• 22.03.2012, 16:38:53
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Neuorganisation der Bundestheater passiert Kulturausschuss Diese Meldung ersetzt OTS 223

Wien (PK) - Die Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes
passierte heute mit den Stimmen von S, V, F und B den Kulturausschuss
des Nationalrats. Dabei kritisierten alle Oppositionsparteien, dass
ihnen seitens der Ministerin wesentliche Dokumente zur
Entscheidungsfindung vorenthalten worden seien, was dem Parlament die
Erfüllung einer seiner Kernaufgaben verunmögliche. Die Ministerin
rechtfertigte ihr Verhalten damit, dass es sich bei den genannten
Unterlagen um Dokumente mit sehr komplexen Inhalten handle, die aus
rechtlicher Sicht als Geschäftsgeheimnisse der Bundestheater-Holding
zu qualifizieren seien. Die in der Sitzung ebenfalls auf der Agenda
stehenden Oppositionsanträge wurden mit einer Ausnahme vertagt, der
G-Antrag zur Änderung des Kunstförderungsgesetzes verfiel der
Ablehnung. Eingangs der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 wurde Georg
Springer von der Bundestheater-Holding als Experte beigezogen.

Bundesministerin Claudia Schmied betonte, es sei ihr sehr wichtig,
diese Regierungsvorlage im Ausschuss zu diskutieren, sie sei ein
Ergebnis der durchgeführten Evaluierung. Gehe es in der
Regierungsvorlage generell um eine weitere Schärfung der Public
Governance, so verfolge man mit ihr darüber hinaus fünf Ziele: der
Kompetenzkatalog der Aufsichtsrechte solle klarer formuliert, die
Abberufung der Aufsichtsräte sprachlich neu gefasst, das
Dirimierungsrecht für den künstlerischen Leiter klar gestellt, die
Publikumsgespräche neu gefasst und der Name der
Theaterservicegesellschaft an den Markennamen "Art for Art" angepasst
werden. Die Bundestheater-Holding wurde mit der Umsetzung der
Evaluierungsergebnisse betraut und befinde sich nun mitten in der
Umsetzung, betonte die Ministerin.

Springer sprach von einem Maßnahmenkatalog, der einstimmig von den
Aufsichtsräten genehmigt worden sei und sich auf sechs
Evaluierungsberichte stütze. Er bestehe aus 133 Einzelmaßnahmen, von
denen 120 direkt auf den Evaluierungsberichten fußten, während der
Rest von der Holding ergänzt worden sei. Wichtig sei es, der
Optimierung den Vorzug gegenüber der Einsparung zu geben. Man liege
mit der Umsetzung der Pläne voll im gesetzten Zeitrahmen, schloss
Springer.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) kritisierte abermals, dass die
Evaluierungsberichte nicht ans Parlament weitergeleitet wurden.
Immerhin sei für diese Evaluierung mehr als eine halbe Mio. € an
Steuergeldern aufgewendet worden, und da sei es das gute Recht der
Volksvertretung, diese Berichte einzusehen. In der vorgelegten
Zusammenfassung werde auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Effizienz nicht eingegangen. Die Grünen würden die
Novelle ablehnen, da sie die Grundlagen dieses Entwurfes nicht
kennen, und sie würden nicht locker lassen, die Einsicht in die
Originaldokumente einzufordern.

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) erkundigte sich bei Springer, wie die
Konsequenzen aussähen, wenn sich ein Haus nicht an die Empfehlungen
des Maßnahmenkataloges halte und zeigte sich vom erzielten
Einsparungspotential beeindruckt.

Abgeordneter Stefan Markowitz (B) kritisierte, dass der Bericht der
Opposition vorenthalten worden sei, was umso tadelnswerter sei, als
es Gerüchte gebe, dass die Regierungsparteien diesen sehr wohl
erhalten hätten. 555.000 € seien für eine Evaluierung viel Geld,
daher sei es inakzeptabel, dass man keine diesbezüglichen Unterlagen
bekomme. Man werde der Vorlage dennoch zustimmen, weil sie in die
richtige Richtung weise. Seine Fraktionskollegin Elisabeth Kaufmann-
Bruckberger wollte wissen, ob es stimme, dass die Abgeordneten
Ablinger und Fuhrmann den Gesamtbericht bekommen hätten.

Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) bemängelte ebenfalls, dass die
Opposition in diesem Prozess unberücksichtigt gewesen sei. Das deute
ihrer Meinung darauf hin, dass der ganze Prozess ein ziemliches
Desaster gewesen sei. Was hier in die Regierungsvorlage einfloss,
hätten einige BeamtInnen des Ministeriums schneller und besser
erledigt, die "Effizienzanalyse" sei also ziemlich ineffizient
gewesen. Auch wenn man mit der Vorgangsweise keinesfalls zufrieden
sei, so werde man dem Gesetz dennoch zustimmen, da es die richtigen
Schritte setze.

Abgeordneter Harald Walser (G) statuierte, es sei die ureigenste
Aufgabe des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren, und wenn es
das nicht könne, weil ihm die Unterlagen dazu vorenthalten werden,
dann brauche es niemanden zu wundern, wenn das Image des Parlaments
ist, wie es ist. Die Abgeordneten Andrea Kuntzl (S), Claudia
Durchschlag und Anna Höllerer (beide V) stellten sodann noch
Detailfragen.

Die Bundesministerin konzedierte, dass die Kultursprecherinnen der
Regierungsparteien tatsächlich alle Unterlagen erhalten hätten, man
habe aber davon Abstand genommen, die Unterlagen weitreichend
zirkulieren zu lassen, um niemanden zu überfordern. Im Übrigen sei
auch der Rechnungshof in das Prozedere involviert gewesen. Springer
verwies darauf, dass es gegebenenfalls eine Weisung der Holding gebe,
wonach die Maßnahmen umzusetzen seien. Zudem erinnerte er daran, dass
es sich bei der Holding um ein ausgegliedertes Unternehmen handle,
das dem Parlament alle erforderlichen Informationen überlassen habe.
Würde das Parlament alle Informationen beanspruchen können, so würde
es de facto die Geschäftsführung dieses ausgegliederten Unternehmens
übernehmen.

Die Vorlage wurde gegen die Stimmen der Grünen angenommen.

Aus der durchgeführten Evaluation der Organisation der Bundestheater
ergibt sich nach Meinung der Bundesregierung legistisches
Verbesserungspotential. Das bestehende Dirimierungsrecht des
künstlerischen Leiters soll konkretisiert werden. Das Publikumsforum
habe sich nicht bewährt und soll daher wieder abgeschafft, die
Publikumsgespräche jedoch beibehalten werden. Außerdem soll
deutlicher als bisher festgelegt werden, welche Rechtsgeschäfte nur
mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen. Mit
diesen Maßnahmen soll die Organisation der Bundestheater weiter
optimiert werden. (1586 d.B.)

Vertagt wurde sodann ein Antrag der Grünen für eine zeitgemäße
Adaption des Urhebervertragsrechts. Die Grünen wollen dem bekannten
Problem zu Leibe rücken, dass Kunstschaffende oftmals durch Verträge
substantiell übervorteilt werden. Eine Novelle des geltenden
Rechtsbestandes soll nun sicherstellen, dass gesetzlich Buy-out-
Verträge verhindert werden können. Auch sollen Verträge in jedem Fall
zeitlich begrenzt werden, und ein eigener Bestseller-Paragraf soll
gleichfalls die Rechte der KünstlerInnen schützen, die sonst
möglicherweise um die Früchte ihrer Arbeit gebracht würden. (1438/A
[E])

In der Debatte hatte Abgeordnete Elisabeth Hakel (S) anerkannt, dass
der diesbezügliche Reformbedarf evident sei, man wolle die Materie
gleichwohl dennoch vertagen, um die Beratungen der
interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema sowie den diesbezüglichen
politischen Diskurs in Deutschland abwarten zu können.

Ebenso vertagt wurde ein G-Antrag hinsichtlich des K-SVFG. Das
Künster-Sozialversicherungsfondsgesetz, das schon bislang seine
Aufgabe nicht erfüllte, wurde durch die jüngste Novellierung in den
Augen der Grünen weiter verschlechtert. So erfahren KünstlerInnen,
die eine Pension beziehen, aber weiterhin aktiv tätig sind, durch
diese Novelle eine deutliche Schlechterstellung, was durch eine
neuerliche Novellierung umgehend beseitigt werden sollte. (378/A [E])

Der Tenor der Wortmeldungen der Abgeordneten Ulrike Königsberger-
Ludwig (S) und Silvia Fuhrmann (V) ging dahin, dass weitere
Verhandlungen zum Thema wünschenswert wären, während sich die
Abgeordneten Josef Jury (F) und Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B)
gegen eine solche Regelung aussprachen, da dies eine
Schlechterstellung der anderen PensionistInnen bedeuten würde.

Abgelehnt wurde sodann ein Antrag der Grünen auf Änderung des
Kunstförderungsgesetzes. Unter Bezugnahme auf das UNESCO-
Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen soll garantiert werden, dass die Arbeit aller Kunst-
und Kulturschaffenden adäquat honoriert wird. (1796/A) Sowohl die
Regierungsparteien als auch die FPÖ bemängelten, dass dieser Antrag
in seiner vorliegenden Form zu unkonkret sei, zudem würde es,
ergänzte Abgeordnete Hakel (S), dem Gleichheitsgrundsatz
widersprechen, wenn man allein die Musiksparte bevorzugen würde.

Die übrigen drei Anträge, die sich mit Fragen der Musik befassten,
wurden wiederum vertagt. Die FPÖ fordert entsprechende Budgetmittel
für die Musikerziehung, ausreichende Musikschulplätze, adäquate
Begabtenförderung sowie die Bereitstellung von Musikinstrumenten für
Kinder aus sozial schwachen Familien. (1749/A [E]). In diesem Sinn
tritt die FPÖ zudem dafür ein, dem Verein der Wiener Sängerknaben
eine angemessene Jahresförderung zukommen zu lassen, um auch
weiterhin einen ordentlichen Betrieb im Sinne eines bedeutenden
Aushängeschilds österreichischer Kultur zu gewährleisten. (1730/A
[E]) Zur Steigerung der Bekanntheit österreichischer
MusikkünstlerInnen will das BZÖ ein Fördermodell nach dem Beispiel
Frankreichs umgesetzt sehen. Dort müssen 40 Prozent der dargebotenen
Lieder von einheimischen KünstlerInnen stammen, wobei die Hälfte
dieses Anteils für KünstlerInnen vorbehalten ist, die noch nicht
arriviert sind. Das BZÖ erwartet sich von dieser Vorgangsweise eine
Steigerung der Wahrnehmung des österreichischen Musikschaffens in der
Öffentlichkeit. (1797/A [E]) (Schluss)

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