggipfeln
"Und die Politik schaut tatenlos zu", ergänzt Dr. Norbert
Neuretter, Hausapothekenreferent der NÖ Ärztekammer. "Von den nach
der letzten Apothekengesetznovelle bedrohten mehr als 100
Hausapotheken in Niederösterreich musste bereits ein Teil geschlossen
werden. Wenn der Verfassungsgerichtshof die Übergangsregelung kippt,
ist der Bestand von ärztlichen Hausapotheken wiederum im
dreistelligen Bereich und in der Folge auch von Ordinationen
gefährdet, die in Summe mehr als 250.000 Menschen medizinisch
versorgen." Der Gesetzgeber ist aus seiner Sicht gefordert, endlich
verfassungsrechtlich gesicherte und vernünftige Schritte im Sinne der
Landbevölkerung zu setzen. "Wir brauchen keine Gesetze, die
Arztpraxen ausrotten und öffentliche Apotheken auf unerreichbaren
Berggipfeln produzieren. Wir brauchen vernünftige Lösungen im Sinne
der Patienten."
Patient soll selbst entscheiden dürfen, wann und wo er seine
Medikamente kauft
Für Präsident Dr. Reisner ist dies der Anlass, wieder einmal über
eine Liberalisierung des Medikamentenmarktes nachzudenken: "Ein
Monopol wie das der öffentlichen Apotheken ist in zivilisierten
Ländern im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. Es gibt keinerlei
Hinweis, dass diese Monopolsituation einen positiven Effekt auf die
Medikamentenversorgung hätte, sondern ganz im Gegenteil." Wettbewerb
führt aus seiner Sicht in der Regel zu realistischen Preisen und vor
allem zu besserer Qualität. "Unbegründete Einschränkungen,
antiquierte Kilometergrenzen und komplizierte, unsichere
Gesetzeslagen sind fehl am Platz. Der Patient soll selbst entscheiden
dürfen, wann und wo er seine Medikamente kauft." Im Sinne einer
patientenfreundlichen Medikamentenversorgung fordert daher die
Ärztekammer für NÖ das so genannte Dispensierrecht. "Alle
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sollen das Recht haben,
Medikamente direkt an den Patienten abzugeben."
Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Niederösterreich
Pressestelle, Michael Dihlmann
Tel. 0664/144 98 94
mailto:[email protected]
www.arztnoe.at
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