- 23.01.2012, 12:06:32
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FPÖ-Lausch: Willkürlichem Handeln gegen einzelne Exekutivbeamte muss Riegel vorgeschoben werden
Unwiderrufliche Schlechterstellung von einzelnen Beamten der Exekutive durch Vorgesetzte muss ein Ende finden - Dieser Passus im BDG nicht mehr zeitgemäß
Wien (OTS) - FPÖ-NAbg. Christian Lausch fordert, dass einem
politisch motivierte Handeln gegen einzelne Exekutivbeamte nun
endlich ein Riegel vorgeschoben werden muss. "Es kommt immer wieder
vor, dass Beamten der Exekutive willkürlich Steine in den Weg gelegt
werden. Gegen schriftliche Ermahnungen oder Belehrungen stehen den
einzelnen Exekutivbeamten keine Rechtsmittel zur Verfügung. Diese
wirken sich negativ auf das Fortkommen der Beamten aus, und somit
sind einem etwaigen Missbrauch, diversen Fehlentscheidungen sowie
einer auch parteipolitischen Postenbesetzung Tür und Tor geöffnet",
so Lausch.
Lausch hat einen Antrag eingebracht, um diesen Missstand auszumerzen
und mehr Schutz für alle Exekutivbeamten gegen
Tatsachenentscheidungen von Einzelpersonen, welche nicht mehr
rückgängig gemacht werden können, und sich ewig im Personalakt
befinden, sicher zu stellen. "Wenn Ermahnungen oder Belehrungen von
Vorgesetzten in den Personalakt beigelegt werden, können diese nicht
mehr gelöscht werden. Diese Schriftstücke wirken sich im Regelfall
für den einzelnen Beamten negativ aus. Eine subjektiv festgestellte,
lapidare Dienstrechtsverletzung wird dem Beamten drei Jahre negativ
vorgehalten und bleibt ein Dienstleben lang in seinem Personalakt.
Dieser Umstand und die Tatsache, dass der betroffene Beamte keinerlei
Rechtsmittel gegen diese Einzelentscheidung hat, sind aus Sicht der
österreichischen Rechtsstaatlichkeit der eigenetliche Skandal und
erfordern aus meiner Sicht eine sofortige Gesetzesänderung", so
Lausch weiter.
Der FP-Nationalratsabgeordnete und Dienststellenausschussobmann der
größten Justizanstalt Österreichs, fordert ein sofortiges Umdenken
bei dieser Gesetzesstelle. "In der gesamten österreichischen
Rechtsprechung ist ein Rechtsmittel zulässig. In der
Strafgerichtsbarkeit und bei allen Verwaltungsübertretungen, kann
jeder Urteile, Bescheide und Beschlüsse bekämpfen. Das
Beamtendienstrechtsgesetz ist in diesem Sinne völlig veraltet und es
ist untragbar, dass unseren Beamten in diesem Fall kein Rechtsmittel
zur Verfügung steht. Solche Gesetze dienen als Motivationskiller, und
führen nur zu Demotivation und Burnout-Syndromen, die meist in langen
Krankenständen oder Frühpensionierungen enden. Deshalb wollen wir
diesen Teil des Beamtendienstrechtsgesetzes ändern und die Rechte der
betroffenen Beamten an die übrige österreichische Rechtsprechung
angleichen", so Lausch abschließend.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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