• 17.04.2012, 09:46:26
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AK: Neue Datenschutz-Verordnung muss viel mehr Schutz bieten Vorschlag der EU Kommission geht AK zu wenig weit

AK Wien (OTS) - Als "unausgegoren" bewertet die AK den EU-Entwurf
zu einer neuen Datenschutz-Verordnung. Datenschutz-Interessen von
ArbeitnehmerInnen und BetriebsrätInnen werden "abgeschasselt".
VerbraucherInnen dürfen sich über ein paar Verbesse-rungen freuen,
aber insgesamt gibt es zu wenig Schutz. Die Datenschutz-Verordnung
muss nachgebessert werden. Dabei muss auch die
Vorratsdatenspeicherung nochmals auf den Tisch, fordert die AK.

Nicht nur die geltende Datenschutzrichtlinie aus 1995 braucht ein
zeitgemäßes Facelif-ting. Auch die Vorratsdatenspeicherung muss bei
der Neuordnung des Datenschutzes mitbehandelt werden, fordert die AK.
Denn dass das mit 1. April in Österreich gestartete Horten der
Verbindungsdaten von Telefon- und Internetkunden einen merkbaren
Einfluss auf die Aufklärungsquoten von Straftaten hätte, lässt sich
einer ersten deutschen Studie zufolge nicht belegen - auch nicht im
Bereich Computer- und Internetkriminalität. Sicher ist derzeit nur,
dass das anlasslose Datensammeln die Grundrechte beeinträchtigt.

Aus ArbeitnehmerInnen-Sicht kritisiert die AK den Entwurf scharf:
Einige der geplanten Vorhaben wären ein massiver Rückschritt bei der
Durchsetzung von Datenschutz im Arbeitsverhältnis. Das sogenannte
One-Stop-Shop-Prinzip hätte zur Folge, dass grund-sätzlich nicht mehr
die österreichische Datenschutzbehörde für österreichische
Unter-nehmen zuständig wäre, sondern die Behörde am Ort der
Hauptniederlassung des Kon-zerns. Selbiges würde auch für den
betrieblichen Datenschutzbeauftragten gelten: Die Einrichtung eines
einzigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der
Konzernzentrale wäre grundsätzlich für sämtliche europäische
Niederlassungen ausreichend. Das geht nicht, so die AK. Außerdem ist
die Anzahl von 250 Beschäftigten, ab der ein betrieblicher
Datenschutzbeauftragter einzurichten ist, für die AK viel zu hoch
angesetzt und würde etwa für Deutschland einen massiven Rückschritt
im Vergleich zur geltenden Rechtslage darstellen. Auch die nötige
Einbeziehung des Betriebsrates ist nicht vorgesehen. Es soll
klargestellt werden, dass europäische Datenschutzregelungen die
nationalen Arbeitsver-fassungen nicht berühren und betriebliche wie
auch überbetriebliche Arbeitnehmervertre-tungen berechtigt sind,
datenschutzrechtliche Ansprüche vor Gerichten durchzusetzen.
Für VerbraucherInnen beurteilt die AK den Entwurf gespalten:
Einige Verbesserungen sind zu erwarten. So muss etwa die Zustimmung
der Betroffenen zur Nutzung ihrer per-sonenbezogenen Daten künftig
ausdrücklich erfolgen. Eine Zustimmung durch still-schweigende
Akzeptanz von Geschäftsbedingungen ist nicht mehr möglich. Die
Einwilli-gung muss erkennbar und von anderen Texten getrennt sein.
Begrüßt wird auch, dass das für Anbieter aus Drittländern gilt, etwa
Internetdienste von US-Anbietern. Einzelne Regelungen bleiben hinter
den Verbrauchererwartungen zurück. Unakzeptabel ist etwa, dass die
geplante Zustimmungspflicht zur Datennutzung für Direktwerbung zu
einem bloßen Widerrufsrecht abgeschwächt wurde. Auch die
Auskunftspflicht bezüglich der Herkunft von Daten bezieht sich
weiterhin nur auf "verfügbare" Daten. Das hat zur Folge, dass - ohne
lückenlose Dokumentationspflicht - es in der Hand des Datenverwenders
liegt, ob er Auskünfte zur Datenquelle (vollständig) erteilt oder
nicht.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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