• 15.03.2012, 13:48:53
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AK gegen "einseitige" Belastungswelle für Energie-KundInnen

Bundesenergieeffizienz-Gesetz ist wichtig, aber Kosten sind fair zu verteilen - AK fordert gerade deshalb auch eine Beweislastumkehr

Wien (OTS) - Die KonsumentInnen dürfen nicht wieder die Hauptlast
von Förderkosten tragen - wie das schon beim Ökostrom der Fall ist.
Anlässlich des heute von der E-Control präsentierten Jahresberichts
fordert die AK, dass die E-Control prüft, dass die Kosten der
Förderung der Energieeffizienz-Maßnahmen nicht ungerecht auf die
Haushalte überwälzt werden dürfen. Ebenso wie die E-Control hält die
AK daher eine Beweislastumkehr für nötig, so wie sie im
Wettbewerbspaket vorgesehen ist. Denn so wie es derzeit aussieht,
würden die Haushalte überproportional belastet werden. Die AK
verlangt eine faire Finanzierung der Energieeffizienz-Maßnahmen
entspre-chend des Energieverbrauchs.

Das vom Wirtschaftsminister angekündigte Energieeffizienzgesetz
ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Maßnahmen, um
den Energieverbrauch zu reduzieren, müssen sozial ausgewogen sein.
"Bei der Finanzierung des Energieeffizienz-Maßnahmen dürfen
keinesfalls die Haushalte über Gebühr belastet werden", sagt AK
Energie-Expertin Dorothea Herzele. Eine Finanzierung der
Energieeffizienz-Maßnahmen über einen prozentuellen Zuschlag zu den
Netztarifen bei Gas und Strom - wie von Österreichs Energie gefordert
- würde zu einer überproportionalen Belastung der Haushalte führen.
Dieses Finanzierungsmodell wird zukünftig für die Förderung des
Ökostroms angewandt. Die "Netzspreizung" bewirkt, dass die Haushalte
zukünftig mehr als 40 Prozent der Ökostromförderung zahlen, obwohl
sie nur 24 Prozent des Stroms verbrauchen.

Eine Verschärfung dieser Schieflage durch einen weiteren
prozentuellen Netzkosten-Zuschlag wird von der AK ebenfalls strikt
abgelehnt. "Die Haushalte würden dann die Hauptlast der Finanzierung
der Energieeffizienz-Fördermaßnahmen tragen", kritisiert Herzele,
"von den Fördermitteln profitieren würden überwiegend die
Unternehmen."

Die AK fordert eine faire Finanzierung entsprechend des
Energieverbrauchs und die Festlegung von Quoten. Sie sollen
sicherstellen, dass Energieeffizienz-Maßnahmen auch KonsumentInnen zu
Gute kommen - und hier besonders sozial schwachen Hauhalten.

Eine Reduktion des Energieverbrauchs, zum Beispiel durch
thermische Sanierung von Gebäuden, ist eine der wichtigsten und
nachhaltigsten Maßnahmen im Kampf gegen Energiearmut. Bereits jetzt
müssen Wenigstverdiener 8,2 Prozent monatlich allein für die
Bezahlung der Energierechnung aufwänden. "Eine weitere Belastung der
Netzkosten, die rund ein Drittel der Energierechnung ausmachen neben
Energiepreis und Steuern, würde viele Stromkonsumenten in die
Energiearmut führen", sagt Herzele. "Die Konsumenten können den
Netzbetreiber auch nicht wechseln, um Kosten zu sparen. Das ist nur
beim Stromanbieter möglich. Außerdem sind die Netztarife größtenteils
fix und können also auch durch einen geringeren Stromverbrauch nicht
wesentlich reduziert werden", betont die AK Energie-Expertin.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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