- 27.01.2012, 17:00:08
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Datenschutz in Europa soll vereinheitlicht und gestärkt werden
Vorstellung und Diskussion der EU-Vorschläge anlässlich des 6. Europäischen Datenschutztages im Bundeskanzleramt
Wien (OTS) - Heute, Freitag, wurden im Wiener Bundeskanzleramt
anlässlich des 6.Europäischen Datenschutztags die Vorschläge der
Europäischen Kommission zur Vereinheitlichung des Datenschutzrechts
vorgestellt und diskutiert. Am Podium nahmen Thomas Zerdick von der
Europäischen Kommission, GD Justiz, Eva Souhrada-Kirchmayer,
geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission, Johann Maier,
Vorsitzender des Datenschutzrates und Gerhard Hesse, Leiter des
Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Platz.
Thomas Zerdick stellte die aktuellen Vorschläge der EU vor.
Ausgangspunkt für die Europäische Kommission sei dabei das
Inkrafttreten der EU-Grundrechtscharta mit dem Lissabon-Vertrag
gewesen: "Mit dem Artikel 8 der Grundrechte-Charta haben wir in der
EU ein eigenes Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner
personenbezogenen Daten festgeschrieben. Daraus ergibt sich die neue,
verstärkte Zuständigkeit der EU im Datenschutz", so Zerdick.
Die zahlreichen Einzelregelungen auf europäischer und nationaler
Ebene sollen künftig durch einen einheitlichen Rechtsrahmen ersetzt
werden. "Die Kommission hat dafür eine Grundsatzverordnung
vorgeschlagen, weil diese unmittelbar in den Mitgliedstaaten
anwendbar ist. Damit können wir nicht nur die Rechtssicherheit
erhöhen, sondern auch einen effizienter funktionierenden Binnenmarkt
gewährleisten", sagte Zerdick. Denn für international agierende
Unternehmen sei es sehr aufwendig, 27 Datenschutzgesetze zu
überblicken. Durch eine Harmonisierung und die Reduktion von
administrativen Belastungen sei ein Sparpotential von rund 2,3
Milliarden Euro gegeben.
Der Grundrechtsschutz werde jedenfalls gestärkt: Den Bürgerinnen und
Bürgern solle der Zugang zu Informationen und zu Aufsichtsbehörden
erleichtert werden. Sofern die Zustimmung als Rechtsgrundlage
herangezogen würde, müsse diese in Hinkunft ausdrücklich erfolgen.
Darüber hinaus gebe es noch andere Rechtsgrundlagen für die
Verarbeitung von Daten, etwa gesetzliche Ermächtigungen in einem
öffentlichen Interesse. Alle Bürgerinnen und Bürger solle zudem das
"Recht auf Vergessenwerden" zukommen, also das Recht, ihre eigenen
Daten löschen zu lassen, wenn kein legitimer Grund für eine
Speicherung bestehe, erklärte Zerdick.
Die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten sollen laut
Kommissionsvorschlag in ihrer Rolle gestärkt werden und
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen erhalten. Und zwar nicht nur im
Mitgliedstaat, sondern überall, wo es gelte, europäisches Recht
durchzusetzen.
Das Gesamtpaket der EU-Kommission zum Datenschutz, das auch eine
Richtlinie für die Bereiche Polizei und Justiz enthält, werde nun vom
Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten behandelt werden. Als
optimistisches Zieldatum für die Verabschiedung nannte der
Kommissionsexperte Ende 2012.
Eva Souhrada-Kirchmayer, die seit kurzem auch Datenschutzbeauftragte
des Europarates ist, warf die Frage auf, wie angesichts der
Neuerungen die nationale Datenschutzbehörde von morgen aussehen
werde. Im Vorschlag der Europäischen Kommission ortete sie eine
beachtliche Ausweitung der Kompetenzen und Aufgaben für die
Datenschutzbehörde. "Doch die Zukunft der Datenschutzkommission in
Österreich ist so ungewiss wie noch nie", sagte sie. So sei noch ein
Vertragsverletzungsverfahren der EU Kommission wegen mangelnder
Unabhängigkeit der Datenschutzkommission anhängig - diese sei zwar
weisungsfrei, aber deren Geschäftsstelle sei im Bundeskanzleramt
angesiedelt. Zudem sehe die geplante Novellierung der
Verwaltungsgerichtsbarkeit überhaupt die Auflösung der Behörde vor.
"Es bedarf nun einer politischen Entscheidung, wie viel uns das Recht
auf Privatsphäre wert ist", betonte Souhrada-Kirchmayer.
Auch der Vorsitzende des Datenschutzrates Johann Maier forderte ein
Umdenken: "Die Datenschutzkommission ist ein Grundpfeiler des
Grundrechtsschutzes. Aber nur vier Prozent der Bevölkerung wissen,
dass es sie gibt." Man müsse daher diese Aufsichtsbehörde so
ausstatten, damit sie für die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit
sorgen könne. Denn auch die Verantwortung der Nutzer müsse
herausgestellt werden, die Debatte über das Grundrecht auf
Privatsphäre müsse breit geführt werden. "Das ist eine
Bildungsaufgabe, die schon in der Volksschule beginnen muss, denn
zwei Drittel der der 6 bis 13-Jährigen sind täglich online und
hinterlassen ihre Spuren."
Zufrieden zeigte sich Maier mit der Vereinheitlichung des
Europäischen Rechtsrahmens. Viele der Forderungen des
österreichischen Datenschutzrates seien eingeflossen. Wermutstropfen
sei nur, dass nicht auch die Bereiche Justiz und Polizei in der
Verordnung erfasst würden, sondern dafür eine eigene Richtlinie, die
erst national umgesetzt werden müsse, vorgesehen ist.
Bilder von dieser Veranstaltung sind über das Fotoservice des
Bundespressedienstes, http://fotoservice.bundeskanzleramt.at,
kostenfrei abrufbar.
Rückfragehinweis:
Mag. Johann Maier Abgeordneter zum Nationalrat Vorsitzender des Datenschutzrates Tel.: 0676/6203070 E-mail: [email protected] Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer Leiterin der Geschäftsstelle der Datenschutzkommission Tel.: 0664/6106244 E-Mail: [email protected]
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