- 22.03.2012, 16:22:04
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CE-Produktkennzeichnung: Täuschung oder Nachahmung! Oder von der Möglichkeit des Unmöglichen?
Wien (OTS) - Was per EU-Gesetz geregelt scheint, ist fix! Anderes
darf nicht sein. Und, was nicht sein darf, existiert nicht - schon
gar nicht eine Täuschung oder Nachahmung. Gemeint ist eine nur
geringfügig abgeänderte und daher sehr irreführende Form der
CE-Kennzeichnung mit dem Zusatzvermerk "China Export", die dem
Original zum Verwechseln ähnelt und offenbar in den europäischen
Markt eindringt. Diverse Internet Websites und YouTube-Videos
beschäftigen sich seit Langem damit.
Eine regelkonforme CE-Kennzeichnung ermöglicht die freie
Zirkulation der Produkte innerhalb der Europäischen Union. Sie weist
nach, dass vereinbarte Produktvorschriften eingehalten werden und das
Produkt sicher ist. Spielzeug z. B., muss frei von
schwermetallhaltigen Farben und somit ungefährlich sein.
Medizinprodukte, darunter auch Blutwaschmaschinen, Defibrillatoren,
Alkoholtestgeräte, Brillen und Kontaktlinsen bedürfen ebenfalls
dieser Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung erhalten Hersteller für
ihre Produkte nur unter Einhaltung strenger Standards und Auflagen.
Anton Koller, Obmann der Gruppe Gesundheit der Wirtschaftskammer
Wien, hat nun versucht, die seit 2007 bekannte Tatsache auf
ministeriellem Weg zu erkunden. Eine vom Europäischen Parlament an
die EU-Kommission gerichtete Anfrage zur Problematik wurde im Jänner
2008 insofern beantwortet, als offiziell keine Informationen über die
Existenz einer "China Export"-Kennzeichnung bekannt seien. Eine
sinngemäß ähnliche Antwort erhielt auch A. Koller unter Zitierung der
Rechtsvorschrift vom Wirtschaftsministerium mit dem Hinweis, dass das
Kennzeichen quasi nicht wichtig sei, sondern die Vorschriften
einzuhalten wären. Andernfalls droht eine Strafe.
Die CE-Kennzeichnung sollte für Handel und Verbraucher dem
allgemeinen Verständnis nach Gebrauchs- und Rechtssicherheit für
Produkte schaffen. Ob die von der Europäischen Kommission und vom
Wirtschaftsministerium postulierte Feststellung förderlich ist,
bleibt zu hinterfragen.
Der Verweis auf eine x-beliebige Gesetzestextstelle ist wenig
hilfreich! Benötigt werden aktuelle Informationen, Aufklärung und die
aktive Zusammenarbeit mit Behörden im Sinne einer Prävention und
Qualitätssicherung. Nur so kann das Zirkulieren gesetzeswidriger
Produkte verhindert und das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung
gesichert werden. Um keinen Schaden zu nehmen, MÜSSEN Österreichs
Wirtschaftstreibende von genanntem Sachverhalt öffentlich Kenntnis
erlangen.
Rückfragehinweis:
Anton Koller, MSc. Clinical Optometry,
Landesinnungsmeister
Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe / Augenoptiker und Hörakustiker
Tel.: 01/51450-2208
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