- 09.03.2012, 08:46:29
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BMUKK stellt klar: Gültige Leistungsbeurteilungsverordnung ist anzuwenden
Aufgrund von Medienberichten über die Leistungsbeurteilung stellt das BMUKK klar, dass die gültige Leistungsbeurteilung bei allen Schularbeiten anzuwenden ist.
Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und
Kultur hält nach Medienberichten über Unklarheiten bei der
Leistungsbeurteilung bei Schularbeiten an einigen AHS-Oberstufen in
Kärnten fest: Schularbeiten werden nach der geltenden
Leistungsbeurteilungsverordnung beurteilt.
In dieser heißt es in § 14 Abs.5 und 6: "Mit "Genügend" sind
Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des
Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der
Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in
den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt. Mit "Nicht genügend"
sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal
alle Erfordernisse für die Beurteilung mit "Genügend" (Abs. 5)
erfüllt."
Diese Regelung ist für alle Schularbeiten anzuwenden. Bei
Schulversuchen, die nur nach Zustimmung durch den
Schulgemeinschaftsausschuss und Genehmigung des BMUKK durchgeführt
werden können, wurde ausschließlich für die Beurteilung von
Maturaarbeiten und ausdrücklich versuchsweise auch nach anderen
Kriterien beurteilt. Diese sind nicht für Schularbeiten
heranzuziehen.
Im Anschluss an die Reifeprüfungsverordnung wird bis zum Sommer eine
adaptierte Leistungsbeurteilungsverordnung vorgelegt, in der die
Beurteilungsschemata mit dem Modus für Schularbeiten österreichweit
synchronisiert werden.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Josef Galley Pressesprecher Tel.: +43-1-53120-5019 mailto:[email protected] bmukk.gv.at mobil: +43-664-96-99-616
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