- 19.04.2012, 14:27:50
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H.P. Martin: Diesel-Preis-Erhöhung abgelehnt, Atomstrom-Bevorzugung soll kommen
AKW-Betreiber können strahlen
Wien (OTS) - Soeben wurde im EU-Parlament der Bericht über die
Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom angenommen (374
Abgeordnete dafür, 217 dagegen, 73 Enthaltungen).
Das sogenannte Äquivalenz-Prinzip, das zu einer massiven
Verteuerung von Diesel-Kraftstoff geführt hätte, wurde zwar abgelehnt
(524 Abgeordnete dagegen, 140 dafür), die Bevorzugung des Atomstroms
aber wurde durch die Annahme des Berichtes der Atom-Befürworterin
Astrid Lulling in erster Lesung beschlossen.
Der unabhängige EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin dazu:
"AKW-Betreiber können jetzt strahlen. Bei einer CO2-bezogenen Steuer
werden sie so lange völlig ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile
haben, so lange nicht die gesamte Prozesskette von der Urangewinnung
bis zur Endlagerung in die Kalkulation mit einbezogen wird - siehe
dazu meine OTS 0169 von heute.
Gestützt auf ein kompliziertes Geflecht von Richtlinien und
Verordnungen können sich AKW-Betreiber nach derzeitigem Stand sogar
der neuen Besteuerung komplett entziehen. Denn der nunmehr
beschlossene Lulling-Bericht hält fest, dass die
CO2-Referenzemissionsfaktoren, nach denen die Energiequellen zu
besteuern sind, gemäß der Entscheidung 2007/589/EG der Kommission und
der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
zu verwenden sind.
Diese beiden Dokumente weisen darauf hin (genau: 2007/589/EG, S.
1, Punkt 6), dass "die Anlagenbetreiber" ihre Daten nach Maßgabe der
Verordnung Nr. 166/2006 an das Europäische Schadstofffreisetzungs-
und verbringungsregister (E-PRTR) zu übermitteln haben.
Diese Verordnung wiederum hält fest, dass unter dieses Register
alle Betriebe fallen, die einer der in der Verordnung aufgeführten
Branchen zugeordnet werden können oder einen bestimmten
Emissionsschwellenwert überschreiten. Die Atomkraftwerke werden dann
aber keiner Branche zugeordnet und ihr Schadstoffausschuss ist, da
die vor- und nachgelagerten Prozesse eben nicht berücksichtigt
werden, angeblich zu gering..."
Hinweis: Die zum Ausdruck gebrachten Meinungen liegen in der
alleinigen Verantwortung der jeweiligen Verfasser und geben nicht
unbedingt den offiziellen Standpunkt des Europäischen Parlaments
wieder.
Rückfragehinweis:
Büro Dr. Martin
Tel.: +43-664-201 80 37
mailto:[email protected]
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