• 12.01.2012, 14:48:03
  • /
  • OTS0191 OTW0191

FPÖ-Stefan: Wahlrecht nur für EU-Bürger

Die Regierungsparteien und die Grünen suchen ihre verlorenen Stimmen durch Nicht-EU-Bürger auszugleichen

Wien (OTS) - "SPÖ, ÖVP und Grüne müssen schon ziemlich
pessimistisch künftigen Wahlen entgegensehen, wenn sie jetzt bereits
Pläne schmieden, wie sie ihre verlorenen Stimmen durch Bürger von
nicht EU-Staaten kompensieren können", kommentierte der freiheitliche
Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan die Meldung, wonach SPÖ,
ÖVP, Grüne und KPÖ im Grazer Gemeinderat beabsichtigen würden, das
kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger durch eine Änderung der
Bundesverfassung durchzusetzen. Auch in Wien würden SPÖ und Grüne,
hier anscheinend ohne die sonst so gerne zeitgeistige ÖVP, ein neues
Wahlrecht für Nicht-Staatsbürger anstreben, obwohl hier bereits ein
Versuch durch den Verfassungsgerichtshof unterbunden wurde. Der
Klubobmann der Grünen werde den Versuch aber laut diesem Bericht
dennoch fortsetzen, der Verfassung zum Trotz.

Insgesamt könne man diese Vorhaben allerdings als weiteren Versuch
der SPÖ und der Grünen, aber auch teilweise der ÖVP, werten, neue
Wählerschichten zu schaffen, um irgendwie die, größtenteils an die
FPÖ verlorenen Wähler zu ersetzen. Diese Parteien agierten nach dem
Motto: "Macht der Wähler nicht das, was wir wollen, tauschen wir eben
die Wähler aus", so Stefan, anstatt auch nur auf die Idee zu kommen,
einmal eine vernünftige Politik für die österreichische Bevölkerung
zu machen.

Unter diesen Umständen sei es nicht weiter verwunderlich, dass diese
Parteien den Vorstoß der FPÖ für mehr direkte Demokratie, um die
Bevölkerung besser in die Politik einzubinden, fürchteten, wie der
sprichwörtliche Teufel das Weihwasser. Denn welche Vernunft stehe
dahinter, fragt Stefan weiters, wenn staatsfremde Personen den
Staatsbürgen künftig ihre Politik vorschreiben könnten, vielleicht
sogar die Sicherheits-, Zuwanderungs- und Asylpolitik. Das käme einer
Entrechtung der österreichischen Bürger gleich. Denn über Probleme
wie einen Zebrastreifen, über Kindergartenplätze, die Fahrzeit der
U-Bahn, etc., die in der Argumentation der Agitatoren in Richtung
Wahlrecht für Drittstaatenangehörige hervorgeholt würden, könnten
Gemeinden jederzeit ihre Bewohner befragen.
"Das Wahlrecht ist ein grundlegendes Recht der Staatsbürger, in der
EU auch der Bürger anderer EU-Staaten in der Kommune, und das soll es
nach Ansicht der FPÖ im Interesse unserer Bürger auch bleiben",
schließt Stefan.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
   http://www.fpoe-parlamentsklub.at
   http://www.fpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel