- 11.01.2012, 19:06:04
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Justizopfer des "Ständestaats" sollen rehabilitiert werden Justizausschuss gibt grünes Licht für gemeinsamen S-V-G-Antrag
Wien (PK) - Österreichische Justizopfer der Jahre 1933 bis 1938
sollen rehabilitiert werden. Der Justizausschuss des Nationalrats gab
heute grünes Licht für einen gemeinsam von SPÖ, ÖVP und Grünen
ausgearbeiteten Gesetzesantrag. Damit werden alle Urteile von
ordentlichen Strafgerichten sowie von Sonder- und Standgerichten aus
der Zeit des "Austrofaschismus" rückwirkend aufgehoben, wenn die
verurteilte Tat im Kampf um ein unabhängiges und demokratisches
Österreich erfolgt ist. Ausdrücklich umfasst sind auch politische
Meinungsäußerungen. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP,
Grünen und BZÖ, nur die FPÖ äußerte sich kritisch und sprach von zum
Teil "absurden" Bestimmungen.
Im Einzelnen sind von der Rehabilitierung jene Personen umfasst, die
zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 strafgerichtlich verurteilt
oder verwaltungsbehördlich angehalten oder ausgebürgert wurden, weil
sie sich - in Wort oder Tat - für ein unabhängiges, demokratisches
und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreichs eingesetzt
haben. Damit greifen die Abgeordneten die Formulierung des
Opferfürsorgegesetzes auf. Die entsprechenden Urteile und
Entscheidungen werden nicht nur rückwirkend aufgehoben, auch ihr
Unrecht wird in einer eigenen Klausel dezidiert festgehalten. Ebenso
wird all jenen, die sich zwischen 1918 und 1938 für ein unabhängiges
und demokratisches Österreich eingesetzt haben, ausdrücklich
Anerkennung gezollt.
Über diese allgemeine Urteilsaufhebung und Rehabilitierung hinaus,
können betroffene Personen bzw. deren Ehegatten, eingetragene
Partner, LebensgefährtInnen, Verwandte in gerader Linie oder
Geschwister außerdem per Antrag eine Feststellung erwirken, dass die
Verurteilung als nicht erfolgt gilt. Die Entscheidung obliegt dem
Wiener Landesgericht für Strafsachen, wobei dieses in Zweifelsfällen
einen beim Justizministerium einzurichtenden sechsköpfigen
Rehabilitierungsbeirat zur Prüfung der Faktenlage beiziehen kann.
Entschädigungs- und Rückersatzansprüche können aufgrund des
Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetzes nicht erhoben werden.
FPÖ-Abgeordneter Johannes Hübner begründete die ablehnende Haltung
seiner Fraktion damit, dass manche Gesetzesbestimmungen "absurd"
seien. Der Zweck des Gesetzes sei vielleicht ein nobler, meinte er,
geglückt sei dieses aber sicherlich nicht. So passt seiner Ansicht
nach etwa die Diktion des Opferfürsorgegesetzes auf viele Opfer des
Ständestaates nicht, da ein großer Teil der Sozialisten damals nicht
für ein unabhängiges Österreich, sondern für einen Anschluss an
Deutschland eingetreten sei. Am stärksten hätten sich dem gegenüber
die Repräsentanten des Ständestaates für ein unabhängiges Österreich
eingesetzt.
Nicht einsichtig ist für Hübner außerdem, dass sogar noch Enkel oder
Urenkel einen Feststellungsbescheid über die Aufhebung eines Urteils
beantragen können. Seiner Meinung nach würde die vorgesehene
Generalrehabilitierung vollkommen ausreichen. Die Justiz sei
ausgelastet genug, betonte er, es bestehe kein Anlass für "virtuelle
Verfahren über historische Tatsachen".
Von den anderen vier Fraktionen wurde das Gesetz hingegen begrüßt. So
sprach Zweiter Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (V) etwa von
einem "historischen Schritt", der "mehr als herzeigbar" sei. Mit dem
Beschluss würden die Justizopfer aus der Zeit des autoritären
Ständestaats rehabilitiert. Ihm zufolge hat man bei der Formulierung
des Gesetzes bewusst an das Opferfürsorgesetz angeknüpft. Auch SPÖ-
Abgeordneter Johannes Jarolim zeigte sich erfreut, dass es nach
langen Verhandlungen zu einer Einigung gekommen sei, und wies
insbesondere auch darauf hin, dass das Gesetz neben der
Rehabilitierung auch Dank und Anerkennung für jene Personen
beinhalte, die sich in der damaligen Zeit für ein unabhängiges und
demokratisches Österreich eingesetzt hätten.
Seitens der Grünen sprachen die Abgeordneten Albert Steinhauser und
Harald Walser von einer symbolisch wichtigen Geste, auch wenn sie
bedauerten, dass der Begriff "Austrofaschismus" im Gesetz nicht
vorkomme. Das Gesetz stelle jedoch "relativ zielsicher" die
Rehabilitierung der Justizopfer der damaligen Zeit sicher, sagte
Steinhauser. Die von FPÖ-Abgeordnetem Hübner aufgestellte "These"
hält seiner Meinung nach schon allein deshalb nicht, da sich das
Opferfürsorgegesetz immer schon auf den Zeitraum 1933 bis 1945
bezogen und damit auch für die Opfer des Austrofaschismus gegolten
habe.
Den Grünen sei es auch wichtig gewesen, das Unrecht, das den Opfern
angetan wurde, klar zu benennen und den betroffenen Personen
Anerkennung auszusprechen, betonten die beiden Abgeordneten. Es
werde, so Walser, klar festgeschrieben, dass die Zeit des
Austrofaschismus eine Zeit war, in der Unrecht passiert ist.
Positiv zum Gesetzesantrag äußerte sich auch Abgeordneter Christoph
Hagen (B), der sich den Ausführungen Neugebauers weitgehend
anschloss.
Justizministerin Beatrix Karl ging auf einen von Abgeordnetem Johann
Maier (S) aufgezeigten Fall ein, bei dem es um ein Unrechtsurteil aus
der Zeit des Nationalsozialismus geht. Maier schilderte, dass laut
Landesgericht Wien ein Standgerichtsurteil gegen einen Deserteur
nicht ausdrücklich aufgehoben werden könne, weil eine schriftliche
Urteilsausfertigung fehle, obwohl der Betroffene nachweislich im
Oktober 1944 in Mauthausen hingerichtet wurde. Karl wies darauf hin,
dass das Rehabilitierungsgesetz für NS-Justizopfer eine automatische
Aufhebung sämtlicher Unrechtsurteile vorsehe und die Rehabilitation
damit "ex lege" erfolgt sei.
Mit dem Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz als miterledigt gelten
zwei Entschließungsanträge der Grünen (475/A[E] und 1400/A[E]) zum
gleichen Gegenstand. (Schluss)
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