• 15.02.2012, 17:51:30
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  • OTS0215 OTW0215

Finanzausschuss stimmt für Zulassung von Kreditinstitut-Verbünden Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien wird geändert

Wien (PK) - Jüngste Beschlüsse des Finanzausschusses zielen auf die
Zulassung von Kreditinstitut-Verbünden, in denen Zentralinstitute die
Wettbewerbsfähigkeit der rechtlich selbständig bleibenden Teilnehmer
durch zentrale Steuerungsfunktionen erhöhen, ab; diese Änderung des
Bankwesengesetzes erzielte im Ausschuss eine S-V-G-Mehrheit.
Mehrheitlich verabschiedete der Ausschuss auch ein Protokoll mit
Slowenien zur Abänderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens.

Zusammenschluss von Kreditinstitut-Verbünden wird möglich

In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses debattierten die
Abgeordneten eine Regierungsvorlage zur Änderung des
Bankwesengesetzes (1648 d.B.). Mehrere Kreditinstitute sollen einen
Verbund bilden können, in dem ein Zentralinstitut
Steuerungsfunktionen für rechtlich selbständig bleibende Institute
übernimmt, um deren Wettbewerbsfähigkeit durch Nutzung von Synergien
zu stärken. Vorbedingung für die Bewilligung eines solchen
Kreditinstitut-Verbundes durch die FMA ist die Vollkonsolidierung und
eine wirksame Steuerung der Kapital- und Liquiditätsallokation
innerhalb des Verbundes.

G-Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) wollte wissen, was die
Neuregelung für das Eigenkapital der Banken bedeute und ob das
vorgeschlagene Modell auch als dreistufiges Modell denkbar sei.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) kritisierte die Hast, mit der
diese Änderung des Bankwesengesetzes eingebracht wurde und verlangte
Aufklärung darüber, was sie für die Kreditinstitute bedeutet.
Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) bezweifelte ebenfalls, dass die
Eile für die Gesetzesänderung angebracht ist und formulierte
Befürchtungen, dass ein Druck auf einzelne Banken zu zwangsweisen
Fusionierungen entstehen könnte. Besonders kleinere Regionalbanken
und damit die mit ihnen in geschäftlicher Verbindung stehenden Klein-
und Mittelbetriebe könnten davon negativ beeinflusst werden, meinte
er.

Ausschussvorsitzender Günter Stummvoll (V) verwies darauf, dass die
Gesetzesänderung auf ein Ersuchen der FMA reagiere, eine solche
gesetzliche Möglichkeit, die in anderen Ländern bereits bestehe,
aufgrund der Entwicklungen auf dem Finanzmarkt auch für Österreich zu
schaffen. Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) brachte einen
umfangreichen S-V-Abänderungsantrag ein, der eine Reihe von
Korrekturen, Klarstellungen und Ergänzungen enthielt.
Kreditgenossenschaften sollen in Hinblick darauf, dass künftig die
Anrechnung der Haftsummenzuschläge auf die Eigenmittel nicht mehr
zulässig sein wird, sich frühzeitig auf die Stärkung hochwertiger
Eigenmittel konzentrieren, erläuterte Ikrath. Um dies zu erleichtern,
wird ihnen ermöglicht, die Haftung der Mitglieder auf den
Geschäftsanteil zu beschränken. Befürchtungen, dass Druck auf Banken
entstehen könnte, seien unbegründet, sagte Ikrath. Vielmehr schaffe
man den Rahmen, damit die österreichische Finanzwirtschaft
eigenständig auf aktuelle Herausforderungen reagieren könne.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) stellte fest, der gesetzlichen
Regelung könne man zustimmen, da sie neue Möglichkeiten schaffe, aber
keine Verpflichtung bedeute.

Staatssekretär Andreas Schieder betonte, die neue Regelung schaffe
das Modell eines Kreditanstaltenverbundes, das in Österreich bisher
nicht üblich war. Es werde dafür nur der rechtliche Rahmen
hergestellt, aber kein Zwang zu einer Fusion erzeugt. Das Modell sei
auch als dreistufiges Modell möglich, antwortete er auf die Frage von
Abgeordneter Lichtenecker (G). Was die Eigenkapitalausstattung von
Banken betreffe, so sei diese vom Gesetz nicht berührt, sondern von
den Entscheidungen der einzelnen Finanzinstitute abhängig. Durch die
Regelung würden die neuen EU-Bestimmungen über Eigenmittel
berücksichtigt, die zur Umsetzung von Basel III mit 1. Jänner 2013 in
Kraft treten sollen. Das Gesetz sei nicht die Lösung aller Probleme
des österreichischen Bankensektors, sondern dieser müsse innerhalb
des gesetzlichen Rahmens die notwendigen Beschlüsse eigenständig
fassen, erklärte Schieder.

Die Zustimmung zu der Regierungsvorlage in der Fassung des S-V-
Abänderungsantrags erfolgte mit S-V-G-Mehrheit.

Debatte über geplantes Abkommen mit der Schweiz

Mehrheitlich passierte den Ausschuss schließlich auch ein Protokoll
zur Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit
Slowenien (1568 d.B.).

Abgeordneter Roman Haider (F) eröffnete die Debatte und verwies auf
die Linie seiner Fraktion, solchen Änderungen von
Doppelbesteuerungsabkommen nicht zuzustimmen, da sie eine Aushöhlung
des Bankgeheimnisses bedeuten würden.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) nahm das
Doppelbesteuerungsabkommen zum Anlass, die grundsätzliche Frage von
Steuerabkommen mit anderen Staaten anzusprechen. Er fragte in diesem
Zusammenhang nach dem Stand der Pläne der österreichischen Regierung,
mit der Schweiz ein Abkommen über eine Steueramnestie für dort
gelagertes Schwarzgeld aus Österreich gegen Zahlung einer
Abschlagszahlung zu schließen und bezweifelte, dass die Schweiz
bereit sein werde, in solche Verhandlungen überhaupt einzutreten. G-
Abgeordneter Werner Kogler äußerte in diesem Zusammenhang eine Reihe
von grundsätzlichen Bedenken gegen solche Pläne eines Abkommens mit
der Schweiz. Er meinte, die genannte Zahl von 1 Mrd. €, die hier
erzielt werden könnte, sei zu niedrig angesetzt, da ein unabhängiges
Institut in der Schweiz von österreichischem Schwarzgeld in der
Schweiz in der Höhe von mindestens 44 Mrd. € ausgehe. Die Schweiz
käme hier allenfalls sehr billig davon. Es bestehe auch die Gefahr,
dass Bemühungen der EU, gegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld und
damit verbundene kriminelle Hintergründe vorzugehen, zunichte gemacht
würden, warnte Kogler.

Staatssekretär Andreas Schieder bemühte sich, die Einwände gegen die
Pläne der Regierung, in Verhandlungen mit der Schweiz einzutreten, zu
entkräften. Es handle sich prinzipiell nicht um ein
Doppelbesteuerungsabkommen, sondern um einen eigenständigen Vertrag,
stellte er klar. Die Verhandlungen würden davon abhängig sein, ob
entsprechende Verträge zwischen Großbritannien bzw. Deutschland mit
der Schweiz sich als erfolgreich erweisen und auch von der EU
akzeptiert werden, die bisher noch zurückhaltend reagiere. Österreich
werde sich dann an diesen Abkommen orientieren. Die Schätzungen seien
vorsichtig angesetzt, die Zahl von 1 Mrd. € werde aber von Experten
des Finanzressorts als realistisch angenommen. Selbstverständlich
wären von einer Steueramnestie Gelder, die durch verbrecherische
Taten erzielt wurden, nicht erfasst. Sie würde auch nicht für
Vermögen gelten, die bereits Teil von laufenden Ermittlungen in
Österreich sind, hielt Schieder fest.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien wurde mit S-V-G-Mehrheit
angenommen. (Schluss)

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