- 21.02.2012, 12:41:49
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Werden Wiener Stadthalle Informationen zur Risikobeurteilung ihrer Finanzgeschäfte vorenthalten?
Finanzbuddha: Schadenswiedergutmachung durch Bank ist möglich
Wien (OTS) - "Der Wiener Stadthalle wurden offensichtlich von den
Beratern der involvierten Banken ganz entscheidende und wesentliche
Informationen vorenthalten." Diese Auffassung vertritt der
Unternehmensberater Gerald Zmuegg von der Plattform Finanzbuddha.
"Wenn von der Bank hochriskante Spekulationsinstrumente als
Absicherung verkauft werden und noch dazu Marktwertverteilungen nicht
bekanntgegeben werden, gibt es dafür nur einen einzigen Grund: Die
Bank hat einen Interessenkonflikt, da sie selbst an dem Geschäft
verdienen will.
Diese Fakten bieten der Wiener Stadthalle die Möglichkeit eine
Schadenswiedergutmachung einzufordern und durchzusetzen," so Zmuegg.
Die rechtliche Grundlage für diese Aussage liefert ein Urteil des
Obersten Gerichtshofes vom vergangenen Jahr, bei dem die Vorarlberger
Gebietskrankenkasse in einem ähnlichen Fall gegen die Bank Recht
bekommen hat.
Wie im Wirtschaftsblatt vom 20. Februar 2012 berichtet, zeichnet
für die seinerzeitige Produktempfehlung bei der Vorarlberger
Gebietskrankenkasse und Wiener Stadthalle ein und derselbe
Bank-Berater verantwortlich. Dieser Mann ist heute für das laufende
Risikomanagement der Wiener Stadthalle verantwortlich und
kontrolliert jene Geschäfte die er seinerzeit empfohlen hat.
Um die generelle Anwendbarkeit des OGH-Urteils betreffend
Vorarlberger Gebietskrankenkasse zu überprüfen, wurde bei einer
Anzahl von öffentlich bekannten Fällen das Thema "Interessenskonflikt
bei Marktwertverteilung" analysiert. Bei der Wiener Stadthalle wurde
als Basis der Jahresabschluss zum 30.09.2010 und ein
Kontrollamtsbericht der Stadt Wien herangezogen. Auf Basis dieser
Fakten kommt der gerichtlich beeidete Sachverständige für Derivate,
Sascha Stadnikow, zu folgendem Schluss: "Auf Grundlage der
seinerzeitigen Marktwertverteilung ergibt sich eine
Anspruchsgrundlage für die Wiener Stadthalle".
Im OGH-Urteil im Fall der Vorarlberger Gebietskrankenkasse wird
ausgeführt, dass die Geschäfte als Absicherungen dargestellt wurden
und sowohl Bankmitarbeiter als auch Finanzleiter nicht in der Lage
waren den Marktwert zu berechnen. Wie sich nunmehr laut
Wirtschaftsblatt herausstellt, handelt es sich dabei um jenen Mann,
der nunmehr die Wiener Stadthalle berät. Es ist daher wenig
verwunderlich, wenn die Verantwortlichen in der Wiener Stadthalle bei
den größtenteils abgeschlossenen Spekulationen von Absicherungen
sprechen. Ebenso erfolgt die Beurteilung der Geschäfte offensichtlich
ausschließlich auf Basis des Cash Flows.
Die relevanten Informationen wurden von Finanzbuddha der Wiener
Stadthalle zwischenzeitig zur Verfügung gestellt. Handlungsbedarf
besteht jedenfalls: Wenn man die Marktwerte der jeweils offenen
Geschäfte per 31.12.2009 und 30.12.2011 vergleicht, verschlechterte
sich der Gesamtmarktwert von minus 2.093.118,45 Euro auf minus
8.337.047,50 Euro.
Rückfragehinweis:
Mag. Gerald Zmuegg
Finanzbuddha
Seilerstätte 6/7, 1010 Wien,
Tel.: ++43-1-8900310, [email protected]
www.finanzbuddha.at
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