• 31.12.2011, 11:30:31
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Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass

Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern ab Juni 2012 ungültig - Gemeinsame Infokampagne von BMeiA und BM.I - Gültiges Reisedokument auch im Schengen-Raum nötig

Wien (OTS) - Seit Anfang September läuft eine gemeinsame
Informationskampagne des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten und des Bundesministeriums für
Inneres, um die Österreicherinnen und Österreicher auf das Auslaufen
der Kindermiteintragung im Reisepass im Juni 2012 aufmerksam zu
machen. Auch 2012 wird in Inseraten, Hörfunkspots sowie im Internet
darüber informiert, dass spätestens ab Juni 2012 jedes Kind einen
eigenen Reisepass für Auslandsreisen benötigt.

"Im Juni 2012 verlieren alle noch bestehenden Kindermiteintragungen
ihre Gültigkeit. Bereits jetzt sollten die Eltern daran denken, dass
für die Urlaubsreise 2012 ihre Kinder eigene Reisepässe brauchen. Wer
rechtzeitig und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt beantragt,
vermeidet so längere Wartezeiten bei den Passbehörden", sagte
Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner. Außenminister Dr. Michael
Spindelegger erklärt dazu: "Mit dem Ende der Kindermiteintragung wird
auch eine wichtige Maßnahme der EU im Kampf gegen den
grenzüberschreitenden Kinderhandel realisiert. Das Prinzip 'ein Kind
- ein Pass' dient also auch dem Schutz unserer Kinder."

Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von
Kindern und jeder - also auch jedes Kind - bekommt einen eigenen
Reisepass mit Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip: 30
Euro). Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis 14.
Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese automatisch
ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei
einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des
elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung
befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass gilt bis zum
darin gedruckten Ablaufdatum. Informationen finden Sie auch unter
www.passkontrolle.at.

Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:
- Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die
Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
- Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
- Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit
10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.

Aus aktuellem Anlass erinnert das Innenministerium daran, dass auch
innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell Reisedokumente -
also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis -
mitzuführen sind. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine
Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise
über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die
Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen. Insbesondere
außerhalb des Schengen-Raums können die Einreisebestimmungen sehr
unterschiedlich sein. So verlangen einige Staaten, dass der Reisepass
mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein
muss. Verlässliche Informationen diesbezüglich erhält man auf der
Webseite des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten: http://www.bmeia.gv.at (Punkt
"Länderinformationen").

Seit dem 15. März 2010 gibt es den "Ein-Tages-Expresspass". Dabei
handelt es sich um einen regulär gültigen Reisepass, welcher an jede
Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag
bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann
bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten, unabhängig vom
Wohnsitz, beantragt werden.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres
   Mag. Andreas Wallner, Pressesprecher der Bundesministerin
   Tel.: +43-(0)1-53126-2027
   mailto:[email protected]
   http://www.bmi.gv.at
   
   Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
   Mag. Alexander Schallenberg, Pressesprecher des Außenministers
   Tel.: T: ++43(0)50 1150-3265, F: ++43(1)535 50 91
   mailto:[email protected]
   http://www.aussenministerium.at

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