• 19.01.2012, 10:29:25
  • /
  • OTS0064 OTW0064

1. Jahr Kinderrechte in der österreichischen Verfassung brachte Stillstand und keine positiven Veränderungen

Netzwerk Kinderrechte fordert weiterhin Begleitmaßnahmen und Monitoring

Wien (OTS) - Am 20. Jänner 2011 wurde das "Bundesverfassungsgesetz
über die Rechte von Kindern" im österreichischen Nationalrat
beschlossen. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich mit seinen 34
Mitglieds-Organisationen kritisiert zum ersten morgigen Jahrestag den
bisherigen Umgang mit dem "BVG Kinderrechte".

"Wir fragen uns wirklich, welche Maßnahmen denn bislang getroffen
wurden, um dieses Verfassungsgesetz auch konkret in spürbare Praxis
umzusetzen? Was haben Kinder, Jugendliche, Eltern, armutsbetroffene
Familien, Gewaltopfer oder Kinderflüchtlinge vom BVG Kinderrechte
bisher gehört? Wo bleibt die Auseinandersetzung mit dem BVG
Kinderrechte und effektiven Möglichkeiten der Geltendmachung in der
Verwaltung, Justiz, Gesetzgebung, in Schule oder Elternberatung? Wo
bleibt der große Schwung zur Förderung der Kinderrechte in
Österreich?" fasst Mag. Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für
Menschenrechte die Kritik des Netzwerks Kinderrechte Österreich
zusammen.

"Welche Gesetze wurden bisher auf ihre Vereinbarkeit mit dem BVG
Kinderrechte explizit geprüft? Wie ist es zum Beispiel möglich, dass
unser Asyl- und Fremdenrecht weiterhin parallel zum neuen BVG
Kinderrechte besteht? Warum wird seit Jahren erfolglos über ein neues
Kinder- und Jugendhilfegesetz zwischen Bund und Ländern gestritten?"
sind praktische Beispiele dafür, dass Kinderrechte keine politische
Priorität in Österreich haben.

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) war 1992 im Zuge der
Ratifikation vom Nationalrat nicht als Verfassungsgesetz (wie zum
Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention) genehmigt worden.
Ihre unmittelbare Anwendbarkeit vor Gericht und Behörden war
ausgeschlossen. Für das BVG Kinderrechte 2011 wählten die
Regierungsparteien einen sehr selektiven Ansatz: ein allgemeiner
Anspruch auf Schutz und Fürsorge, Kindeswohl und Partizipation, das
Verbot von Kinderarbeit und Gewalt und ein Diskriminierungsverbot von
Kindern mit Behinderung sind die einzigen Bestimmungen im
Verfassungsrang. Dafür wurde ein weitreichender, der KRK nicht
entsprechender Gesetzesvorbehalt eingefügt.

"Bei der Verankerung in der Verfassung handelt es sich um eine
Erweiterung des österreichischen Grundrechtskatalogs mit einigem
Potential. Unsere ursprüngliche Kritik am Gesetzesvorbehalt, an den
fehlenden sozialen Rechten zu Armutsbekämpfung, Gesundheit, Freizeit
und Spiel, beziehungsweise den Rechten bestimmter Zielgruppen wie
etwa den Kinderflüchtlingen, müssen wir wie vor einem Jahr aufrecht
halten. Besonders problematisch ist aber das Fehlen von wirksamen
Maßnahmen zur Umsetzung des BVG in die Praxis, samt eines effektiven
Kinderrechte-Monitorings in Österreich. Kinderrechte umzusetzen,
bedeutet nicht einfach, Gesetze zu beschließen. Dafür braucht es
Geld, Strukturen, Personal und Erfolge in der Praxis", lautet die
Bestandsaufnahme des Netzwerks Kinderrechte Österreich ein Jahr nach
der Beschlussfassung des "Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte
des Kindes".

Rückfragehinweis:
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez - Mobil: 0676/88011-1016
[email protected] - www.kinderhabenrechte.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel