OTS0127   10. Feb. 2012, 13:12

RTR-Verordnung: 60 Euro Kostenbegrenzung bei mobilen Datendiensten kommt ab 1. Mai 2012


Heute fand bei der Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) ein "Runder Tisch" zum Thema
Kostenbegrenzungsverordnung bei mobilen Datendiensten statt, der von
der RTR-GmbH geleitet wurde und an dem die Vorstände der vier
Mobilfunkbetreiber, Vertreter der Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer,
des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
(BMASK) und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT) teilnahmen. Das heutige Meeting gab den
Teilnehmern die Möglichkeit, die bereits im Konsultationsverfahren
zum Verordnungsentwurf eingebrachten kontroversiellen Meinungen
nochmals beim Verordnungsgeber, der RTR-GmbH, vorzubringen und zu
diskutieren.

Die RTR-GmbH legt nun folgendes Resultat vor: Ab 1. Mai 2012 gilt
bei mobilen Datendiensten eine Kostenbegrenzung von 60 Euro.

"Wir haben in den letzten Monaten ein deutlich erhöhtes
Schutzbedürfnis bei mobilen Datendiensten geortet. Der Streitwert bei
den dazu bei uns eingebrachten Streitschlichtungsverfahren belief
sich auf durchschnittlich 650 Euro - mit der neuen Verordnung wird
das abgestellt, da ab 1. Mai der Konsument durch das Festschreiben
von 60 Euro vor der Kostenfalle 'hohe Telefonrechnung durch
Downloads' geschützt ist", erklärt Dr. Georg Serentschy,
Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation
und Post, die Ausgangssituation für den Erlass der Verordnung.

Die Kostenbeschränkungsverordnung der RTR-GmbH wird auch für
Altverträge anzuwenden sein. Sie tritt ab 1. Mai 2012 in Kraft.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0127 2012-02-10 13:12 101312 Feb 12 TCO0015 0226



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MMag. Daniela Andreasch
Tel.: +43 (0)1 58058-106
daniela.andreasch@rtr.at

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