• 02.01.2012, 14:21:39
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FPÖ: Stefan: Gesetzliche Möglichkeiten gegen Briefwahlmissbrauch unzureichend

Laut Bericht der Justizministerin gab es trotz zahlreicher Anzeigen wegen Manipulation fast keine Verurteilungen

Wien (OTS) - Der Bericht von Justizministerin Karl (ÖVP) zu
Verurteilungen wegen Missbrauchs des Briefwahlrechts zeigt für
FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Harald Stefan einmal mehr, wie anfällig
die Briefwahl für Manipulation ist: "Dass sich laut Bundesministerin
Karl Vermutungen zwar erhärten, aber dennoch keine greifbaren Beweise
gefunden werden konnten, zeigt, wie schwammig und nebulös die
Regelung um die sogenannte Briefwahl ist." In der Tat sei es gerade
in Fällen von vermuteter Wahlmanipulation schwierig, Beweise und
unbeeinflusste Zeugen zu finden, ganz zu schweigen von der
unausgereiften Gesetzgebung in Bezug auf die Briefwahl.

Als besondere Farce sei das Inserat der ehemaligen Wiener ÖVP-Obfrau
Marek in einigen Wiener Zeitungen zu sehen, das als Aufforderung
interpretiert werden konnte, Wahlkarten nach der Wahl für die ÖVP
auszufüllen und abzuschicken. In Wahrheit sollten offenbar nur
bereits rechtzeitig vor Wahlschluss ausgefüllte Wahlkarten erst nach
dem Wahltag abgeschickt werden. Und ein solches verspätetes
Abschicken sei damals ja noch erlaubt gewesen, so der Bericht des
Justizministeriums.

Der Bericht enthalte etliche dieser Bonmots, so Stefan, vor allem
dann, wenn man eventuell manipulierte Personen darüber urteilen
lassen wolle, ob sie manipuliert wurden: "Wer würde das schon
zugeben? Auch Neo-Österreicher, die von ihren Clanchefs oder anderen
Personen unter Druck gesetzt worden sein könnten, würden das bei
einer Befragung wohl kaum angeben, ebenso wenig wie Demenzkranke."

Die einzigen zwei Schuldsprüche könnten sich daher nur auf eindeutige
Geständnisse berufen, wozu wohl die wenigsten Täter neigen würden.
Die geringen Strafmaße würden aber sofort zeigen, welchen Stellenwert
das freie, persönliche, gleiche und geheime Wahlrecht unter einer
SPÖVP-Regierung hat. "Obwohl die Schuldigen als Bürgermeister und
Ortsvorsteher verantwortungsvolle Vertrauensstellungen inne hatten,
sind beide mit leichten bedingten Strafen davon gekommen",
kritisiert Stefan. Dass die einzige Verdächtige, deren
Parteizugehörigkeit angeführt worden sei, ausgerechnet eine
freiheitliche Gemeinderätin sei, die Parteizugehörigkeit sogar der
schuldig Gesprochenen und aller anderer Verdächtiger jedoch
verschwiegen werde, runde den Bericht in typischer Form ab.

Was der Bericht hingegen klar aufzeige, sei die Lässigkeit, mit der
diese Regierung mit einem der grundlegendsten Bürgerrechte, dem
Wahlrecht, umgehe und wie unzureichend die Regelung der Briefwahl
sei. Denn auch die Änderung der Wahlordnung 2011 habe nur eine
verspätete Absendung der Wahlkarten nach der Wahl unterbunden, nicht
aber die Möglichkeiten zu Manipulation und Missbrauch, da diese
außerhalb aller Kontrollmöglichkeiten - im Familienkreis, in Heimen,
in Vereinen etc. - stattfinden würden, argumentiert Stefan

"Wenn man diese Wahlform, die ja geradezu zur Manipulation
auffordert, schon nicht abschaffen will, so soll man doch die
Gesetzgebung straffer und schärfer definieren, um eine effektive
Handhabe gegen Manipulation zu schaffen. Das Ergebnis der bisherigen
Ermittlungen bestätigt im Prinzip nur die tatsächlichen Täter und
zeigt, wie man unter den Augen des Gesetzgebers unser Wahlrecht zum
Schaden der Bürger und der Demokratie beugen und manipulieren kann",
schloss der freiheitliche Verfassungssprecher.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
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