- 13.01.2012, 10:07:15
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GRECO-Bericht ab sofort online
Fortschritte im Strafrecht lobend erwähnt - Ostermayer für rasche Umsetzung der Empfehlungen im Bereich Parteienfinanzierung
Wien (OTS) - Ab sofort ist der Bericht der Antikorruptionsgruppe
des Europarats (GRECO) für Österreich online - und zwar auf den
Homepages des Justizministeriums und des Bundeskanzleramts jeweils in
englischer Originalversion sowie in deutscher Übersetzung. Ein
grundsätzlich gutes Zeugnis stellt GRECO dabei in ihrer 3.
Evaluierungsrunde den geprüften Bereichen Strafbestimmungen und
Parteienfinanzierung aus.
Insgesamt erhielt Österreich 21 Empfehlungen, wovon 10 das Strafrecht
und 11 die Parteienfinanzierung betreffen.
Empfehlungen im Bereich Strafrecht
Für den Zuständigkeitsbereich der Justizministerin, das Strafrecht,
wurde lobend anerkannt, dass Österreich bereits eine Palette an
Strafbestimmungen aufzuweisen hat, die viele der vorgegebenen
Standards widerspiegelt; positiv hervorgehoben werden außerdem die
Strafschärfungen durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz
2009. Justizministerin Beatrix Karl: "Die Justiz ist bei der
Korruptionsbekämpfung sehr aktiv - das Lobbyinggesetz habe ich
bereits im Herbst 2011 in den Ministerrat eingebracht, seither wird
es im Parlament behandelt. Ich gehe davon aus, dass es im März
beschlossen wird und mit 1. Juli 2012 in Kraft tritt. Mein Projekt
"Whistleblower" ist in Vorbereitung, die Kronzeugenregelung hat sich
bewährt. Außerdem hat Transparency International erst kürzlich die
Einrichtung unserer Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
gelobt, die Tschechen wollen sogar eine derartige Einrichtung nach
unserem Vorbild installieren."
Als wenig praxisgerecht kritisiert wird jedoch die relativ enge
Regelung betreffend Abgeordnetenbestechung - also die Frage, ob die
Korruptionsbestimmungen auch für Abgeordnete gelten sollen. Dazu
Karl: "Ich habe dem Parlament bereits vor einigen Monaten Vorschläge
aus dem Justizressort übermittelt. Aus meiner Sicht sind die
Mandatare - inländische sowie jene auf europäischer Ebene - voll zu
erfassen. Die Abgeordneten wollten von mir hier keine
Regierungsvorlage haben, sondern selbst einen Initiativantrag
einbringen. Das ist selbstverständlich ihr ureigenstes Recht, aber
damit ist jetzt auch das Hohe Haus am Zug."
Empfehlungen im Bereich Parteienfinanzierung
Im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung kritisiert GRECO unter
anderem, dass es keine einheitlichen Regelungen von Bund und Länder
in Bezug auf Rechenschaftspflicht, Transparenz, Kontrolle und
Sanktionen gebe. So solle insbesondere sichergestellt werden, dass
die Rechenschaftsberichte der politischen Parteien wesentlich
detaillierter als bisher Einnahmen und Ausgaben ausweisen und alle
territorialen und sonstigen Untergliederungen der Parteien umfassen.
Weiters werde empfohlen, die Spendenregelungen sowohl auf Bundes- als
auch auf Landesebene an europäische Standards heranzuführen. So wird
ein Verbot von anonymen Spenden ebenso angeregt wie die Notwendigkeit
genaue Aufzeichnungen über Spenden zu führen, die auch der
Öffentlichkeit gegenüber offenzulegen seien. Auch müsse die Rolle des
Rechnungshofes bei der Anzeige von Korruptionsfällen verbessert
werden.
Dazu Staatssekretär Josef Ostermayer: "Ich gehe davon aus, dass die
Fünf-Parteien-Gespräche zur Reform der Parteienförderung die im
Bericht enthaltenen Empfehlungen zur Verbesserung rasch aufgreifen
werden".
Der Evaluierungsbericht zu den Strafbestimmungen ist unter
www.justiz.gv.at abrufbar, auf der Seite des Bundeskanzleramtes
www.bundeskanzleramt.at findet sich der Bericht zur
Parteienfinanzierung
Rückfragehinweis:
Mag. Sabine Mlcoch Pressesprecherin der Justizministerin Tel.: 0676 89 89 1 2184 [email protected] Elvira Franta Bakk. phil. Pressesprecherin des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer Tel.: 01 531 15-2656 [email protected]
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