- 15.02.2012, 18:19:32
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Privat-TV: Medienverbünde können künftig mehr Programme anbieten Verfassungsausschuss stimmt auch für Änderung des ORF-Gesetzes
Wien (PK) - Abseits des Hearings zur Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich der Verfassungsausschuss des
Nationalrats heute auch mit medienrechtlichen Fragen befasst und eine
Änderung des ORF-Gesetzes und des Audiovisuellen Mediendienste-
Gesetzes auf Schiene gebracht. Zum einen wollen die Abgeordneten
Josef Cap (S) und Wolfgang Gerstl (V) damit präzisieren, welche
Sportbewerbe der ORF in seinem Sport-Spartenprogramm übertragen darf,
zum anderen sollen die Sendebeschränkungen für Privat-TV-Anbieter
gelockert werden.
So fällt etwa die bisherige strikte Vorgabe, wonach ein Medienverbund
maximal zwei terrestrische Fernsehprogramme anbieten darf.
Stattdessen wird künftig auf die an einem Ort empfangbare Palette an
TV-Programmen abgestellt. Zudem sind in Hinkunft auch regionale
Überschneidungen von TV-Sendern einer Person bzw. einer
Personengesellschaft bis zu einem gewissen Ausmaß zulässig. Begründet
wird dieser Schritt damit, dass Regelungen, die früher wegen knapper
analoger Frequenzen zur Sicherung der Meinungsvielfalt gerechtfertigt
waren, im Zeitalter der digitalen Terrestrik nicht länger aufrecht zu
erhalten seien.
Grundlage für die Gesetzesänderungen bildet ein rein formaler
Initiativantrag der Koalitionsparteien zur Beseitigung eines
Redaktionsversehens im ORF-Gesetz, zu dem in der heutigen Sitzung ein
Abänderungsantrag und ein zweiter Gesetzesantrag eingebracht wurden.
Ausschussobmann Peter Wittmann (S) erläuterte den Teil der
Gesetzesänderung, der den Sport betrifft, und stellte klar, Sinn der
im Detail sehr komplexen Regelung sei es, eine breitere Übertragung
und TV-Präsenz v.a. auch bei den Privatsendern für möglichst alle
Sportarten sicherzustellen. Angesichts der bevorstehenden Eishockey-
B-WM und der Olympischen Sommerspiele sei eine rasche Klärung
notwendig gewesen.
Abgeordneter Dieter Brosz (G) unterstützte zwar die Stoßrichtung der
Initiative, meldete aber demokratiepolitische Bedenken hinsichtlich
der Art der Einbringung in letzter Minute an. Als zu wenig erläutert
und parlamentarisch abgesprochen lehnte Abgeordneter Gerhard Huber
(B) den Vorstoß der Koalition ab.
Die Anträge wurden mit S-V-G-Mehrheit angenommen.(Fortsetzung
Verfassungsausschuss)
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