- 02.01.2012, 10:03:04
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Briefwahl-Missbrauch: Bislang lediglich zwei Verurteilungen Ermittlungen laut Justizministerium in den meisten Fällen eingestellt
Briefwahl-Missbrauch: Bislang lediglich zwei Verurteilungen
Ermittlungen laut Justizministerium in den meisten Fällen eingestellt
Wien (PK) - Seit der Einführung der Briefwahl in Österreich hat die
Justiz in rund 20 Fällen wegen Manipulationsverdacht ermittelt.
Bislang wurden allerdings nur zwei Personen strafrechtlich
verurteilt. Das geht aus einem Bericht von Justizministerin Beatrix
Karl hervor, der vor kurzem dem Nationalrat übermittelt wurde (III-
289 d.B.). Betroffen sind ein Bürgermeister und ein Ortsvorsteher,
sie erhielten jeweils eine bedingte Freiheitsstrafe, weil sie
Unterschriften auf mehreren Wahlkarten gefälscht und die betreffenden
Stimmzettel eigenmächtig ausgefüllt hatten.
In der Mehrzahl der Fälle wurde das Ermittlungsverfahren jedoch
eingestellt. Ein Verfahren in Zusammenhang mit der
Wirtschaftskammerwahl 2010 war zum Zeitpunkt der Erstellung des
Berichts noch nicht abgeschlossen.
Laut Bericht erhärtete sich etwa der Verdacht von Manipulationen bei
der Anforderung von Wahlkarten für Pflegeheiminsassen und für
Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund im Zuge von verschiedenen
Ermittlungen nicht. Auch in Bezug auf angeforderte Wahlkarten für
mehrere rumänische Untermieter im Rahmen der niederösterreichischen
Gemeinderatswahlen konnte keine Verletzung der Briefwahlvorschriften
nachgewiesen werden. In einem Einzelfall in Osttirol, bei dem eine
auf einen fremden Namen lautende Wahlkarte zugestellt wurde, gehen
die Ermittlungsbehörden aufgrund der Aussage der zuständigen
Gemeindebediensteten von einem Versehen aus.
Ebenso ohne Sanktionen blieb eine Werbeeinschaltung der ÖVP Wien, in
der das nachträgliche Abschicken von Wahlkarten beworben wurde, weil
lediglich das Ausfüllen, nicht aber das Einwerfen einer Wahlkarte
nach Wahlschluss unzulässig gewesen wäre. In einem weiteren Fall
stellte sich heraus, dass einer 85-jährigen Wahlberechtigten deshalb
die Ausübung des Wahlrechts vor Ort verweigert worden war, weil der
Sachwalter eine Wahlkarte für die altersdemente Frau beantragt hatte.
Bei den Wiener Gemeinderatswahlen hat ein Wiener die Wahlkarte
nachweislich erst nach der Wahl erhalten und trotzdem gewählt - er
hatte jedoch Glück: das Verfahren wurde aufgrund seiner
Unbescholtenheit und in Abwägung der Folgen der Tat eingestellt.
Ebenso mit einem blauen Auge kam eine Frau davon, die die für ihren
kurz vor der Wahl verstorbenen Ehemann ausgestellte Wahlkarte selbst
ausfüllte und abschickte: sie hatte sich damit verantwortet, dass sie
lediglich dem letzten Wunsch ihres Gatten nachgekommen sei.
Insgesamt kommt das Justizministerium zum Schluss, dass die
Straftatbestände zur Verhinderung von Missbrauch bei der Briefwahl
ausreichend sind und die Ermittlungsbehörden hinreichende
Ermittlungsbefugnisse zur Aufdeckung von Manipulationen haben. Im
vergangenen Jahr wurden vom Parlament außerdem weitreichende
Änderungen der Briefwahl-Bestimmungen beschlossen: künftig muss
entweder bei der Beantragung oder bei der Zustellung der Wahlkarte
die Identität nachgewiesen werden. Auch eine Stimmabgabe nach
Wahlschluss ist nicht mehr möglich. (Schluss)
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