- 02.02.2012, 12:18:58
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BZÖ-Petzner wendet sich nach Spindelegger-Verfassungsbruch an Fischer und Prammer
"Verhandlungen "Schwindeleggers" bei Fiskalpakt ohne verfassungsrechtlich nötige Vollmacht des Bundespräsidenten"
Wien (OTS) - "Außenminister und ÖVP-Obmann Michael Spindelegger
hat bei den Verhandlungen um den EU-Fiskalpakt nachgewiesenermaßen
einen Verfassungsbruch begangen. Deshalb schalte ich jetzt den
Bundespräsidenten und Parlamentspräsidentin Prammer ein. Zusätzlich
wird ein unabhängiges Gutachten das Fehlverhalten Spindeleggers
nachweisen", erklärte heute der stellvertretende Klubobmann des BZÖ
NRAbg. Stefan Petzner bei einer Pressekonferenz in Wien. Spindelegger
habe "die Verfassung gebrochen, den Bundespräsidenten ausgeschalten
und das Parlament falsch informiert".
Der Fiskalpakt sei ein Staatsvertrag bzw. völkerrechtlicher Vertrag
und Spindelegger benötige daher auf Basis der Bundesverfassung für
Verhandlungen eine Vollmacht des Bundespräsidenten. Dieser Antrag an
den Bundespräsidenten sei am 10. Jänner 2012 erfolgt, Heinz Fischer
habe die Vollmacht am 12. Jänner erteilt und am 16. Jänner wurde das
Parlament informiert, so Petzner, der dafür die schriftlichen Beweise
vorlegte. Es habe aber vorher bereits drei Verhandlungsrunden zum
Fiskalpakt gegeben; nämlich Ende Dezember/Anfang Jänner sowie am 6.
Jänner und am 12. Jänner. Spindelegger habe daher bewiesenermaßen
ohne Vollmacht des Bundespräsidenten illegale Verhandlungen geführt,
damit die Verfassung gebrochen und noch dazu das Parlament falsch
informiert, dem er fälschlicherweise schrieb, die Verhandlungen
würden erst aufgenommen.
Der stellvertretende BZÖ-Klubobmann kündigte deshalb an drei Schritte
zu setzen: Erstens werde er sich schriftlich an Bundespräsident Heinz
Fischer wenden und diesen "als Hüter der Verfassung" um sein
sofortiges Einschreiten ersuchen. Zweitens werde er
Parlamentspräsidentin Barbara Prammer ebenfalls schriftlich ersuchen,
in Sachen Falschinformation des Parlaments aktiv zu werden. Drittens
habe er, Petzner, ein Gutachten angefordert, um auch von
Verfassungsjuristen schriftlich die Bestätigung für das rechtswidrige
Vorgehen Spindeleggers zu haben. "Die mündlichen Erstauskünfte von
Verfassungsjuristen und Experten stellen einhellig klar, dass es sich
um einen klaren Verfassungsbruch von Michael "Schwindelegger"
handelt", so Petzner.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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