• 02.02.2012, 13:58:20
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  • OTS0193 OTW0193

U-Ausschuss - BMJ und BM.I: Vorlageauftrag wird in vollem Umfang erfüllt

Wien (OTS) - Der Vorlageauftrag zum Untersuchungsausschuss vom 20.
Oktober 2011 wird in vollem Umfang erfüllt. Daher werden
logischerweise zunächst alle Akten übermittelt, die bis zu diesem
Auftrag des Parlaments angefallen sind. Selbstverständlich werden
aber auch die danach benötigten Unterlagen zeitgerecht vorgelegt,
wobei laufende Ermittlungen nicht gefährdet werden dürfen.

Natürlich gibt es parallel zum Untersuchungsausschuss weiter laufende
Ermittlungen. Die Kriminalpolizei legt dabei anfallende Akten im Wege
der Staatsanwaltschaft vor, die generell die Leitung bei laufenden
strafrechtlichen Ermittlungen hat. Die Justizvertreter haben dazu
bereits im November 2011 mit dem Parlament vereinbart, dass auf
solche Ermittlungen bezugnehmende Aktenteile nur dann von der
Übermittlung ausgenommen werden, in denen durch eine Aktenweitergabe
der Zweck der bevorstehenden oder laufenden Ermittlungen gefährdet
wäre.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres
   Pressesprecher
   Karl-Heinz Grundböck, M.A.
   Tel.: +43-(0)1-53126-2490
   Mobil: +43-(0)664-1836283
   [email protected]
   
   
   Bundesministerium für Justiz
   Ressortmediensprecherin
   Mag. Dagmar Albegger
   Tel.:  +43-(0)1-52152-2138
   Mobil: +43(0)676-898912138
   [email protected]

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