• 23.03.2012, 12:31:02
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  • OTS0163 OTW0163

uniko gegen Verknüpfung von Drittmitteln und Studienbeiträgen im Strukturfonds

Schmidinger: Ansinnen des Bundesministeriums "unsensibel und fragwürdig"

Wien (OTS) - Gegen die jüngst geäußerten Überlegungen des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF), die
Universitäten im Rahmen der nächsten Leistungsvereinbarungen dafür zu
belohnen, dass sie Studienbeiträge einheben würden, spricht sich der
Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), Rektor
Heinrich Schmidinger, aus. Er hält dieses Ansinnen nicht nur für
politisch äußert unsensibel, sondern auch für sachlich fragwürdig. In
den Leistungsvereinbarungen soll aus dem so genannten
Strukturmittelfonds das Einwerben von Drittmitteln innerhalb von
Partnerschaften mit der Wirtschaft, der Industrie und
Kultureinrichtungen oder aus wissenschaftlichen Fonds gefördert
werden. "Das Einheben von Studienbeiträgen ist dem gegenüber etwas
völlig anderes, hat eine gänzlich andere Funktion und Zielsetzung und
ist damit auch eine ganz andere 'Leistung'. Man kann dies einfach
nicht vergleichen", betont Schmidinger.

Sollte das Einheben von Studienbeträgen mit dem Einwerben von
Drittmitteln trotzdem gleichgesetzt werden, würde die innere Logik
von Leistungsvereinbarungen konterkariert. Abgesehen davon käme es,
so der uniko-Präsident, zu widersprüchlichen Effekten: Universitäten
müssten plötzlich wieder daran interessiert sein, möglichst viele
Langzeitstudierende zu haben - etwas, was in derselben
Leistungsvereinbarung gerade vermieden werden soll.

Die Langzeitstudierenden werden ab dem Wintersemester 2012
gemeinsam mit den Studierenden aus Drittstaaten wieder die
potenziellen Gebührenzahler sein, wenn sich eine Reihe von
Universitäten dazu entschließen sollte, nach dem Vorbild der alten
Regelung Studienbeiträge einzuheben. "Es widerstrebt mir zutiefst, in
diesen Studierenden Drittmittelsmänner und Drittmittelsfrauen zu
sehen", so Rektor Schmidinger. Schließlich frage er sich, was mit den
"Belohnungen" an jene Universitäten, die Studienbeiträge einheben
werden, geschehe, sollte der Verfassungsgerichtshof dieses "Einheben"
für unrechtmäßig erklären. "Müssten diese Belohnungen dann ebenfalls
zurückgezahlt werden oder wären gar die Verhandlungen über die
Leistungsvereinbarungen neu zu führen?" fügt der Präsident an die
Adresse des BMWF gerichtet hinzu.

Rückfragehinweis:

Manfred Kadi
   Referent für Öffentlichkeitsarbeit
   Österreichische Universitätenkonferenz
   Floragasse 7 / 7, 1040 Wien
   Tel.: +43 (0)1 310 56 56 - 24
   Fax: +43 (0)1 310 56 56 - 22
   Email: [email protected]
   Homepage: www.uniko.ac.at

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