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OTS0188   25. Jan. 2012, 13:54

Ludwig fordert klare gesetzliche Regelungen damit Wohnen auch für private MieterInnen leistbar bleibt.


In Wien werden jährlich rund 20.000 Wohnungen des
privaten Sektors neu vermietet. Aufgrund fehlender oder unklarer
bundesgesetzlicher Regelungen und mangelnder Transparenz im
Richtwertsystem steigen die Kosten bei privaten Vermietungen stärker
an als die Löhne. Das zeigt eine heute von der AK präsentierte
Analyse der Mikrozensus-Daten der Statistik Austria. "Dieser
Entwicklung kann wirkungsvoll nur durch eine bundesgesetzliche
Regelung entgegengewirkt werden. Das Mietrechtsgesetz sollte die
Mieterinnen und Mieter vor der Preis-Willkür der Vermieter und
Hauseigentümer schützen. Gerade beim Preis- und Kündigungsschutz
herrscht dringender Handlungsbedarf. Die Bürgerinnen und Bürger haben
ein Recht auf klare gesetzliche Regelungen, die fair und transparent
sind und eine hohes Maß an Rechtssicherheit bieten", so dir Forderung
von Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig Wiens Wohnbaustadtrat
Michael Ludwig.
Die derzeit geltende Rechtslage führe dazu, dass immer weniger
Mietverhältnisse in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen. Dadurch
würden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder
teilweise entzogen, so Ludwig. ****

Mehr als 60 Prozent aller privaten Neuvermietungen sind befristet,
die durchschnittliche Befristungsdauer liegt unter fünf Jahren. "Nur
bei Vorliegen bestimmter Gründe - wie etwa bei Eigenbedarf - sollte
die Möglichkeit einer Befristung vorgesehen sein. Der
Befristungsabschlag von 25 Prozent kommt in der Praxis nicht zum
Tragen", hält Ludwig fest. Hier bedürfe es entsprechender Regelungen,
wie sie etwa in der BRD bereits umgesetzt seien, so Wiens
Wohnbaustadtrat.

Wohnkosten durch Begrenzung der Zuschläge senken

Die für Richtwertmietverhältnisse relevanten Zu- und Abschläge
müssen in Mietverträgen weder angeführt noch begründet werden, es
können von Vermietern de facto neue erfunden werden. "Aufgrund der
Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für
Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche
Zuschläge zur Anwendung kommen. Durch eine Vielzahl von Zuschlägen
kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gerechtfertigt werden -
damit wird das Ziel, die Mieten zu begrenzen, weit verfehlt", führt
Ludwig aus.
Die Zuschläge würden zwar intensiv genutzt, die im Gesetz
vorgesehenen Abschläge jedoch faktisch nicht angewendet, stellt der
Wohnbaustadtrat fest. Neben den notwendigen Bestimmungen zur
transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren
verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig
Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge
kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und
am privaten Sektor nicht weiter willkürlich in die Höhe getrieben
werden", so Ludwig: "Die Summe der Zu- und Abschläge soll klar
begrenzt werden und im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit
verpflichtend auch im Mietvertrag festgehalten werden müssen."

Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Die Stadt Wien bietet mit der Schlichtungsstelle der MA 50
eineunabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der
Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich
der Mietzinsüberprüfungen. Unterstützt wird die Schlichtungsstelle
dabei
von der MA 25, die in ihrem Auftrag Gutachten zur Überprüfung der
erlaubten Zinse erstellt. So wurden bei der Schlichtungsstelle 2011
insgesamt rund 5800 Verfahren bearbeitet. 93,6 Prozent aller
Hauptmietzinsverfahren und 77 % der
Betriebskostenüberprüfungsverfahren entfielen auf den privaten
Wohnungsmarkt.

Abschließend betont Wohnbaustadtrat Ludwig: "Im geförderten Wiener
Wohnbau oder im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es
keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen
Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt."
Die hohe Anzahl geförderter Wohnungen - 220.000 Gemeindewohnungen und
mehr als 200.000 gefördert errichtete - wirken damit preisdämpfend
auf den gesamten Wiener Wohnungsmarkt.

Service

MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 01/4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle (Schluss) kau

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Rückfragehinweis: Christian Kaufmann
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01/4000-81277
christian.kaufmann@wien.gv.at

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