• 23.01.2012, 11:07:52
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FMA-Bericht zum 4. Quartal 2011 der österreichischen Prospektaufsicht

Wien (OTS) - Das schwierige Marktumfeld wirkte sich im Laufe des
Jahres 2011 auch auf die Prospektbilligungen und auf die
Emissionstätigkeit in Österreich aus. Im 4. Quartal 2011 wurde dies
vor allem an der Anzahl der Nachträge deutlich, welche um rund ein
Drittel im Vergleich zum 3. Quartal 2011 sowie zum Vergleichszeitraum
des Vorjahres anstieg. Das geht aus dem heute erstmals von der
Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlichten Quartalsbericht der
österreichischen Prospektaufsicht hervor.

Zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2011 wurden insgesamt 28
Billigungen (Dividendenwert- und Nicht-Dividendenwertprospekte) von
der Prospektaufsicht ausgesprochen, das bedeutet eine Billigung mehr
als im 3. Quartal 2011. Somit wurde die rechtliche Möglichkeit
geschaffen, Wertpapiere in einem maximalen Volumen von rund 3,8
Milliarden Euro zu begeben. 21 Nachträge wurden veröffentlicht und
gebilligt; zwei Emittenten zogen ihren Antrag auf Billigung eines
Prospektes zurück bzw. brachen das Angebot während der
Zeichnungsfrist wegen mangelnder Marktresonanz ab.
Insgesamt wurden im Jahr 2011 104 Prospekte (2010: 100) und 65
Nachträge gebilligt (2010: 48) sowie sieben Anträge auf Billigung
zurückgezogen (2010: 7).

Im Hinblick auf die Emissionstätigkeit ist vor allem der Rückgang
der Basisprospekte von zwölf im 3. Quartal auf zwei im 4. Quartal
auffällig. Ein Basisprospekt schafft das Gerüst für die Emission
vieler ähnlich strukturierter Wertpapiere, bei denen einzelne
Angebotsbedingungen erst kurz vor deren Emission festgesetzt werden
können. Die Anzahl der den Kapitalmarkt in Anspruch nehmenden
Emittenten in der Kategorie Wohnbaubanken stieg von zwei im 3.
Quartal auf fünf im 4. Quartal an. In Relation dazu blieb die
Emissionstätigkeit bei Anleihen (Q3: 1, Q4: 0) und IPO's,
Kapitalerhöhungen und Listingprospekten (Q3: 1, Q4: 2) in etwa
gleich.

Im Gesamtjahr 2011 ist vor allem der Rückgang der von der FMA
gebilligten Anleiheprospekte von sieben (2010) auf zwei nennenswert.
Bei den Basisprospekten und IPO's, Kapitalerhöhungen und
Listingprospekten kam es zu einem leichten Anstieg. Die Anzahl der
Prospekte der Wohnbaubanken blieb gleich.

Wird ein Prospekt oder ein erforderlicher Nachtrag in einem
EWR-Mitgliedstaat gebilligt, ist dieser während seiner Gültigkeit
auch in allen anderen EWR-Mitgliedstaaten für ein öffentliches
Angebot oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt
zulässig. Voraussetzung dafür ist eine Notifikation an die zuständige
Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats - in Österreich an die FMA.
Dabei zeigte sich ein starker Rückgang von 102 Notifikationen im 3.
Quartal auf 61 im 4. Quartal. Bei den Nachträgen kam es zu einem
starken Anstieg von 548 auf 983.

Im Jahr 2011 wurden 386 eingehende Notifikationen verzeichnet, was
einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die
Nachträge stiegen von 1.789 auf 2.482. Der Großteil der eingehenden
Notifikationen wurde der FMA von den zuständigen Behörden in
Luxemburg und Deutschland übermittelt.

Eine Aufgabe der Prospektaufsicht ist auch, Verstöße im
Zusammenhang mit öffentlichen Angeboten und der Bewerbung von
Wertpapieren oder Veranlagungen sowie Verstöße gegen die
Veröffentlichungs-, Melde- und Hinterlegungsverpflichtungen des
Kapitalmarktgesetzes, festzustellen. Dadurch kam es im 4. Quartal zu
elf Verwaltungsstrafverfahren und fünf Anzeigen an die
Staatsanwaltschaft. Im gesamten Jahr 2011 waren es 39
Verwaltungsstrafverfahren und 25 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter
http://www.ots.at/redirect/prospektaufsicht

Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-5106
Tel.: +43/(0)676/882 49 516

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMA

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