- 13.03.2012, 10:26:43
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Journalistengewerkschaft zur Änderung der StPO: Erfolg der demokratischen Öffentlichkeit
Weiter Wachsamkeit gegen jede Einschränkung der Pressefreiheit angebracht
Wien (OTS/ÖGB) - Der Protest gegen die Änderungen der
Strafprozessordnung, die zu einer Aushöhlung des
Redaktionsgeheimnisses geführt hätte, hat Wirkung gezeigt.
Justizministerin Karl ist bereit, die umstrittene Passage im §112
wieder rückgängig zu machen. Im Normalfall soll die Sichtung von
Dokumenten weiterhin dem Gericht obliegen. Unverändert erhalten
bleiben soll die Widerspruchsmöglichkeit auch für Beschuldigte.
Außerdem soll künftig verpflichtend der Betroffene zur Sichtung der
Unterlagen beigezogen werden.
"Diese Entscheidung ist ein Erfolg einer demokratischen
Öffentlichkeit, zu dem nicht unwesentlich die Aktivitäten und der
öffentliche Druck der Journalistengewerkschaft beigetragen haben. Wir
bedanken uns bei allen UnterstützerInnen der Online-Petition gegen
die Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses. Die Zahl der
UnterstützerInnen innerhalb weniger Tage war überwältigend", erklärt
der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft Franz C. Bauer.
"Wir werden weiterhin wachsam sein und allen Überlegungen zur
Einschränkung der Pressefreiheit mit aller Entschiedenheit entgegen
treten", so der Vorsitzende des GPA-djp-Wirtschaftsbereichs ORF und
Töchter Fritz Wendl.
Rückfragehinweis:
GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
Tel.: 05 0301-21511
Mobil: 05 0301-61511
E-Mail: [email protected]
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