- 30.01.2012, 12:36:34
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BZÖ-Petzner fordert Einschreiten Fischers nach Spindeleggers Verfassungsbruch und Falschinformation des Parlaments
Wien (OTS) - Mit einem Eklat endete der EU-Hauptausschuss vom
vergangenen Freitag nachdem der stellvertretende BZÖ-Klubobmann
NRAbg. Stefan Petzner Außenminister Spindelegger den Bruch der
Österreichischen Bundesverfassung und die Falschinformation des
Parlaments vorgehalten hat. Nach weiteren Prüfungen des Sachverhaltes
durch Juristen über das Wochenende gibt Petzner dazu heute bekannt:
"Meine Vorhalte auf Basis zahlreicher Schriftstücke haben sich
bestätigt. Spindelegger hat die Verfassung gebrochen und das
Parlament belogen."
Zum Sachverhalt selbst führt Petzner aus: Laut Österreichischer
Bundesverfassung obliegt dem Bundespräsidenten das Vertretungsrecht
der Republik Österreich nach außen: "Der Bundespräsident vertritt die
Republik nach außen (\x{2588}) und schließt Staatsverträge ab." Vor diesem
Hintergrund braucht es, sollte der Bundespräsident verhindert sein,
für die Verhandlung von Staatsverträgen wie den laufenden
EU-Fiskalpakt und von völkerrechtlichen Verträgen eine Vollmacht des
Bundespräsidenten, um Verhandlungen im Namen der Republik Österreich
führen zu können. Seitens des Außenministeriums gab es auch einen
entsprechenden Antrag im Ministerrat vom 10. Jänner 2012: "Im
Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für
Finanzen stelle ich daher den Antrag, die Bundesregierung wolle dem
Bundespräsidenten vorschlagen, die oben angeführten Personen zu
Verhandlungen über einen Vertrag über eine Verstärkung der
Wirtschaftsunion zu bevollmächtigen." Diese Vollmacht wurde seitens
des Bundespräsidenten am 12. Jänner 2012 erteilt und in der Folge
seitens des Außenministers das Parlament am 16. Jänner 2012 darüber
informiert, dass "der Herr Bundespräsident am 12. Jänner 2012 die
Vollmacht zur Aufnahme der Verhandlungen über einen Vertrag über eine
Verstärkung der Wirtschaftsunion erteilt hat." Und weiter: "Die
Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich beginnen."
Das Problem: Im Namen der Republik wurde, wie dem BZÖ vorliegende
Dokumente beweisen, bereits Ende Dezember/Anfang Jänner eine erste
Verhandlungsrunde über den Fiskalpakt, am 6. Jänner 2012 eine zweite
und am 12. Jänner 2012 eine dritte Verhandlungsrunde über den
EU-Fiskalpakt geführt. Dazu Petzner: "Das heißt, der Bundespräsident
wurde ignoriert, indem gleich drei mal illegale Verhandlungen geführt
wurden - ohne Vollmacht auf Basis der Bundesverfassung durch den
Bundespräsidenten. Und die österreichische Bundesverfassung wurde
gebrochen, weil die verfassungsrechtlich nötige Vollmacht des
Bundespräsidenten nicht bzw. zu spät eingeholt wurde. Nicht zuletzt
hat Spindelegger das Parlament belogen, indem er im angeführten
Schreiben an Nationalratspräsidentin Prammer vom 16. Jänner 2012
behauptet, die Verhandlungen würden ehestmöglich erfolgen - obwohl zu
diesem Zeitpunkt bereits drei, noch dazu illegale Verhandlungsrunden
stattgefunden haben!"
Der stellvertretende BZÖ-Klubobmann fordert daher den
Bundespräsidenten als Hüter der Österreichischen Bundesverfassung
umgehend auf, gegen diesen Verfassungsbruch Spindeleggers und die
Ausschaltung des Bundespräsidenten vorzugehen. Auch die
Nationalratspräsidentin sei umgehend gefordert, die nachweisbare
Falschinformation des Parlaments durch Spindelegger zu ahnden.
Vordringlich aber habe Spindelegger selbst massiven Erklärungsbedarf,
so Petzner: "Denn sein im EU-Hauptausschuss vorgebrachtes Argument,
es brauche nur für den Abschluss von Staatsverträgen die Vollmacht
des Bundespräsidenten, nicht jedoch für Verhandlungen ist laut
Auskunft mehrerer Juristen falsch. Nicht zuletzt beweist dies
Spindelegger selbst, indem er sowohl in seinem Antrag an den
Ministerrat als auch in seinem Schreiben an den Nationalrat
ausdrücklich von der erteilten Vollmacht des Bundespräsidenten FÜR
VERHANDLUNGEN über den EU-Fiskalpakt spricht. Wenn es diese Vollmacht
für Verhandlungen durch die Verfassung gar nicht braucht, wie Sie
behaupten Herr Spindelegger, warum stellen Sie dann im Ministerrat
einen solchen Antrag?"
Als Bekräftigung seines Vorhaltes führt Petzner dazu exemplarisch
einen Ministerratsvortrag des Außenministers vom Februar 2009 an,
wozu es betreffend der Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen
zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem
Ministerkabinett der Ukraine heißt: "Aufgrund personeller Änderungen
und des festgestellten Erfordernisses, das geplante Abkommen als
Staatsvertrag abzuschließen, ist die EINHOLUNG EINER
VERHANDLUNGSVOLLMACHT durch den Bundespräsidenten ERFORDERLICH."
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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