- 13.03.2012, 09:43:25
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StPO-Reform - BZÖ-Grosz: "Kompromiss" bedeutet Aushöhlung des Rechtsschutzes!
BZÖ fordert Beibehaltung der alten Regelung - Auch "Kompromiss" wird nicht begutachtet
Wien (OTS) - Der gestern zwischen Justizministerin Beatrix Karl
und den Vertretern von ÖVP, SPÖ, Grünen und FPÖ ausverhandelte
"Kompromiss" zur Änderung der Strafprozessordnung bedeute die
schleichende Aushöhlung des Rechtsschutzes für jene Berufsgruppen,
die einer Berufsgeheimnispflicht unterliegen. Das BZÖ beharrt daher
darauf, dass der betreffende Teil der Regierungsvorlage im heutigen
Justizausschuss zurückgezogen und einer gesetzlich ordnungsgemäßen
Begutachtung zugeführt wird. "Es zeigt sich, wie gefährlich und
verantwortungslos es ist, über Grundrechte wie das Berufsgeheimnis in
knapp drei Stunden zu verhandeln. Ohne jegliche Begutachtung wird
jetzt unter Beifall der SPÖ, der Grünen und der FPÖ eine Regelung
verabschiedet, die selbstverständlich eine Aushöhlung des
Rechtsschutzes für jene Berufsgruppen bedeutet, die dem
Berufsgeheimnis unterliegen. Aus der Geheimnispflicht wird ein
"Wünsch Dir Was-Recht". Staatsanwälte werden einmal mehr an die
Kompetenz der Richter herangeführt", kritisiert heute
BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz heute im Vorfeld des
parlamentarischen Justizausschusses.
Besonders verwerflich sei es, dass man mit dieser Regelung natürlich
darauf abziele, dass der Staatsanwalt die Akten und Unterlagen eines
Beschuldigten - welcher dem Berufsgeheimnis unterliegt - überprüfen
werde. "Der Staatsanwalt wird aufgrund dieses "Kompromisses" darauf
hinweisen, dass der Richter für eine Sichtung der beschlagnahmten
Unterlagen viel länger braucht. Dem Staatsanwalt ist damit Tür und
Tor geöffnet, mit dem Verschleppungsargument zu den Unterlagen zu
kommen. Und der Beschuldigte wird sich schon allein aus
wirtschaftlichen Gründen dem Staatsanwalt beugen. Wir wollen daher
die Beibehaltung der alten Regelung und klare, knappe Fristen für die
Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen durch einen Richter", so
Grosz.
Der jetzige Kompromiss widerspreche überhaupt jenen Bestrebungen, die
leitende Verantwortung über das Vorverfahren wieder auf die Richter
zu verlagern, gibt der Justizsprecher angesichts der Beratungen im
Unterausschuss des Justizausschusses zu bedenken.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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