• 04.01.2012, 09:18:42
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Feinstaub 2011

Wien (OTS) - Die Feinstaub-Belastung war 2011 ähnlich hoch wie
2010, wie vorläufige Daten des Umweltbundesamt zeigen. "Weitere
Maßnahmen sind in Zukunft notwendig, um die Feinstaubbelastung weiter
zu senken und die Grenzwerte einzuhalten", erklärt Jürgen Schneider,
Leiter des Bereichs Wirtschaft & Wirkung im Umweltbundesamt.

2011 wurden die höchsten Werte von Ende Jänner bis Anfang März
sowie im November registriert. Ähnlich hohe Feinstaub-Konzentrationen
wie 2011 wurden 2010 registriert mit Höchstwerten im Jänner, Februar
und Dezember. Deutlich niedriger hingegen fiel die PM10-Belastung in
den Jahren 2007 bis 2009 aus. Verglichen mit den Jahren 2003, 2005
und 2006 war die Feinstaub-Konzentration 2011 hingegen geringer.

Die Schwankungen sind in erster Linie auf meteorologische
Verhältnisse zurückzuführen, die vor allem im Winter die Anreicherung
von Feinstaub beeinflussen. Ausschlaggebend ist das Auftreten länger
anhaltender Hochdruckwetterlagen, die für ungünstige
Ausbreitungsbedingungen sowie für die Akkumulation von PM10 über
mehrere Tage, fallweise mehrere Wochen verantwortlich sind. Kommt es
bei Hochdrucklagen zu Wind aus Nordost bis Südost, so wird Feinstaub
oft mit dem Ferntransport aus Osten mittransportiert.

Verursacher und Maßnahmen zur Emissionsreduktion

Zu den Hauptverursachern von PM10 zählen der Verkehr, der
Hausbrand und die Industrie. Beim Verkehr ist ein Großteil auf
Diesel-Kfz und der Aufwirbelung von Straßenstaub zurückzuführen. Beim
Hausbrand sind insbesondere alte, mit Holz oder Kohle betriebene
Einzelöfen für hohen Feinstaubausstoß verantwortlich. Im Bereich
Industrie stammt ein wesentlicher Teil in den Städten aus der
Bauwirtschaft, lokal auch aus industriellen Prozessen.

Um die Feinstaub-Belastung zu reduzieren, wurden in den letzten
Jahren Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer
Ebene gesetzt, wie zum Beispiel die Förderung von Partikelfilter für
Diesel-KfZ, Tempolimits, Umrüstung kommunaler Flotten oder auch
zeitlich begrenzte lokale Fahrverbote.

Geregelt sind die Grenzwerte für Feinstaub im
Immissionsschutzgesetzt-Luft (IG-Luft). Dieses Bundesgesetz sieht die
Umsetzung von Luftreinhalte-Maßnahmen durch die Landeshauptleute vor.
Diese sind verpflichtet, zunächst eine Statuserhebung zu erstellen,
in der die Verursacher der Grenzwertüberschreitungen eruiert werden.
Die Statuserhebung bildet die Grundlage für die daraus resultierenden
Maßnahmenprogramme und -verordnungen, die von den Landeshauptleuten
erstellt bzw. erlassen werden.

Rückfragehinweis:
Sabine Enzinger, Pressestelle Umweltbundesamt
Tel: 0664/800135488, http://www.umweltbundesamt.at/news_120104

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