• 13.03.2012, 17:24:35
  • /
  • OTS0222 OTW0222

Karl: Staatsanwaltschaft kein Staat im Staat Justizministerin distanziert sich von Kopf-Äußerungen

Wien (PK) - Am Rande der heutigen Sitzung des Justizausschusses nahm
Ministerin Beatrix Karl in einer Aktuellen Aussprache auch zur
Äußerung des VP-Klubobmanns Kopf Stellung, wonach die
Staatsanwaltschaft ein Staat im Staat sei. Auf Fragen des
Abgeordneten Albert Steinhauser (G) stellte die Ressortleiterin klar,
sie teile diese Auffassung nicht und verbiete sich Einmischungen und
Zurufe aus der Politik in Richtung Staatsanwaltschaft. Es gelte
vielmehr sicherzustellen, dass die Staatsanwaltschaft in Ruhe
arbeiten kann, betonte sie.

Breiten Raum in der Aussprache nahm das von der Regierung in Aussicht
gestellte Anti-Korruptionspaket ein, wobei die Abgeordneten Albert
Steinhauser (G) und Gerald Grosz (B) beklagten, dass die Opposition
über den diesbezüglichen Ministerialentwurf noch nicht informiert
wurde. Sowohl Grüne als auch BZÖ forderten in diesem Zusammenhang
auch eine Verschärfung des Anfütterungsverbotes und schlugen
insbesondere eine Rückkehr zu der in den Jahren 2008 und 2009
geltenden Regelung vor. Steinhauser griff überdies auch das Thema
Diversion auf und meinte, er bekenne sich grundsätzlich zum
außergerichtlichen Tatausgleich, die Ministerin habe in ihrem Entwurf
aber über das Ziel geschossen. Klar war für den Justizsprecher der
Grünen, dass Diversion auf kleine Amtsmissbrauchsdelikte beschränkt
werden sollte.

Bundesministerin Beatrix Karl erklärte zur Vorgangsweise beim
Korruptionsstrafrecht, der Vorschlag aus dem Ministerium sei zuerst
den Regierungsparteien vorgelegt worden, um eine Abstimmung innerhalb
der Koalition zu ermöglichen, noch im März werde darüber aber mit den
Oppositionsparteien diskutiert werden. Der Entwurf setze bereits acht
der zehn GRECO-Empfehlungen um und umfasse nicht nur das
Anfütterungsverbot. Enthalten seien etwa Abgeordnetenbestechung,
Ministerbestechung, die Ausweitung der Strafbarkeit im Inland, eine
Ausweitung des Amtsträgerbegriffes auf Unternehmen mit einem
öffentlichen Anteil von über 50 %. Was nun das Anfüttern betrifft,
gab Karl zu bedenken, die aktuelle Fassung stelle auf ein künftiges
Amtsgeschäft ab und werde als zu eng betrachtet. Nach der geplanten
Version soll nun Anfüttern auf irgendein in Zukunft mögliches
Amtsgeschäft abzielen, was, wie Karl betonte, eine Verschärfung
gegenüber dem geltenden Recht darstelle. Eine Rückkehr zum
Gesetzestext aus dem Jahr 2008 sei nicht sinnvoll, da der alte
Paragraph zu Unklarheiten und Verwirrungen geführt habe,
argumentierte die Ministerin. Skeptisch zeigte sie sich auch in Bezug
auf die Festschreibung einer bestimmten Betragshöhe im Gesetzestext.
Der Begriff "geringfügiger Vorteil", der sich im Strafgesetzbuch an
mehreren Stellen findet, werde von der Judikatur regelmäßig mit 100 €
interpretiert, erklärte Karl und meinte, relevant seien jedenfalls
auch die Art und die Häufigkeit der Zuwendung.

Zur Diversion bei Amtsmissbrauch präzisierte Karl, ihre ursprüngliche
Intention sei es gewesen, die Verfahren so zu gestalten, dass die
Staatsanwälte im Bereich der Delikte mit geringerer Schuld entlastet
werden, um sich schwereren Delikten widmen zu können. Karl wies in
diesem Zusammenhang auf die angespannte Budgetsituation hin und gab
zu bedenken, sie habe zwar einen Aufnahmestopp in der Justiz
verhindern können, zusätzliches Personal für die Staatsanwaltschaften
sei allerdings nicht zu erwarten. Über eine mögliche Ausdehnung der
Diversion werde nun jedenfalls in einer Arbeitsgruppe breit
diskutiert werden.

Weiteres Thema der Aussprache war die geplante Zusammenlegung von
Bezirksgerichten. Auf mehrfaches Insistieren durch den Abgeordneten
Gerald Grosz (B), der die Vorlage einer Liste der betroffenen
Standorte urgierte, unterstrich die Ministerin, zunächst müsse mit
den Landeshauptleuten über die Zusammenlegung verhandelt werden, da
diesen ein verfassungsrechtlich verankertes Zustimmungsrecht zukomme.
Danach werde eine Verordnung der Bundesregierung ergehen, über die
dann die Öffentlichkeit informiert wird. Derzeit stehe jedenfalls
noch nicht fest, welche Bezirksgerichte zusammengelegt werden. Die
Liste, die die Basis für die Verhandlungen mit den Landeshauptleuten
bildet, sei bewusst nicht an die Medien weitergegeben worden, eine
Veröffentlichung würde bloß zu Verunsicherung unter den Mitarbeitern
der Gerichte führen, erklärte Karl.

Ein Punkt der Aussprache war auch der Themenbereich
Unterhaltsvorschuss, Familiengerichtsbarkeit und Namensrecht. Auf
Kritik der Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher (S) und des
Abgeordneten Peter Fichtenbauer (F), die vor allem die lange
Verfahrensdauer beim Unterhaltsvorschuss beklagt hatten, replizierte
Karl, ein Vorschuss ohne Unterhaltsanspruch, wie dies vielfach
gefordert werde, wäre eine Mindestsicherung und falle nicht in die
Kompetenz des Justizministeriums. Zuversichtlich zeigte sie sich über
den Erfolg des Pilotprojekts Familiengerichtshilfe, von dem sich Karl
auch im Sinne des Abgeordneten Peter Fichtenbauer (F) schnellere
Entscheidungen in familiengerichtlichen Verfahren vor allem durch
Erwirkung von einvernehmlichen Lösungen erhoffte. Was das neue
Namensrecht betrifft, auf das die Ministerin von der Abgeordneten
Daniela Musiol (G) angesprochen wurde, sei geplant, in Hinkunft auch
Doppelnamen für die gesamte Familie zu ermöglichen. Im Obsorgerecht
wiederum will Karl, wie sie mitteilte, auch die unehelichen Väter
verstärkt einbinden, darüber hinaus werde der Begriff des Kindeswohls
neu und praxisgerechter gefasst.

Skeptisch zeigte sich Karl in Bezug auf einen Vorschlag des
Abgeordneten Franz-Joseph Huanigg (V), der die Zulassung von Blinden
zum Richteramt zur Diskussion gestellt hatte. Karl gab zu bedenken,
dass Richter optisch und akustisch die Beweismittel zu würdigen
haben. Das von Huanigg angesprochene deutsche Vorbild könne man in
Österreich nur schwer umsetzen, da die heimische Rechtsordnung vom
Prinzip des Universalrichters ausgeht und die Richter in sämtlichen
Arten von Verfahren eingesetzt werden, präzisierte die Ministerin.
(Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel