• 25.01.2012, 12:28:42
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Mitterlehner/Karl: Neues Gesetzespaket für mehr Wettbewerb in Österreich

Reform des Wettbewerbs- und Kartellrechts für schlagkräftigere Behörden und mehr Transparenz - Eventueller Preismissbrauch bei Strom und Gas künftig leichter nachweis- und verhinderbar

Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und
Justizministerin Beatrix Karl haben eine aus drei Gesetzen bestehende
Reform des Wettbewerbs- und Kartellrechts erarbeitet. Die
entsprechenden Novellen wurden am Mittwoch in die fünfwöchige
Begutachtung geschickt. "Unser Gesetzespaket schafft schlagkräftigere
Wettbewerbsbehörden und nützt Wirtschaft und Konsumenten. Mehr Markt,
Wettbewerb und Transparenz führen zu niedrigeren Preisen", betonte
Mitterlehner bei einer Pressekonferenz mit Justizministerin Karl am
Mittwoch. "Es geht um mehr Transparenz, mehr Durchschlagskraft des
Kartellgesetzes und gleiche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen.
Das ist letztlich im Interesse aller: Es ist gut für Unternehmen, gut
für Konsumenten, gut für Österreich", so Karl.

Stärkung der BWB / Neue Kronzeugenregelung

Die Novelle des Wettbewerbsgesetzes stärkt die
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) als schlagkräftige Aufgriffs- und
Ermittlungsbehörde. "Ihre Ermittlungsbefugnisse werden an jene der
EU-Kommission angeglichen und Auskunftsverlangen können künftig
schneller, nämlich per Bescheid, durchgesetzt werden", betont
Mitterlehner. Bisher war die BWB in diesem Bereich eingeschränkt,
weil eine Anrufung des Kartellgerichts notwendig war. Künftig kann
die BWB auch Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 Euro für
Auskunftsverweigerungen sowie unrichtige, irreführende oder
unvollständige Auskünfte verhängen.

Mit einer weiteren Neuregelung wird ein zusätzlicher Anreiz für
Kronzeugen geschaffen: Der komplette Erlass der Geldbuße für das
Unternehmen ist selbst dann möglich, wenn die BWB bereits einen
Verdacht hat und der Kronzeuge erst danach Beweise vorlegt, die ein
Vorgehen gegen das Kartell ermöglichen. Bisher kam es in einem
solchen Fall nur zu einer Minderung der später fälligen Geldbuße. Mit
der jetzigen Reform erfolgt hier eine Anpassung an die auf EU-Ebene
geltende Kronzeugenregelung. Darüber hinaus werden die Rechte der BWB
bei Hausdurchsuchungen ausgeweitet und die Zusammenarbeit mit den
Sicherheitsbehörden intensiviert.

Vorgesehen ist zudem die gesetzliche Verankerung eines
Wettbewerbs-Monitorings. Einen konkreten Vorschlag dafür soll nun die
Wettbewerbskommission, in der neben der Bundesregierung die
Sozialpartner vertreten sind, erarbeiten.

Reformen im Strom- und Gasbereich: Umkehr der Beweislast nach
deutschem Vorbild

Die Novelle des Nahversorgungsgesetzes soll dafür sorgen, dass die
Wettbewerbsbehörden einen eventuellen Preismissbrauch durch
marktbeherrschende Versorger im Strom- und Gasbereich künftig
leichter nachweisen bzw. verhindern können. "Unser Vorbild für diese
Neuregelung ist Deutschland. Dort hat sich eine entsprechende
Regelung, die eine Umkehr der Beweislast in Verfahren vorsieht,
bewährt", betont Mitterlehner. Künftig sollen die zuständigen
Wettbewerbsbehörden nur noch den Nachweis erbringen müssen, dass die
Preise höher sind als auf einem vergleichbaren Markt, und dann ein
Verfahren einleiten können. Darin muss das betroffene
Energieversorgungsunternehmen nachweisen, ob und inwiefern die
höheren Preise auch sachlich gerechtfertigt sind. Die entsprechende
Bestimmung im Nahversorgungsgesetz wird gemäß Begutachtungsentwurf
von Juli 2012 bis Dezember 2016 befristet, damit eine
Evaluierungsmöglichkeit gegeben ist.

Wirksamere Aufsicht, mehr Transparenz, bessere
Durchsetzbarkeit

Der vorliegende Entwurf des Kartellrechts beruht auf drei
wesentlichen Eckpfeilern: noch wirksamere und noch transparentere
Aufsicht; mehr Transparenz für Konsumenten und Unternehmen; bessere
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen Kartellrechtssünder. "Um die
Aufsicht im Kartellrecht noch wirksamer zu gestalten, schließen wir
bisher vorhandene Schlupflöcher", so die Justizministerin. Bis jetzt
wurden Kartelle erst vom Gesetz erfasst, wenn sie einen gewissen
Schwellenwert an Marktdominanz erreicht hatten. So konnten
beispielsweise Preisabsprachen in einigen Fällen nicht geahndet
werden. In Zukunft können im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage
keinesfalls Preisabsprachen, die Einschränkung der Erzeugung oder des
Absatzes oder die Aufteilung der Märkte vom Kartellverbot ausgenommen
werden.

"Um mehr Transparenz für Konsumenten und Unternehmen zu schaffen
sollen künftig Entscheidungen des Kartellgerichts von Amtswegen und
ohne Kostenersatz in der Ediktsdatei veröffentlicht werden. Häufig
fehlten den Geschädigten bisher die notwendigen Informationen, um
ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Mit dieser Regelung
und einer besseren Durchsetzbarkeit von Ansprüchen schaffen wir
Abhilfe", betont Karl. Es wird eine eigene konkretisierende
Bestimmung eingeführt, um ein wirksames zivilrechtliches
Sanktionensystem aufzubauen.

Auch bei der Frage nach der Höhe des Schadenersatzes gibt es
wesentliche Verbesserungen: Bei der Entscheidung über den Umfang des
Schadens kann der anteilige Gewinn des Unternehmens berücksichtigt
werden. Schon ab Eintritt des Schadens (nicht wie bisher ab Kenntnis
von Schaden und Schädiger) hat das Unternehmen die
Schadenersatzforderung des Geschädigten zu verzinsen. Und
Schadenersatzansprüche können künftig nicht mehr durch lange
Verfahren verjähren: Die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs wird
durch ein Verfahren vor dem Kartellgericht, vor der Europäischen
Kommission oder vor der Wettbewerbsbehörde gehemmt. "Wir stellen mit
diesem Gesetzesvorschlag einen gut funktionierenden Wettbewerb klar
in den Mittelpunkt. Denn fairer Wettbewerb ist gut für Wirtschaft und
Konsumenten", schloss Karl.

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Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
      Pressesprecherin des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer
      Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34
      mailto:[email protected]
      www.bmwfj.gv.at
   
   Bundesministerium für Justiz
      Christian Wigand, M.A., M.A.I.S.
      Pressesprecher der Bundesministerin
      1070 Wien, Museumstraße 7
      Tel.: +43 1 52152 2263, Fax: +43 1 52152 2730
      mailto: [email protected]

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