- 19.01.2012, 13:03:43
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- OTS0165 OTW0165
Elektrogeräte-Recycling: Erleichterung für Elektrohändler
Heute Beschluss im EU-Parlament zur Elektroaltgeräterichtlinie - gemischte Gesamtbilanz
Wien (OTS/PWK034) - Neuerungen im Umgang mit Alt-Elektrogeräten
bringt die aktuelle Überarbeitung einer EU-Richtlinie, die heute vom
Plenum des EU-Parlaments besiegelt wurde und jetzt nur mehr eines
formellen Ratsbeschlusses bedarf. Ein wichtiger Punkt für den
heimischen Handel ist die Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten. Die
Richtlinie legt genau fest, welche Geräte von Elektrohändlern auch
"0:1", also ohne gleichzeitigen Kauf eines neuen Gerätes,
zurückgenommen werden müssen.
"Es handelt sich um Kleinstgeräte mit maximal 25 Zentimeter
Kantenlänge, Kühlschränke und Herde sind also davon ausgenommen",
hält Stephan Schwarzer, WKÖ-Abteilungsleiter für Umwelt- und
Energiepolitik, fest. "Ich freue mich, dass es gelungen ist, in
dieser für unseren Elektrohandel so heiklen Frage klare Lösungen zu
finden." Neben der Gerätegröße konnte auch die Größe für
verpflichtete Geschäfte in der Richtlinie selbst verankert werden.
Schwarzer: "Das gibt Rechtssicherheit, auch wenn uns die Schwelle mit
400 Quadratmetern noch etwas zu niedrig ist. Das Allerwichtigste für
die Wirtschaft: Mitgliedstaaten können diese sogenannte
0:1-Händlersammelpflicht für Kleinstgeräte durch ein Sammelsystem
ersetzen, das mindestens genauso effektiv ist. Das sollte für
Österreich jedenfalls zutreffen".
Gesamtbilanz zur Richtlinie gemischt
Positiv ist aus der Sicht der heimischen Wirtschaft auch, dass es
bezüglich einer gesonderten "Re-use-Quote" bei den
EU-Entscheidungsträgern ein Umdenken gegeben hat: Eine solche
Wiederverwendungsquote ist in der Praxis nicht handhabbar und bleibt
daher in der Recyclingquote integriert: "Das hätte die ohnehin schon
umfangreiche Zettelwirtschaft in der Abfallwirtschaft übermäßig und
ohne wesentliche Zugewinne für den Umweltschutz aufgebläht", so
Schwarzer.
Insgesamt fällt die Beurteilung dieser EU-Revision durch die
heimische Wirtschaft gemischt aus. Wichtig ist, dass im Wege des
Versandhandels importierte Ware in gleicher Weise zu den
Recyclingkosten beiträgt wie die vom österreichischen Handel
abgegebene Ware - ob die Lösungsansätze der neuen Richtlinie dafür
ausreichen, bleibt abzuwarten.
Die Vereinfachung des Anhangs auf 6 statt 10
Elektroaltgeräte-Kategorien in mehreren Teilschritten ist
grundsätzlich zu begrüßen: "Einfach wird dies für die Praktiker in
den nächsten Jahren dennoch nicht. Ab dem Umsetzungsdatum ändern sich
die Verwertungsquoten und schließlich auch deren
Berechnungsgrundlagen alle drei Jahre", kritisiert Schwarzer ein
Zuviel an Änderungen im Elektroaltgerätebereich. (PM)
Rückfragehinweis:
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Mag. Axel Steinsberg
Telefon: +43 (0)5 90 900 4750
E-Mail: [email protected]
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