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OTS0081   8. Feb. 2012, 10:48

EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG / Einladung zur Hauptversammlung


Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

PALFINGER AG

                              Salzburg, FN 33393 h
                                ISIN AT0000758305

                                    Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG

am Donnerstag, dem 08. März 2012, um 11.00 Uhr, im PALFINGER Service- und Democenter, 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.

 1. Vorlage des Jahresabschlusses  samt  Lagebericht  und  Corporate-Governance-
    Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags  für
    die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts  für  das
    Geschäftsjahr 2011

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2011

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2011

 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2012
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UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 16. Februar 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com zugänglich:

Jahresabschluss mit Lagebericht,

Corporate-Governance-Bericht,

• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011; • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5,

    • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
    • Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
    • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
    • vollständiger Text dieser Einberufung.
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Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 16. Februar 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung Corporate Communications, Hannes Roither, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 28. Februar 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 662 46 84 - 2280 oder an 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung Corporate Communications, Hannes Roither, oder per E-Mail

h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen  in  Textform,  beispielsweise  als
PDF,  dem   E-Mail   anzuschließen   ist,   zugeht.   Für   den   Nachweis   der
Aktionärseigenschaft   zur   Ausübung   dieses   Aktionärsrechts   genügt    bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer  Depotbestätigung  gemäß  § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als  sieben
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Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.palfinger.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversamm-lung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. Februar 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 05. März 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder PALFINGER AG

Boten Corporate Communications
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5020 Salzburg

Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78

Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

PALFINGER AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da PALFINGER AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen Gebrauch gemacht haben.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

 • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift  oder  ein  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
 • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
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Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 27. Februar 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post PALFINGER AG

      Corporate Communications
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5020 Salzburg

Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78

Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 07. März 2012 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband

für   Anleger,   IVA,   1130   Wien,   Feldmühlgasse   22,   als    unabhängiger
Stimmrechtsvertreter  für  die  weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung  in   der
Hauptversammlung  zur  Verfügung;  hiefür  ist   auf   der   Internetseite   der
Gesellschaft    unter    www.palfinger.com/Hauptversammlung    ein    spezielles
Vollmachtsformular  abrufbar.  Darüber  hinaus  besteht  die  Möglichkeit  einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA  unter  Tel.  +43  1
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8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 35.730.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 369.340 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 35.360.660.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.

Salzburg, im Februar 2012

Der Vorstand

Ende der Mitteilung   euro adhoc

Emittent:    Palfinger AG
             F.-W.-Schererstraße 24
             A-5020 Salzburg
Telefon:     0662/4684 2261
FAX:         0662/4684 2280
Email:       c.rendl@palfinger.com
WWW:         www.palfinger.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000758305
Indizes:     ATX Prime, Prime Market
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:     Deutsch

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0081 2012-02-08 10:48 081048 Feb 12 OTB0007 1316



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Rückfragehinweis: Hannes Roither,
PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 46 84-2260
mailto: h.roither@palfinger.com
www.palfinger.com

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