• 18.04.2012, 14:16:19
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Maier: Lebensmittelsicherheitsbericht deckt Vollzugsprobleme auf Gesundheitsausschuss debattiert breite Palette an Themen

Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses
standen zunächst der Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 sowie die
EU-Jahresvorschau 2012 auf der Tagesordnung. Weiters befassten sich
die Ausschussmitglieder mit drei Regierungsvorlagen (Arzneibuch-,
Bäderhygniene- und Epidemiegesetz) sowie zahlreichen Anträgen der
Opposition. Dabei wurde eine breite Palette von Themen angesprochen,
die vom Aufbau einer Hospiz-/Palliativbewegung für Kinder und
Jugendliche, weiteren Ausnahmen bei der Rezeptgebührenbefreiung, der
Entschädigung von Contergan-Opfern, der Ausweitung der
Berufskrankheitenliste bis hin zur Problematik des Stoffes Bisphenol
A in Babyschnullern reichte.

Erstmals umfassende Darstellung über die Lebensmittelsicherheit

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde der
Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 zur Kenntnis genommen, der
erstmals dem Parlament vorgelegt wurde. Bundesminister Alois Stöger
sprach von einem fundierten Nachschlagewerk für alle Interessierten,
das vor allem die Ergebnisse des Vollzugs des Proben- und
Revisionsplanes enthalte. Der Bericht liefere eine kompakte
Darstellung der österreichweit erhobenen Daten zu jenen Waren, die
dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
unterliegen. Sodann ging der Ressortchef auf einige wichtige Eckdaten
ein und wies unter anderem darauf hin, dass rund 78% der gezogenen
Planproben keinen Grund zur Beanstandung gaben. 4,5% wurden hingegen
als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet bewertet, 0,6% sogar
als gesundheitsgefährdend eingestuft. Die Beanstandungsquote lag bei
22%, wobei Kennzeichnungsmängel und irreführende Angaben am
häufigsten Grund zur Kritik gaben. Der größte Anteil der als
gesundheitsschädlich eingestuften Proben entstammte der Warengruppe
Spielzeug (9%). Besonders hohe Beanstandungsquoten wurden bei
Nahrungsergänzungsmitteln verzeichnet (39,6%) sowie bei
Lebensmittelkontaktmaterialien (29,7%) und nichtalkoholischen
Getränken und Säften (mit 28,9%).

Abgeordneter Johann Maier (S) gab eingangs zu bedenken, dass für den
Vollzug der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nicht der Bund,
sondern die Länder zuständig sind. Er sei sehr froh, dass der erste
Lebensmittelsicherheitsbericht nun vorliege, da er nicht nur sehr gut
gestaltet wurde, sondern auch klar aufzeige, dass es beim Vollzug in
den Ländern massive Probleme gebe. Ein weiteres Problem sei zudem,
dass die von den Bezirksverwaltungsbehörden auferlegten Strafen
meistens nur unter 1.000 € betragen und oft vom UVS aus formalen
Gründen aufgehoben werden. Auch G-Mandatar Kurt Grünewald hielt es
für unerträglich, dass der Bund Gesetze beschließt, die in den
Ländern dann schlecht umgesetzt werden.

Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) wollte nähere Informationen zu den
Betriebsrevisionen, während seine Fraktionskollegin Ursula Haubner
die zahlreichen negativen Proben in den Bereichen
Nahrungsergänzungsmittel und Spielzeug ansprach. Abgeordnete Dagmar
Belakowitsch-Jenewein (F) vermisste nähere Informationen bezüglich
gentechnisch veränderter Lebensmittel und Enzyme im Bericht.

Wolfgang Pirklhuber (G) erkundigte sich danach, warum das nationale
Pestizid-Monitoring noch nicht abgeschlossen ist und wollte wissen,
wie hoch die Strafen in Bezug auf die falsche Kennzeichnung von
gentechnisch veränderten Lebensmitteln in der Praxis ausfallen. Sehr
auffällig sei seiner Meinung nach auch die hohe Beanstandungsquote
bei Nahrungsergänzungsmitteln. Außerdem stellte er ein Verlangen auf
Nicht-Enderledigung des Berichts.

Der vorliegende Bericht bietet nach Auffassung von
Gesundheitsminister Alois Stöger die Chance, dass die Probleme
transparent werden und dadurch mehr Druck in Richtung Umsetzung der
Vorgaben erzeugt werden könne. Generell hielte er die Einrichtung
eines Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit für sinnvoll, aber dies
entspreche nicht der österreichischen Verfassungslage. Was die
konkreten Fragen angeht, so führte er u.a. aus, dass die
Beanstandungen beim Spielzeug vor allem ablösbare Stoffe und
verschluckbare Kleinteile betraf. Bei den Nahrungsergänzungsmitteln
wurden oft irreführende gesundheitsbezogene Angaben festgestellt. Auf
eine Frage des Abgeordneten Josef Riemer (F) hin erklärte der
Minister, dass es manche Branchen gebe, wo mehr Kontrollen notwendig
sind und dass es insgesamt zehn unterschiedliche Gruppen an
risikobasierten Faktoren gibt. Abgeordnetem Pirklhuber teilte Stöger
mit, dass die Vorgaben und Erfüllungsquoten des Kontrollplans auf der
Homepage des Ressorts veröffentlicht werden. Die angesprochene
Herkunftskennzeichnung wurde auf EU-Ebene bereits beschlossen, die
Kommission habe aber nun fünf Jahre Zeit, Vorschläge zu entwickeln.
Derzeit gehe man davon aus, dass die Tiere jenem Land zugerechnet
werden, in dem sie gemästet wurden.

EU-Jahresvorschau: Österreich für Selbstbestimmung bei GVO-Anbau

Die vom Gesundheitsminister für das Jahr 2012 vorgelegte EU-
Jahresvorschau stand ganz im Zeichen der Bewältigung der Wirtschafts-
und Finanzkrise. Daher zielen die meisten der in den Anhängen zum
Arbeitsprogramm der EU-Kommission angeführten Initiativen darauf ab,
einen Beitrag zu einem tragfähigen Wachstum, einer hohen Erwerbsquote
und einer gerechten Gesellschaft zu leisten und sind langfristig
ausgerichtet. Für das Jahr 2012 werden unter anderem folgende
Vorhaben angegeben: ein Maßnahmenpaket zur Innovation im Bereich
Gesundheit (z.B. Revision der Medizinprodukte-Richtlinien, die
Anpassung der Klassifizierung von In-vitro-Diagnostika, eine bessere
Zusammenarbeit im Bereich der neuen psychoaktiven Substanzen, eine
Änderung der Tabakprodukte-Richtlinie - z.B. EU-weites Verbot des
Internethandels mit Tabakprodukten - sowie Vorhaben im Bereich Tier-
und Pflanzengesundheit (z.B. Modernisierung und Straffung von
Rechtsvorschriften, stärkere Konzentration auf Krankheitsvorbeugung,
Beseitigung des Verwaltungsaufwands beim Transport von Tieren,
Überarbeitung der "Kontroll-Verordnung"). Weiters werden auch schon
Initiativen angeführt, die für 2013 geplant sind, wie u.a. die
Überarbeitung des Basisrechts in Bezug auf die ökologische
Landwirtschaft oder die Entwicklung einer EU-weit angeglichenen
Regelung zur Kostenbeteiligung und gemeinsamen Verantwortung im
Rahmen des neuen EU-Tiergesundheitsgesetzes.

Bundesminister Alois Stöger kam noch auf die Richtlinie in Bezug auf
die Information über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu
sprechen, wo sich in der Substanz nichts geändert habe. Österreich
vertrete die Auffassung, dass die Pharmaindustrie keinen direkten
Zugang zu den PatientInnen haben soll, weil dies mehr schaden als
nutzen würde. Über die EU-Vorschläge hinsichtlich der
Preisfestsetzung von Arzneimitteln sei bereits im EU-Unterausschuss
ausführlich diskutiert worden, erinnerte Stöger, und er freue sich,
dass sich die Abgeordneten einhellig zu einer "Subsidiaritätsrüge"
entschlossen haben.

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) befasste sich mit den
Ausnahmebestimmungen für die Anwendung der Klontechnik sowie der
geplanten Einführung von "plain packaging" bei Tabakprodukten.
Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) wollte mehr über die
Berufsqualifikations-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den Zugang
zu Gesundheits- und Pflegeberufen wissen. Das Thema "psychoaktive
Substanzen" sprachen sowohl Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) als
auch Johann Maier (S) an, der die Auffassung vertrat, dass Österreich
in diesem Bereich eine Vorreiterrolle inne habe.

Bundesminister Alois Stöger ging zunächst auf das Thema Klonen im
Bereich der Lebensmittelerzeugung ein, wo Österreich wiederholt auf
die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung
gedrängt habe. Ausnahmen sollte es nur im Bereich der Forschung
geben, wo etwa Stammzellen geklont werden, um künstliche Haut
herzustellen. Was das von Karlsböck angesprochene "plain packaging"
angeht, so sei dies keine zentrale Priorität, vielmehr gehe es um die
generelle Reduktion des Tabakkonsums. Bezüglich der
Berufsqualifikations-Richtlinie, die auch eine Ausdehnung der
Schulzeit von zehn auf zwölf Jahre beinhalten soll, vertrete er eine
eher vorsichtige Haltung. Für ihn stehen eine gute Zugangsmöglichkeit
zum Beruf, eine ausreichende Übergangszeit und eine Durchlässigkeit
des Ausbildungssystems im Vordergrund. Bei den psychoaktiven
Substanzen nehme Österreich mit seiner Regelung in der Tat eine
Vorreiterrolle ein; man sei schon gespannt, welche Vorschläge in der
EU gemacht werden. Optimistisch zeigte sich Stöger hinsichtlich der
Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten für den Anbau von gentechnisch
veränderten Organismen (GVO), da diese Forderung derzeit von 19
Ländern sowie vom Kommissionspräsidenten selbst unterstützt wird.

Der Bericht wurde sodann einstimmig zur Kenntnis genommen und gilt
somit auch als enderledigt.

Arzneibuchgesetz 2012 enthält Anpassungen und Korrekturen

Das geltende Arzneibuchgesetz ist im Jahr 1980 in Kraft getreten und
enthält Vorschriften, die mit den später beschlossenen arzneimittel-
und apothekenrechtlichen Regelungen nicht übereinstimmen, heißt es im
Vorblatt einer Regierungsvorlage. Durch das nun - einstimmig
beschlossene - neue Bundesgesetz über das Arzneibuch
(Arzneibuchgesetz 2012 - ABG 2012) kommt es einerseits zu einer
materiellen und formellen Anpassung der Bestimmungen, andererseits
erfolgt eine Sanierung der europarechtlich bedenklichen Vorgabe
betreffend die Veröffentlichung des Europäischen Arzneibuchs und des
Österreichischen Arzneibuchs. Zur Lösung dieser Problematik soll die
bisher gesetzlich vorgesehene Verpflichtung des Gesundheitsministers,
diese beiden Publikationen in der Österreichischen Staatsdruckerei zu
verlegen, entfallen.

Abgelehnt wurde ein damit in Zusammenhang stehender F-Antrag des
Abgeordneten Norbert Hofer, der befürchtet, dass durch die mit April
2011 in Kraft tretenden Bestimmungen der "Traditional Herbal Medical
Product"-Richtlinie der EU massive Einschränkungen in Hinblick auf
die Möglichkeit der Abgabe alternativer Heilmittel (z.B. im Rahmen
der der traditionellen chinesischen Medizin) und homöopathischer
Medikamente auftreten. Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) gab zu
bedenken, dass die Argumente von Hofer überhaupt nicht Thema sind und
es zu keinen Einschränkungen komme.

Neues Epidemiegesetz - Elektronische Dateneingabe möglich

Der - einstimmig angenommene - Entwurf einer Novelle zum
Epidemiegesetz dient dazu, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit
Ärzte und Ärztinnen sowie Krankenanstalten ihrer Meldepflicht nach
diesem Bundesgesetz nicht nur in der bisher vorgesehenen
schriftlichen Form, sondern auch auf elektronischem Wege durch
Dateneingabe in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten
nachkommen können. Bund, Ländern, Städten und Gemeinden entstehen
dadurch keine neuen Vollzugskosten, heißt es im Vorblatt, vielmehr
werde es auf Grund der elektronischen Meldung direkt in das Register
- je nach Nutzung dieser neuen Möglichkeit - zu einer Entlastung
kommen, da die Dateneingabe bei den Bezirksverwaltungsbehörden in
diesen Fällen entfallen wird.

Bundesminister Alois Stöger merkte in Richtung des Abgeordneten
Andreas Karlsböck (F) an, dass gerade in Fragen des Datenschutzes und
der Datensicherheit höchste Standards angewandt werden.

Bürgernahe Information bezüglich Qualität der Badegewässer

EU-Richtlinien machen eine Änderung des Bäderhygienegesetzes
erforderlich, heißt es im Vorblatt einer entsprechenden
Regierungsvorlage, die mit S-V-G-Mehrheit beschlossen wurde. Nunmehr
muss der jeweils zuständige Landeshauptmann spätestens mit Beginn der
Badesaison 2012 sicherstellen, dass der Öffentlichkeit während der
Badesaison bestimmte Informationen an leicht zugänglicher Stelle in
nächster Nähe jedes Badegewässers zur Verfügung stehen. Zu diesem
Zweck ist es auch erforderlich, dass die vom Landeshauptmann
herangezogenen Organe und/oder Sachverständigen die den Badegewässern
anliegenden Grundstücke betreten und die erforderlichen Maßnahmen
(wie das Aufstellen von Informationstafeln, deren Wartung, den
Aushang und die Aktualisierung von Informationen) vornehmen.

Abgeordneter Johann Hechtl (S) wies noch darauf hin, dass die
Informationen auch im Internet abrufbar sind und erfreulicherweise
nun auch die Whirl-Pools vom Gesetz erfasst sind.

Bundesminister Alois Stöger informierte darüber, dass eine
Novellierung des Bäderhygienegesetzes notwendig war, da ansonsten ein
Vertragsverletzungsverfahren der EU gedroht hätte. In Hinkunft müssen
nun bei jeder der 268 Badestellen, die von Landeshauptleuten in einem
Kataster erfasst werden, Informationstafeln aufgestellt werden. Die
Einhaltung der Vorschriften werde regelmäßig überprüft und die
Ergebnisse im Internet veröffentlicht. (Fortsetzung
Gesundheitsausschuss)

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