- 16.04.2012, 20:48:09
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Neufassung des Israelitengesetzes soll Pluralismus gewährleisten Bundesministerin Schmied erläutert EU-Vorhaben im Bereich Bildung
Wien (PK) - Auf der Tagesordnung des Unterrichtsausschusses stand
neben der Jahresvorschau über EU-Vorhaben der Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und Kultur Claudia Schmied für ihr Ressort auch
eine Regierungsvorlage, mit dem die Regelung der äußeren
Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgesellschaft geändert
wird. Das Gesetz wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags
einstimmig angenommen. Mit der Änderung soll unterstrichen werden,
dass die Religionsgesellschaft eine angemessene Vertretung aller in
ihr bestehenden Traditionen zu gewährleistet hat.
Definition von Bildungszielen ist ein zentrales Thema für Europa
Bundesministerin Claudia Schmied stand den Abgeordneten für
Detailfragen zur Jahresvorschau über EU-Ziele im Bereich der Bildung
(III-299 d.B.), die auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der
Europäischen Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der polnischen,
dänischen und zypriotischen Präsidentschaften basiert, zur Verfügung.
Sie unterstrich dabei einleitend, dass es sich hier um einen Bericht
über jene Vorhaben handelt, die nun in die wichtige Phase der
Finalisierung und der Verhandlungen gelangen. Der Bericht enthalte
damit einen ersten Überblick zu Österreichs Verhandlungspositionen.
Besonders in Zeiten der Krise seien Investitionen in die Bildung als
langfristige wachstumsfördernde Maßnahme von hoher Bedeutung.
Bildung liege in nationaler Verantwortung, die EU gebe aber viele
Anregungen und Impulse. Nicht alles sei auf Österreich übertragbar,
erläuterte Schmied, andererseits sei es wohltuend, wenn unser duales
Ausbildungssystem in anderen Ländern hohe Anerkennung genieße.
Insgesamt sei EU-weit eine Entwicklung von Orientierung an
faktenorientiertem Wissen zur Definition von Bildungszielen
feststellbar, wie Selbständigkeit, kritisches Urteilsvermögen und
Eigenverantwortung.
Die von Abgeordnetem Franz Riepl (S) dabei mit kritischem Unterton
angesprochene Kompetenz von "Entrepreneurship" verstehe sie als die
Fähigkeit, selbständige Entscheidungen zu treffen. Der
"Unternehmerführerschein", der von Abgeordneter Katharina Cortolezis-
Schlager (V) thematisiert wurde, werde im Übrigen von
österreichischen Schulen stark nachgefragt, bestätigte die
Bundesministerin. Positiv äußerte sich Schmied auch über die von
Cortolezis-Schlager unterstützte Donauraumstrategie. Es liege nahe,
diese Strategie nicht nur mit der Frage von Infrastrukturprojekten zu
verbinden, sondern auch Vernetzungen der Donauanrainerstaaten in den
Bereichen Schulen, Universitäten und Kulturprojekten zu schaffen.
In der Frage des lebenslangen Lernens habe ihr Ressort wichtige
Vorarbeiten geleistet, sagte die Ministerin in Richtung von
Abgeordneter Ursula Haubner (B). Derzeit absolvieren im Rahmen des
laufenden EU-Bildungsprogramms "Lebenslanges Lernen" weit über 10.000
Österreicherinnen und Österreicher jährlich einen Lern- oder
Arbeitsaufenthalt in einem anderen EU-Staat, teilte die Ministerin
mit. Damit liege Österreich im europäischen Spitzenfeld.
Die Frage für ihr Ressort sei es stets, wie gute Beispiele, die sich
an einzelnen Schulen finden, etwa im Bereich der Leseförderung,
allgemein umgesetzt werden können. Was die Frage der hohen Quote von
SchulabbrecherInnen ohne formalen Schulabschluss betrifft, sei zu
bedenken, dass in dieser Zahl sehr unterschiedliche Gruppen mit
divergierenden Schulkarrieren enthalten seien, so die Ministerin zu
Abgeordnetem Harald Walser (G). Daher setze ihr Ministerium hier
nicht auf eine einzige Antwort zur Lösung aller Probleme, sondern man
entwickle ein Bündel an Maßnahmen, das auch den Beitrag anderer
Ressorts umfassen müsse. Zur von Abgeordnetem Walser aufgeworfenen
Frage des tendenziellen Absinkens des Anteils von Bildungsausgaben im
österreichischen BIP hielt die Ministerin fest, dass mit der
Finanzministerin ein Anstieg der Bildungsausgaben im
Bundesfinanzrahmengesetz vereinbart sei. Es werde die Aufgabe der
nächsten Jahre sein, diese Vereinbarung umzusetzen.
Unterrichtsausschuss beschließt Novelle des Israelitengesetzes
Der Unterrichtsausschuss befasste sich des Weiteren mit dem Entwurf
eines Bundesgesetzes, mit dem die Regelung der äußeren
Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgesellschaft geändert
wird (1689 d.B.). Das Gesetz ersetzt das Israelitengesetz des Jahres
1890 durch ein neues Regelwerk. Eingangs der Debatte brachte dazu
Abgeordneter Harald Walser (G) einen Fünf-Parteien-Antrag ein, den
Paragraph 3 des Gesetzes um eine Bestimmung zu ergänzen, wonach die
Israelitische Religionsgesellschaft die angemessene Vertretung aller
innerhalb der Religionsgesellschaft bestehenden Traditionen zu
gewährleisten habe. Man hoffe damit, Befürchtungen auszuräumen, dass
das Gesetz in Zukunft einzelne Gruppen, etwa das liberale Judentum,
benachteiligen könnte, erläuterte Walser.
Abgeordneter Elmar Mayer (S) meinte, es sei wichtig für den
Gesetzgeber, durch seine Regelungen den Pluralismus innerhalb des
Judentums sicherzustellen und es nicht zwangsläufig auf die
Orthodoxie zu beschränken. Auch das Statut der IKG weise ja darauf
hin, dass die freie Religionsausübung nicht beeinträchtigt werden
dürfe. Zusammen mit der nun festgelegten Bestimmung sei daher zu
hoffen, dass man eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung
gefunden habe.
Ausschussobmann Walter Rosenkranz (F) erläuterte, die Abänderung sei
notwendig, weil eine ähnliche Bestimmung im Ministerialentwurf
bereits enthalten gewesen sei. Ihr Entfall in der Regierungsvorlage
habe dazu geführt, dass von verschiedener Seite Befürchtungen
geäußert wurden, das Gesetz könnte zu einem Ausschluss von
Minderheiten innerhalb der Israelitischen Religionsgesellschaft
führen. Zu fragen sei allerdings, ob der Begriff "angemessene
Vertretung" im Abänderungsantrag für sich juristisch ausreichend sei.
Es werde daher wichtig sein, die Intention des Gesetzgebers nochmals
in der Plenardebatte zu unterstreichen. Auch Abgeordneter Martin Graf
(F) meinte, der Abänderungsantrag setze voraus, dass er in seiner
Vollziehung entsprechend angewandt werde. Sollte das nicht der Fall
sein, müsste man allenfalls an eine weitere Gesetzänderung denken.
Abgeordnete Ursula Haubner (B) meinte, es sei wichtig, dass mit dem
Gesetz das Zusammenwirken von Staat und Israelitischer
Religionsgesellschaft auf eine moderne Grundlage gestellt werde. Es
sei zu hoffen, dass aufgetauchte Irritationen durch die Abänderung im
Gesetzestext beseitigt werden konnten. Dem schloss sich Abgeordneter
Werner Amon (V) an. Die Novelle beseitige Anachronismen des
bisherigen Israelitengesetzes. Der Abänderungsantrag sei ein gutes
Signal für die parlamentarische Zusammenarbeit zu einem so wichtigen
Thema, wie es das Verhältnis von Staat und Religion darstelle.
Die Novelle des Israelitengesetzes wurde in der Fassung des Fünf-
Parteien-Abänderungsantrages einstimmig angenommen. (Schluss)
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