OTS0030   2. Feb. 2012, 09:06

Öffentliche Wirtschaft begrüßt Subsidiaritätsrüge des Bundesrats

Geplante EU-Richtlinie über Konzessionen gefährdet Daseinsvorsorge


Der Verband der Öffentlichen Wirtschaft (VÖWG) als
Teil der europäischen Sozialpartner begrüßt die gestern beschlossene
Subsidiaritätsrüge im Bundesrat zur geplanten Richtlinie der
EU-Kommission über die Konzessionsvergabe. Schließlich hat sich der
VÖWG im vorgelagerten Meinungsbildungsprozess maßgeblich eingebracht.

"Die Vergabe von Konzessionen in der Daseinsvorsorge - etwa in der
kommunalen Wasserwirtschaft - ist besonders sensibel. Es ist zu
befürchten, dass die geplante EU-Richtlinie die Märkte der
Daseinsvorsorge für private Anbieter verstärkt öffnet. Daher ist das
Frühwarnsystem der Subsidiaritätsrüge ein gutes Instrument und stärkt
mit Hilfe der nationalen Parlamente die Versorgung mit
lebensnotwendigen Gütern. Der Vertrag von Lissabon zeigt seine
Wirkung", sagt VÖWG-Präsidentin Renate Brauner.
VÖWG-Geschäftsführerin Heidrun Maier-de Kruijff ergänzt: "Eine
praxisgerechte Handhabung von Unionsrecht ist für die Daseinsvorsorge
in Europa essentiell. Die Gestaltungsfreiheit öffentlicher Stellen
darf nicht weiter eingeengt werden".

Der VÖWG halte bei Dienstleistungskonzessionen keine weiteren
Rechtsakte auf europäischer Ebene für notwendig, da die bestehende
Judikatur des Europäischen Gerichtshofes sowie die primärrechtlichen
Grundprinzipien bereits für ausreichende Rechtssicherheit sorgen
würden, so Maier-de Krujiff.

Der VÖWG vertritt die Interessen der öffentlichen Wirtschaft,
insbesondere der Daseinsvorsorge und stellt die österreichische
Sektion des europäischen Zentralverbands der Öffentlichen Wirtschaft
(CEEP). Dieser ist Teil der anerkannten, sektorenübergreifenden
europäischen Sozialpartner (EGB, Businesseurope).

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0030 2012-02-02 09:06 020906 Feb 12 VGW0001 0236



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